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Tipps & Service
Worauf beziehen sich Zusatzschilder?
Die kleinen schwarzweißen Zusatzschilder
sind unter nicht wenigen Verkehrsschildern zu finden. Insbesondere unter Halte- oder Parkverbotsschildern sind sie beliebt. Geben sie doch z. B. Auskunft darüber, wann ein Parkverbot oder für wen es an diesem Ort gelten soll.
Zusatzzeichen werden in der Regel
unter dem Verkehrszeichen angebracht, zu dem sie gehören. Was jedoch gilt, wenn nicht nur ein, sondern mehrere Verkehrszeichen über einem Zusatzzeichen angebracht sind, scheint Fragen aufzuwerfen. Jedenfalls bei einem Autofahrer aus der Region Hamm. Er ging bis zum Oberlandesgericht, um die Antwort zu erhalten.
Er hatte eine zeitliche Begrenzung
auf dem Zusatzschild auf alle an einem Mast angebrachten Verkehrszeichen – unter anderem auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung – bezogen. Da er davon ausging, das Tempolimit gelte zu diesem Zeitpunkt nicht, beachtete er es nicht. Der Autofahrer wurde geblitzt und erhielt ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dagegen ging er vor – allerdings erfolglos. Das OLG Hamm stellte in seinem Beschluss (Az.: 2 Ss OWi 482/09) klar: Sind an einem Verkehrsmast mehrere Verkehrzeichen angebracht, so gilt ein unter dem letzten Zeichen befindliches Zusatzschild ausschließlich für das letzte Verkehrszeichen und nicht auch für die darüber.
Zur Begründung
berief sich das OLG Hamm auf den § 39 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es wortwörtlich zu den Zusatzzeichen: "Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." Trotz der Formulierung "in der Regel" lässt der Text nach Ansicht der Richter keinen anderen Schluss zu: Das Zusatzzeichen bezieht sich nur auf das Verkehrszeichen direkt darüber, nicht jedoch auch auf andere Verkehrszeichen.
AvD-Rechtsexpertin: Petra Schmucker
E-Mail: petra.schmucker@avd.de
E-Mail: petra.schmucker@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD