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Die Prüfpunkte für DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge
Bei dieser Prüfung bleiben keine Fragen offen - mit Sicherheit.
Die Sachverständigen von DEKRA zeichnen ein Fahrzeug nur mit dem DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge aus, wenn die zu prüfenden Baugruppen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dadurch erhalten Sie einen objektiven Bericht über die Qualität und den Zustand des Fahrzeugs - Mängel und notwendige Reparaturen werden in der Prüfdokumentation ausgewiesen.
Selbst wenn ein Fahrzeug nicht den DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge Kriterien entspricht und somit keine Urkunde ausgestellt werden kann, ist der Prüfbericht für Käufer und Verkäufer eine Dokumentation des Fahrzeugzustands.
Die im folgenden aufgeführten 8 Baugruppen am Fahrzeug müssen es mit den DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge Qualitätskriterien aufnehmen. Bei der Prüfung von Lkws, Motorrädern und Freizeit-/ Reisemobilen sind die Prüfpunkte entsprechend erweitert, z. B. auf das Fahrerhaus bei Lkws oder die Feuchtigkeitsmessung bei Wohnwagen.

Karosserie
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- die Funktion der Karosserieteile nicht eingeschränkt oder defekt ist
- keine Restunfallspuren erkennbar sind
- weder viele Dellen noch Beulen oder sonstige großflächige Beschädigungen vorhanden sind
- keine starken Korrosionsschäden / Anstoßschäden bestehen
- die Lackierung keine großen Steinschläge, Schäden oder große Kratzer bis auf das Blech aufweist
- die Lackierung fachgerecht ausgeführt wurde (Farbtonunterschiede)
- Anbauteile nicht stark beschädigt sind oder fehlen
- die Scheiben nicht erneuert werden müssen

Innenraum
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- kein stark negativ empfundener Geruch im Innenraum festgestellt wird
- die Sitze keine starken Gebrauchsspuren oder Brandlöcher aufweisen
- die Mechanik der Sitze in Ordnung ist
- die Verkleidung, der Himmel oder der Teppich keine größeren Schäden haben bzw. nicht stark verschmutzt sind
- die Bedieneinrichtungen keine Mängel haben
- keine Mängel an Heizung und Lüftung festgestellt werden

Motor, Getriebe, Auspuffanlage
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- der Motor keinen starken Ölverlust hat
- der Ölstand des Motors ausreichend ist
- das Getriebe oder der Achsantrieb keinen starken Ölverlust aufweist
- keine Mängel am Kühlsystem vorhanden sind
- ausreichend Kühlflüssigkeit vorhanden ist
- der Frostschutz der Kühlflüssigkeit mindestens den Herstellervorgaben entspricht
- die Abgasanlage keine starke Schäden aufweist oder keine Funktionsschäden vorhanden sind
- die Abgasanlage sachgemäß instandgesetzt wurde
- bei der Probefahrt keine atypischen Geräusche an den Aggregaten, am Motor, an den Achsen, am Getriebe oder am Automatikgetriebe auftreten sowie keine sonstigen Mängel festgestellt werden

Räder und Bremsanlage
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- die Reifen nicht weniger 3 mm Profiltiefe aufweisen
- die Felgen nicht stark oxidiert oder beschädigt sind
- das Ersatzrad in Ordnung ist und dessen Profiltiefe mindestens 2 mm beträgt
- bei Bremsbelägen/-scheiben die Verschleißgrenze noch nicht erreicht ist
- der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit maximal 3 % beträgt

Elektrik
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- Kontrolleinrichtungen / Instrumente keine Mängel haben
- elektrische Fensterheber keine Mängel aufweisen
- das elektrische Schiebedach oder Verdeck keine Funktionsmängel hat
- die Klimaanlage uneingeschränkt funktioniert bzw. nicht defekt ist
- die elektrischen Sitze und die Sitzheizung störungsfrei funktionieren

Nachweispflichtige Untersuchungen und Kundendienst
Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- die Hauptuntersuchung noch mindestens 21 Monate Gültigkeit hat
- bei Autos mit geregeltem Kat oder Dieselfahrzeugen die Abgasuntersuchung noch mindestens 21 Monate Gültigkeit hat
- bei Autos ohne Kat oder mit U-Kat die AU noch mindestens 9 Monate Gültigkeit hat
- für Oldtimer gilt: Benziner mit Erstzulassung vor 1.7.1969 und Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung vor 1.1.1977 sind von der AU befreit
- für Taxen und Mietwagen gilt: Die HU und die AU müssen noch mindestens 9 Monate Gültigkeit haben
- die regelmäßige Durchführung der vom Hersteller empfohlenen Kundendienste wird bei der DEKRA seal for used vehicles Prüfung erfasst
Bei Nichterfüllung dieser Mindeststandards können die Mängel beseitigt und das Fahrzeug kann innerhalb eines Monats nachgeprüft werden.
Quelle: DEKRA Automobil GmbH (www.dekra-automobil.de)