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Verkehrssicherheit
Korrekte Kontrollen
Nach den Ergebnissen
einer von der "Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft mbH" (VUTGmbH) durchgeführten Auswertung von Geschwindigkeits-messverfahren passieren leider immer noch zu viele Fehler. Die Bandbreite bei den untersuchten Verfahren reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis zu Fehlern bei der Messwertzuordnung.
Grundsätzlich
müssen nach obergerichtlicher Rechtsprechung sowohl die Messung als auch die entsprechende Auswertung den Anforderungen des standardisierten Messverfahrens genügen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur dann gegeben, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal vorschriftsmäßig eingesetzt und auch die Auswertung entsprechend den Vorgaben durchgeführt wird, was in der Praxis nicht immer der Fall ist, wie die Zahlen der VUT belegen.
Für den betroffenen Autofahrer
ist es nicht zuletzt aufgrund unvollständiger Akten häufig schwierig, mögliche Fehler überhaupt aufzudecken. Dazu kommt, dass Fehler direkt aus dem Bußgeldbescheid kaum ersichtlich sind und dem Betroffenen selbst auch meistens das notwendige Fachwissen fehlt. Insoweit müssen zunächst die Messakten mit anwaltlicher Hilfe eingesehen werden. Für Geblitzte ohne Rechtschutzversicherung stellt sich dann noch die Frage nach dem Kostenrisiko, denn Gewissheit hat man erst nach der fachlichen Prüfung.
Daher fordert der AvD,
dass die strikten Vorgaben des standardisierten Messverfahrens unbedingt eingehalten werden und alle vorgeschriebenen Dokumentationen in den Messakten enthalten sind. Denn nur auf diese Weise wird letztlich beiden Autofahrern die notwendige Akzeptanz hinsichtlich der sicherlich sinnvollen Geschwindigkeitskontrollen erreicht.
AvD-Expertin: Maria Alogari
E-Mail: maria.alogari@avd.de
E-Mail: maria.alogari@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD