Mobilität braucht Sicherheit
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Sie haben unter folgenden vorliegenden Bedingungen die Möglichkeit, Ihre bisherige Versicherungen kündigen:
Wann kann ich eine Versicherung kündigen?
Ordentliche Kündigung:
Bei Kfz-Versicherungen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Ein Versicherungsjahr entspricht i. d. R. einem Kalenderjahr. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung bis spätestens 30. November vorliegen, sofern der Vertragsablauf der 01.01. ist. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch.
Außerordentliche Kündigung:
  • Nach einer Beitragserhöhung: Der Versicherungsbeitrag erhöht sich im Vergleich zum letzten Beitrag; Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung.
  • Im Schadenfall: Nach einem Schaden ist die Kündigung möglich. Auch wenn die Gesellschaft den Schaden ersetzt hat ist dies möglich; Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen bis einen Monat.
  • Wegfall des versicherten Risikos: Bei Verkauf des versicherten Fahrzeugs ist keine Kündigung des Vertrages extra notwendig. Eine Mitteilung des Verkaufs im Zusammenhang mit der Abmeldebescheinigung und dem Kaufvertrag ist bei der Gesellschaft einzureichen.
  • Beim Fahrzeugverkauf: Eine Kopie der Abmeldung und Name des Neubesitzers sollten der Versicherung sehr schnell übermittelt werden. Vorsicht ist geboten, wenn der Fahrzeugkäufer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Schriftliches Kündigungsschreiben mit der Empfehlung, es als „Einschreiben“ zu versenden.
Für eine wirksame Kündigung ist das Posteingangsdatum beim derzeitigen Versicherer entscheidend. Zum Beispiel: Bei Kündigung des Vertrags zum Jahresende muss die Kündigung bis spätestens 30.11. eingegangen sein, sofern der Vertragsablauf der 01.01. ist.
 
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