Mobilität braucht Sicherheit
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Deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, sind in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) gültig und müssen anerkannt werden.
Dazu haben sich die Mitgliedstaaten in der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG verpflichtet, bekräftigt durch die Entscheidung 2000/275/EG vom 21.03.2000. Trotzdem kann es immer wieder vorkommen, dass die ausländische Polizei die "alten" Dokumente nicht anerkennt und die neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat verlangt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen: Wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über den EU-Führerschein aus Plastik verfügen, die Entscheidung der Kommission in der entsprechenden Landessprache mitzuführen. Als Download stellen wir Ihnen den relevanten Auszug der Entscheidung, übersetzt in fünf EU-Sprachen, in der Servicebox rechts zur Verfügung.
Dennoch kann es vorkommen, dass auch die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht überzeugt. Dann werden Sie die Zahlung des Bußgelds leider nicht umgehen können. Achten Sie aber darauf, dass der Strafzettel sowohl den Betrag als auch den Zahlungsgrund beinhaltet. Sie können dann mit Hilfe eines Anwalts versuchen, den Bußgeldbescheid anzufechten, soweit dessen Höhe den Aufwand rechtfertigt.
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie rechtzeitig vor Ihrem nächsten Auslandsaufenthalt Ihren alten Führerschein in die neue Führerscheinkarte umtauschen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, ein Lichtbild, Ihren Führerschein und ca. 25 EUR.
 
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