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Ein Rums mit absehbaren Folgen
Ärger bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland kann man vielleicht nicht verhindern; mit dem Ausland Schadenschutz der Allianz wird er aber minimiert. Denn der Schaden wird ersetzt, als wäre der ausländische Unfallgegner bei der Allianz versichert.
Allianz Versicherungs-AG
München, 12. Juli 2006
München, 12. Juli 2006
In vielen Ländern ist die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht weitaus geringer und die Rechtsprechung anders als in Deutschland, sodass die Entschädigungen deutlich niedriger ausfallen. Außerdem ist es langwierig und mühsam, von zu Hause aus die Ansprüche durchzusetzen.
Wer aber mit dem Ausland Schadenschutz der Allianz vorgesorgt hat, muss sich um diese Dinge keine Sorgen machen. Das Unternehmen ersetzt den entstandenen Schaden nach deutschem Recht und mit deutschen Standards.
Die Höchstentschädigungssumme beträgt 100 Millionen EUR, bei einem Personenschaden innerhalb dieser Summe maximal acht Millionen EUR pro Person. Muss direkt an Ort und Stelle eine Notreparatur am Fahrzeug durchgeführt werden, organisiert und zahlt dies ebenso der Versicherer, wie einen Mietwagen für die Zeit des Ausfalls. Der Ausland Schadenschutz gilt außer in Deutschland in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Kroatien, Norwegen und der Schweiz.
Wenn es im Ausland gekracht hat, erhält man z. B. über die Notrufzentrale der Allianz Versicherung unter der Telefonnummer 00800.11 22 33 44 Soforthilfe rund um die Uhr.