Kfz-Kaufvertrag für Ihre Sicherheit beim Autokauf und -verkauf
Mit unserem rechtlich geprüften Kfz-Kaufvertrag vermeiden Sie Missverständnisse bei Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs. Denn er gibt beiden Partnern Sicherheit. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für den privaten Autoverkauf gilt.
Tipps zum Verkauf:
Schließen Sie immer einen schriftlichen Vertrag ab. Verwenden Sie dafür unseren Kaufvertrag. Falls Sie terminlich verhindert sind, können Sie eine Verkaufsvollmacht ausstellen. Lassen Sie sich die Ausweispapiere des Käufers vorlegen und halten Sie den Namen und die Anschrift im Vertrag fest. Tragen Sie weiterhin die Nummer des Personalausweises oder Passes sowie die ausstellende Behörde ein. Vergleichen Sie Unterschrift und Anschrift des Käufers mit dessen Personalausweis. Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig, also bereits 18 Jahre alt, ist. Ansonsten ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden (dazu sind Sie verpflichtet). Halten Sie diese auch schriftlich im Vertrag fest. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung TeilII (Fahrzeugbrief), ggf. HU-Bescheinigung, AU-Bescheinigung und Serviceheft sowie Wartungs- und Reparaturrechnungen vorlegen. Bei Unfallschäden sind vorhandene Bilder und Gutachten hilfreich.
Beachten Sie, dass die Versicherung schon mit Eigentümerwechsel auf den Käufer übergeht. Ein vom Käufer verursachter Unfall beeinflusst nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug noch nicht auf den Käufer umgeschrieben wurde. Schicken Sie die Verkaufsmeldungen sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherung. Falls der Käufer den Wagen nicht ummeldet, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem bis zu ein Jahr für die Versicherungsprämie haften. Damit die Ummeldung Ihres alten Fahrzeugs schnell vonstatten geht, können Sie unser PDF-Formular zur Veräußerungsanzeige an die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherung nutzen.
Tipps zum Kauf
Falls nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt, achten Sie unbedingt auf eine schriftliche Vollmacht und nehmen diese zu Ihren Unterlagen. Lassen Sie sich Ausweispapiere des Bevollmächtigten zeigen und schreiben Sie sich seine Anschrift, Ausweis-Nr., etc. auf. Stellen Sie sicher, dass mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt und genau beschrieben wird. Schließen Sie als Käufer grundsätzlich einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Lassen Sie sich vom Verkäufer den Ausweis zeigen und vergleichen Sie den Namen mit dem in der Zulassungsbescheinigung TeilII (Fahrzeugbrief). Verwenden Sie unseren rechtlich geprüften Musterkaufvertrag.
