Mobilität braucht Sicherheit
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Die Sicherheitsexperten des Allianz Zentrums für Technik (AZT) weisen darauf hin, dass das richtige Beladen von Reisemobilen und Caravan-Kombinationen unumgänglich für die Sicherheit während der Fahrt ist. Das Gesamtgewicht darf auf keinen Fall überschritten werden. Im Zweifelsfall sollte deshalb vor Fahrtantritt das „Reisegewicht“ des Mobils inklusive Gepäck und allen an der Reise beteiligten Personen auf einer öffentlichen Waage geprüft werden. Günstige Wiegemöglichkeiten bieten unter anderem die DEKRA oder der TÜV an.
Das Fahrverhalten eines beladenen Freizeitfahrzeugs bleibt nur mit richtig verstauter Ladung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts sicher. Vor allem die folgenden Grundsätze sind laut AZT bei der korrekten Beladung eines Mobils von Bedeutung:
  • Frei bewegliche Gegenstände sollten nicht ungesichert im Fahrzeug transportiert werden.
  • Schwere Gegenstände möglichst in Bodennähe nahe der Fahrzeugmitte verstauen, z.B. in den Fächern unter den Sitzbänken. oder in geeigneten Unterschränken. Diese können bei Bedarf zusätzlich mit Anti-Rutsch-Matten ausgelegt werden. Bei heckgetriebenen Fahrzeugen ist die Platzierung schwerer Gegenstände vor der Hinterachse besonders wichtig, da eine Entlastung der Vorderräder die Bodenhaftung verringern würde.
  • Leichtes Gepäck wie z.B. Kleidung kann ohne Probleme in die oberen Schränke.
  • Beim Transport von Gegenständen auf dem Dach muss genauso wie beim Pkw die maximal zulässige Dachlast beachtet werden. Angaben hierzu finden sich in der Regel in den Fahrzeugunterlagen oder können beim Hersteller erfragt werden.
Überladen kann teuer werden
Wird die zulässige Achslast oder das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie deren Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen überschritten, werden Bußgelder und sogar Punkte fällig:
 
Überschreiten der jeweils zulässigen Zahl umEuroPunkte
mehr als 5 Prozent10-
mehr als 10 Prozent30-
mehr als 15 Prozent35-
mehr als 20 Prozent503
mehr als 25 Prozent753
mehr als 30 Prozent1253

 
Beispiel: Ein Caravan mit einem Gesamtgewicht von 1.500 Kilogramm bringt bei einer Kontrolle 1.695 Kilogramm auf die Waage. Das macht 30 Euro Bußgeld. Der ziehende Pkw hat nur eine Anhängelast von 1.400 Kilogramm. Somit kommen noch 50 Euro und drei Punkte dazu.
 
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Kontakt für Presse
Christian Weishuber
Allianz Versicherungs-AG
Fon: +49.89.3800-18169
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