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Auto & Reise
Reisen ohne Grenzen
Auch wenn in der EU das Reisen mittlerweile einfacher ist:
Notwendige Formalitäten beim Grenzübertritt sind immer noch zu beachten.
Zunächst einmal
sollte die Gültigkeit der Passdokumente überprüft werden. Innerhalb der EU genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Kinder von 0 bis 10 Jahren bekommen seit 2006 einen Kinderreisepass ausgestellt, der bis zum 10. Lebensjahr gültig ist. Ältere Kinder bekommen ein Dokument, das bis zum 16.Lebensjahr gilt. Danach muss ein Personalausweis beantragt werden. Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union sollte man sich unbedingt lange vor der Reise nach erforderlichen Visa erkundigen. Außerdem sollten die Ausweise bei Reiseantritt noch mindestens drei Monate, besser sechs Monate, gültig sein.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte
(European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzliche Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. ie Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht extra beantragen, denn sie befindet sich automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte. Es ist jedoch empfehlenswert, vor allem bei Reisen außerhalb der EU, zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, um weitere Leistungen abzudecken.
Wer Hunde, Katzen und Frettchen mit sich führen will,
muss sich den EU-Heimtierausweis ausstellen lassen: Erhältlich bei einem Tierarzt.
Im EU-Mitgliedstaat
eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen bis zu einer bestimmten Menge mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.
AvD-Rechtsexperte: Herbert Engelmohr
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD