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Feinstaubverordnung: Ab März wird es allmählich ernst
Am 1. März trat die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge in Kraft. Zu der neuen Regelung gehören die Einrichtung von „Umweltzonen“ und die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In diesen von Städten und Kommunen ausgewiesenen Zonen darf künftig nur noch fahren, wer die entsprechende Plakette vorweisen kann.
Allianz Autowelt GmbH
28. März 2007
28. März 2007
Zulassungsbehörden und die zur Abgasuntersuchung autorisierten Stellen geben die sogenannten Feinstaubplaketten voraussichtlich im Lauf des Frühjahrs aus. Mitte 2007 will man die ersten Umweltzonen ausweisen. Verstöße gegen die Verordnung ahndet die Polizei mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.
Wer wissen möchte, ob sein Auto von der neuen Verordnung betroffen ist, kann das z. B. auf den Internet-Seiten des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsvereins (www.dekra.de) prüfen.
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