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Ratgeber Recht
Mobile Halteverbote: Ab wann ist Abschleppen erlaubt?
Bei den Urlaubsvorbereitungen
sollte auch an einen geeigneten Abstellplatz für das daheim bleibende Fahrzeug gedacht werden.
Wer sein Fahrzeug
nicht ganz nach den Regeln der Kunst abstellt, sollte vielleicht damit rechnen, dass sein Wagen abgeschleppt werden wird. Wer aber nach langer Parkplatzsuche einen "legalen" Parkplatz gefunden hat, wird davon ausgehen, seinen fahrbaren Untersatz nach seinem Urlaub dort auch wiederzufinden.
Doch nur Garagen- oder Stellplatzbesitzer
können sich da sicher sein. Alle anderen Autobesitzer können "Opfer" eines mobilen Halteverbotsschildes werden. Es gibt keinen Anspruch, unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen bzw. in diesem Fall auf einem bestimmten Parkplatz zu parken. Autobesitzer sind verpflichtet, regelmäßig nach ihren Fahrzeugen zu sehen – jedoch nicht täglich. Verkehrsbehörden müssen daher einen zeitlichen Vorlauf einkalkulieren, wenn sie zum Beispiel wegen geplanter Straßenbauarbeiten ein mobiles Halteverbot einrichten wollen.
Die Abschleppkosten
müsse ein Autobesitzer erst übernehmen, wenn 72 Stunden nach Aufstellen des mobilen Halteverbotsschildes abgeschleppt werde, urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az.: 5 A 59/05). Auch in Hamburg reichen drei volle Tage Vorlauf aus: Ein verreister Autofahrer, der nicht wusste, dass "sein" Parkplatz im Bereich einer neu einzurichtenden Halteverbotszone liegen würde, wurde für das Umsetzen seines Fahrzeugs zur Kasse gebeten (OVGHamburg, Az.: 3 Bf 116/08).
Wer vermeiden will,
bei Urlaubsrückkehr sein Fahrzeug suchen zu müssen, sollte jemanden finden, der ab und zu nach dem Fahrzeug schaut.
AvD-Rechtsexpertin: Petra Schmucker
E-Mail: petra.schmucker@avd.de
E-Mail: petra.schmucker@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD