Mobilität braucht Sicherheit
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Wann bekomme ich ein Historisches Kennzeichen?
Das historische Kennzeichen, kurz genannt H-Kennzeichen, kann Fahrzeugen zugeteilt werden, die mindestens 30 Jahre alt und als "Kfz-technisches Kulturgut" bewertet sind.
Ausschlaggebende Rolle spielt dabei, dass das Fahrzeug gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. restauriert ist. Im Unterschied zum roten Oldtimer-Kennzeichen können Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen ohne Einschränkungen genutzt werden. Das historische Kennzeichen hat die Form des Euro-Schildes, dem ein "H" (historisches Kennzeichen) als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist.
Wann bekomme ich ein Oldtimer-Kennzeichen?
Ein Rotes Kennzeichen mit der Erkennungsnummer „07“ erhalten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren produziert und erstzugelassen worden sind. Jedoch sieht der Gesetzgeber ein Mindestalter des Kfz für rote Oldtimer-Kennzeichen nicht zwingend vor, aber es haben sich diese Jahre eingebürgert. Damit dürfen diese Fahrzeuge an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des Kulturgutes dienen.
Mit einem roten Dauerkennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge können folgende Fahrten durchgeführt werden:
  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zur Werkstatt und evtl. anschließender Probe- bzw. Überführungsfahrt (mit Begründung des Bedarfs)
Was muss ich bei einem Saison-Kennzeichen beachten?
Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saison-Kennzeichen zu beantragen. Das Fahrzeug, sei es ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Oldtimer, ist mit diesem Kennzeichen nur einige Monate im Jahr angemeldet. Damit spart man sich Zeit und Geld.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn sie ein Fahrzeug mit einem Saison-Kennzeichen anmelden:
  • Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht übersteigen.
  • Eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei einem schadenfreien Verlauf Ihres Vertrags kann nur erfolgen, wenn die Saisonlaufzeit mindestens 6 Monate beträgt.
  • Außerhalb des Saisonzeitraums gewähren wir Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung und für die Teilkaskoversicherung.
Allgemeine Hinweise
  • Ihr Fahrzeug muss während des gesamten Zeitraumes der Ruheversicherung in einer Garage/Tiefgarage oder in einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden.
  • Für Fahrten zur Abmeldung oder Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle haben Sie natürlich Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Sicherheitsprüfung.
Wie sind die einzelnen Oldtimer-Zustandsnoten definiert?
Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung eines klassischen Fahrzeugs ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird in fünf Zustandsnoten eingeteilt, denen dann jeweils ein Marktwert zugeordnet wird.
Note 1 - Makelloser Zustand: Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Zustand wie neu.
Note 2 - Guter Zustand: Mängelfrei mit leichten Gebrauchsspuren. Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder wurde aufwändig restauriert.
Note 3 - Gepflegter Zustand: Normale Gebrauchsspuren, dem Alter entsprechend. Das Fahrzeug hat kleinere Mängel, ist aber sofort fahrbereit.
Note 4 - Verbrauchter Zustand: Das Fahrzeug ist nur bedingt fahrbereit und es sind sofort Arbeiten notwendig.
Note 5 - Restaurierungsbedürftig: Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit, schlecht restauriert oder gar zerlegt.
Nach welchen Richtlinien erfolgt die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen?
Die Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen sind von großer Bedeutung. Wird durch den Prüfer festgestellt, dass das Fahrzeug den geforderten Mindestzustand nicht einhält, kann die Einstufung zum Oldtimer verweigert werden.
Das Gutachten - Grundsätzliche Kriterien:
  • Vorhandensein der Hauptbaugruppen
  • Umbauten und Modifikationen müssen in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung stattgefunden haben (Umbauteile müssen Originalteile oder identisch nachgebaute Teile sein)
  • Keine Beeinträchtigung des Originaleindruckes
Vorgaben des Mindestzustandes die geprüft werden:
  • Frei von technischen Mängeln
  • Nur leichte Gebrauchsspuren
  • Prüfung der Hauptbaugruppen: Fahrzeugidentität, Lenkung, Aufbau/ Karosserie, Reifen/Räder, Rahmen und Fahrwerk, Elektrische Anlage, Motor/Antrieb, Innenraum, Bremsanlage, sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, keine Unfallreste/keine unsachgemäße Instandsetzung


Foto: Dr. Johann Gwehenberger, AZT
 
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