Mobilität braucht Sicherheit
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Neuwagenlauf im Ausland
Der Kauf eines Neuwagens
im EU-Ausland ist von der Europäischen Kommission vereinfacht worden. Ab sofort ist jeder Kfz-Hersteller verpflichtet, für alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen (2007/46/EG), die der Käufer zur Vorlage bei der Zulassungsstelle benötigt. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug allein der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugelassen werden darf.
Trotz der Vereinfachung
empfiehlt der AvD, vor dem Kauf eines Neuwagens im EU-Ausland alle Vor- und Nachteile abzuwägen – denn einiges ist zu beachten: Diverse Modelle werden in den EU Nachbarländern zwar 20 bis 30 Prozent unter dem deutschen Listenpreis angeboten, anfallende Reise- oder Überführungskosten können den Preisvorteil jedoch schrumpfen lassen.
Die Motorleistung oder die Serienausstattung
kann zudem variieren, Extras können fehlen. Und auch wenn im Ausland bei Kaufabschluss zunächst keine Mehrwertsteuer fällig wird – zurück in Deutschland müssen 19 Prozent entrichtet werden.
Vor allem sollte man bedenken,
dass die Abwicklung von Gewährleistungsfällen aufwendig sein kann, wenn der Verkäufer im Ausland sitzt. Hier sollte trotz Einschaltung eines deutschen Händlers darauf geachtet werden, wer Vertragspartner wird, denn auf EU-Importe spezialisierte Händler in Deutschland treten teilweise nur als Vermittler auf und können nicht in die Gewährleistungspflicht genommen werden. Garantieleistungen dagegen werden in der Regel auch EU-weit erbracht.
Der AvD empfiehlt,
darauf zu achten, dass eine Übergabe-Inspektion durchgeführt wird. Diese sollte der Vertragshändler im EU-Ausland mit Stempel und Unterschrift im Serviceheft bestätigen.
AvD-Rechtsexpertin: Dorothee Lamberty
E-Mail: dorothee.lamberty@avd.de

Quelle: AUTOtests/AvD
 
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