
Wie versichere ich einen Zweitwagen?
Schließen Sie zum ersten Mal für Ihren Zweitwagen eine Kfz-Versicherung ab und ist hierfür kein bestehender Schadenfreiheitsrabatt verwendbar, bestehen folgende Möglichkeiten der Einstufung Ihres Vertrages.
Voraussetzung ist, dass Ihr Zweitfahrzeug auf Sie zugelassen ist oder auf:
- Ihren Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
- Den Sicherungsgeber (bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen)
- Ein behindertes Elternteil oder gegebenenfalls auf ein behindertes Kind