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Ratgeber Recht
Autohaus-Pleite: Das sollten Sie beachten!
Trotz Abwrackprämie
gehen immer mehr Autohändler pleite. Autokäufer sollten beim Autokauf oder –leasing bestimmte Grundsätze beachten, um nicht von den Konsequenzen der Pleite betroffen zu werden.
Besonders heikel
gestaltet sich der Fall, wenn ein Fahrzeug auf Basis dersogenannten "Drei-Wege-Finanzierung" abbezahlt wird und der Händler während der Laufzeit dieser Finanzierungsformpleite geht. Bei dem Drei-Wege-Modell wird eine Anzahlung für das Auto geleistet, eine monatliche Rate über eine Dauer von in der Regel drei Jahren bezahlt und am Ende der Laufzeit der Kunde vor die Wahl zwischen drei Optionen gestellt: Er kann das Fahrzeug durch eine Schlusszahlung erwerben, es über die Autobank weiterfinanzieren oder es an den Händler zurückgeben. Meldet der Händler jedoch Konkurs an, kann es passieren, dass die dritte Möglichkeit entfällt, da die Rückgabeoption an den ursprünglichen Händler gebunden sein kann. Dem Autohauskunden stehen dann nur noch zwei Optionen zur Auswahl, und er muss sich zwischender Zahlung der Schlussrate und der Weiterfinanzierung des Wagens über die Autobank entscheiden – nicht die günstigsten Lösungen, wenn auf die Rückgabemöglichkeit des Autos spekuliert wurde.
Beim Autokauf empfiehlt der AvD,
den Grundsatz "Zahlung Zug um Zug" zu beherzigen. Erst bei der Übergabe des Fahrzeugs sollte der komplette Kaufpreis beglichen werden und keinesfalls eine Anzahlung geleistet werden. Diese verschwindet bei einer Pleite schlimmstenfalls in der Insolvenzmasse, und dem Kunden bleibt nur, wie jedem anderen Gläubiger, seine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Ob eine Rückzahlung erfolgt, ist dann von den vorhandenen Mitteln abhängig.
AvD-Rechtsexperte: Herbert Engelmohr
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD