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Tipps & Service
Autokauf im Ausland
Das Thema Autokauf
ist momentan in aller Munde. Die Abwrackprämie beflügelt den bis dahin lahmenden Absatz von Neuwagen, und nicht wenige möchten ihr Wunschfahrzeug aus dem Ausland beziehen. Einige Punkte sollten dabei beachtet werden.
Zunächst stellt sich die Frage:
Selbst im Ausland kaufen oder die Hilfe deutscher Händler in Anspruch nehmen? Beim Kauf im Ausland gelten das ausländische Kaufvertragsrecht und der dortige Gerichtsstand. Die Gewährleistungsansprüche müssen mit dem ausländischen Händler geklärt werden. Wendet man sich an einen deutschen Händler, ist zu klären, ob dieser als Vermittler für einen ausländischen Händler oder als echter Verkäufer auftritt. Nur in letzterem Fall gilt deutsches Recht. Die für jedes Neufahrzeug bestehende Herstellergarantie gilt dagegen europaweit und verpflichtet alle Werkstätten des Herstellers zur kostenlosen Reparatur.
Kaufvertrag,
Rechnung und eventuell ein sogenanntes "Ursprungszeugnis", möglichst alles in deutscher Sprache, sollten dem Käufer beim Kauf mitgegeben werden. Auch ein abgestempeltes Serviceheft sowie eine Betriebsanleitung gehören dazu. Dabei sein sollte schließlich noch das "Certificate of Conformity"-Formular (COC).
Beim Kauf eines Kfz
innerhalb der EU fällt kein Zoll an. Bei der Umsatzsteuer hat der Käufer die Wahl, ob er die beim EU-Kauf von Neufahrzeugen anfallende Steuer im Erwerbs- oder Aufenthaltsstaat entrichtet.
Bei der Zulassung
muss außer Personalausweis oder Reisepass und Versicherungs-bestätigung eines Kfz-Haftpflichtversicherers auch die Originalkauf-rechnung oder der Kaufvertrag, wenn möglich in deutscher Sprache, vorgelegt werden. Außerdem sind die ausländischen Fahrzeugpapiere, das COC-Formular sowie die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer und die Umsatzsteuererklärung mitzubringen.
AvD-Rechtsexperte: Herbert Engelmohr
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD