Mobilität braucht Sicherheit
 
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Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saison-Kennzeichen zu beantragen. Das Fahrzeug, sei es ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Oldtimer, ist mit diesem Kennzeichen nur einige Monate im Jahr angemeldet. Damit spart man sich Zeit und Geld.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn sie ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden:
  • Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht übersteigen.
  • Eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei einem schadenfreien Verlauf Ihres Vertrags kann nur erfolgen, wenn die Saisonlaufzeit mindestens 6 Monate beträgt.
  • Außerhalb des Saisonzeitraums gewähren wir Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung und für die Teilkaskoversicherung.
Allgemeine Hinweise
  • Ihr Fahrzeug muss während des gesamten Zeitraums der Ruheversicherung in einer Garage/Tiefgarage oder in einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden.
  • Für Fahrten zur Abmeldung oder Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle haben Sie natürlich Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
 
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