Mobilität braucht Sicherheit
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Ob Sie mit dem Dienstwagen ins Ausland reisen dürfen oder nicht, bestimmt in der Regel Ihr Unternehmen in seiner Dienstwagenver-ordnung.
Manchmal sind mit Ausnahme von einigen Ländern Auslandsfahrten nicht erlaubt. Gehen Sie auf Nummer sicher: Gibt es keine schriftlichen Vorgaben Ihres Arbeitgebers, lassen Sie sich eventuell bereits mündliche getroffene Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
Wer mit einem nicht auf ihn zugelassenen Dienstwagen ins Ausland fährt, braucht unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters - in der Regel die des Arbeitsgebers. Diese weist den Fahrer als berechtigten Nutzer des Fahrzeugs aus. Ohne diese Vollmacht könnte Ihnen bei einer Fahrzeugkontrolle oder einem Grenzübergang ein vorzeitiges Ende Ihrer Fahrt oder gar Ihres Urlaubs drohen.
Unser Tipp
Auch in unseren "Formularen & Tipps" finden Sie eine entsprechende Vollmacht zum Herunterladen und Ausdrucken.
 
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