Mobilität braucht Sicherheit
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Elefantenrennen
Wenn aus der dichten Lkw-Kolonne
auf der rechten Fahrspur wieder einmal ein Lkw zum Überholen ausschert, werden für Pkw nicht selten gefährliche Bremsmanöver auf der Überholspur erforderlich. Doch das ist noch nicht alles: Die schweren Lkw fahren beim Überholen oft kilometerlang nebeneinander her. Die Konsequenz ist, dass der nachfolgende schnellere Verkehr unsanft abgebremst wird und sich in der Regel lange Fahrzeugkolonnen hinter den schwergewichtigen Fahrzeugen bilden. Umgangsprachlich nennt man so einen Vorgang Elefantenrennen.
Sofern nicht ausdrücklich
Überholverbote für Lkw ausgeschildert sind, könnte man meinen, dass solche Überholmanöver rechtmäßig sind. Doch der Fall liegt anders: Zum einen reizen die meisten Lkw-Fahrer ihr Tempolimit aus. Der Brummifahrer, der überholen will, muss schneller fahren und geht meistens über das Tempolimit für Lkw hinaus. Damit liegt bei einer längeren Überholstrecke bereits ein Geschwindigkeitsverstoß vor.
Zum anderen
ist noch § 5 Absatz 2 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten, wonach nur überholen darf, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholende fährt. Die Regelung wurde bislang nur selten angewendet, und es gibt wenig Literatur dazu. Doch jetzt hat das OLG Hamm (Az.: 4 Ss OWi 629/08) eine Entscheidung getroffen und etwas mehr Klarheit geschaffen.
Zu einem Bußgeld
von 40 Euro wurde ein Brummifahrer verurteilt, der 80 Sekunden respektive 2 km gebraucht hatte, um auf der Autobahn zu überholen. Aufgrund seiner geringen Überholgeschwindigkeit hatte sich eine Fahrzeugschlange gebildet. Laut Gericht sollte ein regelkonformer Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauern und die Differenz-geschwindigkeit mindestens um die 10 km/h betragen. Wegen der verursachten Behinderung hielt das Gericht die Verhängung eines Bußgeldes für gerechtfertigt.
AvD-Rechtsexpertin: Petra Schmucker
E-Mail: petra.schmucker@avd.de

Quelle: AUTOtests/AvD
 
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