Mobilität braucht Sicherheit
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Kaum ist der erste Schnee gefallen, ist schon kein Werkstatttermin mehr frei: Ab diesem Winter gilt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen muss an die Wetterverhältnisse angepasst werden, hierzu gehört auch eine "geeignete Bereifung". Dies bedeutet keine generelle Winterreifenpflicht, aber wer in der kalten Jahreszeit Winterreifen aufzieht, ist wenigstens auf der sicheren Seite.
Allianz Versicherungs-AG
München, 9. November 2006
Im Jahr 2005 waren dem Statistischen Bundesamt zufolge winterglatte Straßen Unfallursache bei mehr als 16.000 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Mehr als zwei Drittel ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort können die Winterdienste oft erst zeitverzögert für sichere Straßenverhältnisse sorgen.
Erstmals für den Winter 2006/2007 gilt in Deutschland eine Gesetzesänderung zur winterlichen Fahrzeugausrüstung. In der Straßenverkehrsordnung (STVO), § 2 Abs. 3a heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Bußgeld und Punkte
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 EUR rechnen, bei Behinderung des Verkehrs mit 40 EUR und einem Punkt in Flensburg.
Versicherungsschutz in Gefahr?
Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn Reifen verwendet wurden, die den Straßenverhältnissen nicht angepasst sind. In der Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eine Mithaftung in Frage kommen, in der Kaskoversicherung, wenn also der Vesicherungsnehmer einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht, der Einwand der groben Fahrlässigkeit.
So entschied z. B. das OLG Frankfurt, dass die Vollkaskoversicherung nicht zahlen muss, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall war ein deutscher Autofahrer zum Wintersport ins schweizerische Arosa gefahren - mit Sommerreifen. Am Tag der Heimreise schlitterte er auf der Abfahrt der Hotelzufahrt in eine hohe Schneewand und schrammte dort entlang. Bei seiner Vollkaskoversicherung wollte er den Schaden von rund 7.900 EUR an seinem Jaguar geltend machen. Darauf blieb der Wintersportler aber sitzen. Denn in solchen Höhenlagen muss der Autofahrer mit extremen Witterungsverhältnissen und Straßenglätte rechnen, so die Richter. "In derart hochgelegenen Bergregionen ist Winterausrüstung und die Mitführung von Schneeketten nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben. Wer ungeachtet dessen mit Sommerreifen fährt, handelt leichtfertig im Sinne grober Fahrlässigkeit." (OLG Frankfurt, AZ 3 U 186/02)
Ob der Versicherungsschutz gefährdet ist, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Allianz z. B. verzichtet in derartigen Fällen zwar gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsfall. Der verantwortungsbewusste Autofahrer sollte nicht nur im Eigeninteresse, sondern auch zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer auf eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrzeugausrüstung achten.
Was sollte man bei Winterreifen beachten?
Bevor gebrauchte Winterpneus wieder aufgezogen werden, sollte deren Profil kontrolliert werden. Ein Profil von mindestens 4 Millimetern ist empfehlenswert. Dies rät die Allianz ihren Kunden, obwohl laut Gesetz nur ein Profil von 1,6 Millimetern vorgeschrieben ist. Außerdem ist das Alter der Reifen wichtig (das Herstellungsdatum steht auf der Flanke): Nach spätestens sechs Jahren raten Fachleute auch bei ausreichender Profiltiefe zu einem Tausch, da die Gummimischung nach dieser Zeit meist verhärtet ist. Das Allianz Zentrum für Technik rät zu einem Reifendruck, der 0,2 bar über der Vorgabe des Autoherstellers liegt, damit der Reifen optimal auf der Straße liegt. Am sichersten fährt man, wenn man die Höchstgeschwindigkeit, die der Hersteller für seine Winterreifen angibt, nicht überschreitet.
Mischbereifung und rundum Erneuerte nicht zu empfehlen
Übrigens: Winterreifen sollte man immer im Viererpack montieren. Der sicherheitsbewusste Kraftfahrer verwendet keine unterschiedlichen Reifentypen am Fahrzeug, weil sich die Fahreigenschaften des Autos dadurch verschlechtern. Mischbereifung aus Diagonal- und Radialreifen ist sogar verboten. Rundum erneuerte Reifen bieten übrigens nicht den gleichen Schutz wie Neureifen, da sich bei höherer Geschwindigkeit die Lauffläche ablösen kann.
Wer in höheren Lagen unterwegs ist, sollte auch an Schneeketten denken. Denn auch die besten Winterreifen stoßen an schneebedeckten Steigungen oder bei Gefälle an ihre Grenzen. Schneeketten müssen in Deutschland dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist: das blaue Schild mit einem stilisierten weißen Autoreifen in Schneeketten. Wer ohne Ketten weiterfährt, riskiert ein Bußgeld und bei einem Unfall versicherungsrechtliche Probleme. Auch Fahrer von Allradfahrzeugen müssen bei Schneekettenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse Ketten aufziehen. In den anderen Alpenländern gelten entsprechende Vorschriften.
 
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Kontakt für Presse
Christian Weishuber
Allianz Versicherungs-AG
Fon: +49.89.3800-18169
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