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Nach welchen Richtlinien erfolgt die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen?
Die Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen sind von großer Bedeutung. Wird durch den Prüfer festgestellt, dass das Fahrzeug den geforderten Mindestzustand nicht einhält, kann die Einstufung zum Oldtimer verweigert werden.
Das Gutachten - Grundsätzliche Kriterien:
- Vorhandensein der Hauptbaugruppen
- Umbauten und Modifikationen müssen in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung stattgefunden haben (Umbauteile müssen Originalteile oder identisch nachgebaute Teile sein)
- Keine Beeinträchtigung des Originaleindruckes
Vorgaben des Mindestzustandes, die geprüft werden:
- Frei von technischen Mängeln
- Nur leichte Gebrauchsspuren
- Prüfung der Hauptbaugruppen: Fahrzeugidentität, Lenkung, Aufbau/ Karosserie, Reifen/Räder, Rahmen und Fahrwerk, Elektrische Anlage, Motor/Antrieb, Innenraum, Bremsanlage, sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, keine Unfallreste/ keine unsachgemäße Instandsetzung