Mobilität braucht Sicherheit
 
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Schließen Sie zum ersten Mal für Ihren Zweitwagen eine Kfz-Versicherung ab und ist hierfür kein bestehender Schadenfreiheitsrabatt verwendbar, bestehen folgende Möglichkeiten der Einstufung Ihres Vertrages.
Voraussetzung ist, dass Ihr Zweitfahrzeug auf Sie zugelassen ist oder auf:
  • Ihren Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
  • Den Sicherungsgeber (bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen)
  • Ein behindertes Elternteil oder gegebenenfalls auf ein behindertes Kind
 
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