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Den Herbsttücken trotzen
Die Verkehrs- und Unfallexperten des Allianz Zentrums für Technik (AZT) machen Autofahrer auf die wetterbedingten Gefahren der dritten Jahreszeit aufmerksam. Sie empfehlen, die Fahrweise der Witterung anzupassen und Nebelschlussleuchten richtig einzusetzen.
Allianz Versicherungs-AG
München, 31. Oktober 2005
München, 31. Oktober 2005
Der goldene Herbst hat auch seine dunklen Seiten: Kräftige Regenschauer, Nebel oder starke Windböen machen Autofahrern häufig das Leben schwer.
Die Experten des Allianz Zentrums für Technik raten deshalb, bei widrigen Wetterverhältnissen unbedingt das Licht einzuschalten, wie es die Aktion "Licht am Tag" in Niedersachsen auf Plakaten gefordert hatte und das Bundesministerium ab dem 1. Oktober 2005 empfiehlt.
Geschwindigkeit sowie Fahrweise sollten Pkw-Fahrer außerdem den jeweiligen Gegebenheiten anpassen. Besondere Vorsicht beim Autofahren ist auf Brücken und an Waldschneisen geboten, da sich hier schon im Herbst bei Temperaturen um den Gefrierpunkt plötzlich Glatteis bilden kann.
Gefahren: Laub, Nässe, Nebel und Regen
Überall und speziell in Alleen oder baumreichen Gebieten besteht auch bei noch wärmeren Temperaturen durch herabgefallenes Laub, besonders bei Nässe, erhöhte Rutschgefahr. Schnelle Kurvenfahrten sowie abrupte Brems- oder Lenkmanöver können dann schnell zum Autounfall führen. Deshalb sollten Fahrzeuglenker den Fuß vom Gas nehmen und den Abstand zum Vordermann vergrößern, erst recht, wenn Nebel und Regen die Sicht einschränken.
Nebelleuchten richtig einsetzen
Bei schlechten Sichtverhältnissen ist es außerdem sinnvoll, die Nebelleuchten einzuschalten. Aber Achtung, Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingesetzt werden. Autofahrer können diese Distanz abschätzen, indem sie den Abstand zwischen den Leitpfosten an Landstraßen und Autobahnen beobachten: Er beträgt exakt diese Länge.
In dieser Situation gilt eine Höchstgeschwindigkeit, analog zur Sicht: Bei einer Sichtweite von 50 Metern beispielsweise dürfen Autos nur 50 Stundenkilometer fahren; bei noch geringerem Weitblick von etwa 30 Metern, müssen die Fahrer dagegen schon bei Tempo 30 vom Gaspedal heruntergehen.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, unterschätzt nicht nur die Blendwirkung von Nebelschlussleuchten, die nach Angaben des TÜV bis zu zehn mal so hell wie herkömmliche Rückleuchten sind, sondern beeinträchtigt möglicherweise auch die Sicht des nachfolgenden Verkehrs oder riskiert einen Auffahrunfall.
Und Bußgelder kann es auch noch hageln: So kostet eine verschmutzte oder defekte Nebelschlussleuchte den Fahrzeughalter 10 EUR und wer die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Metern einsetzt, kann mit bis zu 35 EUR zur Kasse gebeten werden. Wer bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern zu schnell unterwegs ist, muss sogar mit bis zu 50 EUR Bußgeld und drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.