Mobilität braucht Sicherheit
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Neuwagen mit überhöhtem Kraftstoffverbrauch
Der Kraftstoffverbrauch
eines Fahrzeugs wird mehr und mehr zu einem der wichtigsten Auswahlkriterien beim Neuwagenkauf. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Herstellerangaben dann gar nicht zutreffen und der neue Wagen viel mehr Sprit schluckt, als im Prospekt angegeben war. Aber wie ist die Rechtslage?
Liegt der Kraftstoffverbrauch
deutlich über dem, was der Hersteller versprochen hat, liegt ein Fehler oder Mangel vor, den der Käufer reklamieren kann. So schön, so gut! Aber was versteht man eigentlich unter einem deutlich höheren Kraftstoffv-erbrauch? Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahre 1997 kann ab einer Abweichung von 10 Prozent von einem nicht mehr akzeptablen Kraftstoffmehrverbrauch und damit von einem Mangel ausgegangen werden.
Hört sich einfach an -
ist es aber in der Praxis leider nicht. Denn um Mängelansprüche aufgrund erhöhten Kraftstoffverbrauchs durchzusetzen, muss der Käufer im Streitfall nachweisen, dass die vom Hersteller gemachten Angaben nicht zutreffen. Hier liegt der Teufel im Detail: Bei den von den Kfz-Herstellern angegebenen Verbrauchswerten handelt es sich um Laborwerte, die nicht 1:1 den Alltagsverbrauch eines jeden Fahrzeugs garantieren können, da der Alltagsverbrauch von vielen individuellen Faktoren wie beispielsweise Fahrstil, Verkehrsdichte, Witterung und anderem abhängt. Insoweit kommt es im Falle eines Rechtsstreits nicht darauf an, zu beweisen, dass der individuelle Verbrauch höher ist. Vielmehr gilt es, nachzuweisen, dass der vom Hersteller angegebene "Laborwert" nicht zutrifft.
Bleibt im Sinne des Endverbrauchers
und der Rechtssicherheit nur zu fordern, dass die Verbrauchswerte von den Herstellern künftig so ermittelt werden, dass sie einen zumindest annähernd alltagstauglichen Vergleichswert bieten.
AvD-Rechtsexpertin: Dorothee Lamberty
E-Mail: dorothee.lamberty@avd.de

Quelle: AUTOtests/AvD
 
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