Mobilität braucht Sicherheit
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Sicher durch Begleitung
Immer jüngere Fahrer –
immer mehr Risiko auf unseren Straßen? So wurde das begleitete Fahren mit 17 vor der Einführung und darüber hinaus kontrovers diskutiert. Ängste und Missverständnisse schürten die Kritik der Gegner. Aber wie der Name schon sagt, ist das begleitete Fahren eben kein Führerschein für Minderjährige.
Klare Regeln:
Beim "begleiteten Fahren" muss bei jeder Fahrt eine in der Prüf-bescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren. Eine "Alleinfahrt" führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis gilt auch beim Führen anderer Kraftfahrzeuge der Klasse B, die nicht dem Siebzehn-jährigen oder einem Verwandten gehören. Der Fahrer ist aber in jedem Fall eigenverantwortlicher Fahrer des Kraftfahrzeugs, auch wenn die Begleitperson immer dabei sein muss.
Ein Zugewinn an Mobilität:
In der Führerscheinklasse B für Pkw und Lkw bis 3,5 t sind die Führerscheinklassen M, S und L auch beim Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten. Diese gelten ohne Einschränkungen und Auflagen, somit dürfen Fahrzeuge der Klassen M (Zweiräder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 cm2), S (Quads und andere drei- und vierrädrige Kfz bis 45 km/h) und L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h und solche Gespanne bis 25 km/h) auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Mehr Verkehrssicherheit:
Die Begleitpersonen, meist die Eltern, könnenund sollen den Fahrlehrer nicht ersetzen oder gar während der Fahrt aktiv in die Fahrzeugführung eingreifen. Vielmehr ist es die ständige Anwesenheit einer Autorität, welche eine große und nachhaltige Auswirkung auf den eigenen Fahrstil hat. Erste Evaluationen des BF17 geben jetzt schon Grund zur Freude. Gut ein Fünftel weniger Verkehrsverstöße und knapp 30 % weniger Unfälle sprechen eine deutliche Sprache und sind die besten Argumente für das begleitete Fahren mit 17.
AvD-Experte: Bastian Roet
E-Mail: bastian.roet@avd.de

Quelle: AUTOtests/AvD
 
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