Mobilität braucht Sicherheit
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
Ein Rotes Kennzeichen mit der Erkennungsnummer „07“ erhalten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren produziert und erstzugelassen worden sind. Jedoch sieht der Gesetzgeber ein Mindestalter des Kfz für rote Oldtimerkennzeichen nicht zwingend vor, aber es haben sich diese Jahre eingebürgert. Damit dürfen Fahrzeughalter an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des Kulturgutes dienen.
Mit einem roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge können folgende Fahrten durchgeführt werden:
  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
  • Fahrten zur Werkstatt und evtl. anschließender Probe- bzw. Überführungsfahrt (mit Begründung des Bedarfs)
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken