Mobilität braucht Sicherheit
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Und wer zahlt, wenn dem Fahrer was passiert? Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verunglücken im Straßenverkehr jährlich mehr als eine halbe Million Menschen – oftmals der Fahrzeuglenker selbst. Deshalb sollte eine Fahrer-Unfall-Plus für jeden Fahrer zum Standard zählen. Sie zahlt selbst dann, wenn eine andere Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt.
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Nicht immer gehen Kfz-Unfälle glimpflich aus. Kann niemand für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden oder erfolgt eine Entschädigung nur teilweise und erst nach langwierigem gerichtlichem Streit, droht zudem ein erheblicher finanzieller Engpass.
Gesetzesänderungen im Schadenersatzrecht haben den Schutz von Fahrzeuginsassen zwar etwas verbessert, allerdings nicht für den Fahrer. Bei selbstverschuldeten Unfällen ist er nach wie vor ungeschützt, da kein Schadenersatzanspruch gegen die eigene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Wer ist versichert?
Beim "Fahrer- und Insassenschutz" versichern wir jeden berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeugs, z. B. auch Ihre(n) Ehe-/Lebenspartner(in) oder Ihre erwachsenen Kinder und die übrigen Fahrzeuginsassen.
Den Abschluss von "Fahrer- und Insassenschutz" empfehlen wir Ihnen insbesondere dann, wenn Sie oft Familie, Freunde, Kinder oder Kollegen als Beifahrer in Ihrem Fahrzeug mitnehmen.
Was ist versichert?
Der Fahrer- und Insassenschutz schützt bei Unfällen, die Ihnen bzw. Ihren Mitfahrern während der Fahrt sowie beim Ein- und Aussteigen, Behandeln, Reparieren, Reinigen, Be- und Entladen als auch beim Abstellen des Fahrzeugs passieren.
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.
Der Fahrer- und Insassenschutz leistet auch dann, wenn die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft oder ein anderer Versicherer ganz oder teilweise für den Schaden eintritt. Die Leistungen aus der Fahrer-Unfall-Plus erhalten Sie zusätzlich und ungekürzt.
Welche Leistungen werden erbracht?
Wir erbringen Invaliditäts- und Todesfallleistungen nach den vereinbarten Versicherungssummen.
Für den Fahrer verdreifacht sich die Leistung bei einem Invaliditätsgrad von mindestens
  • 70 % vor Vollendung des 25. Lebensjahres
  • 80 % vor Vollendung des 50. Lebensjahres
  • 90 % vor Vollendung des 60. Lebensjahres
Zudem kann der Fahrer weitere Zusatzleistungen beanspruchen. Beispielsweise Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro ab dem ersten Tag des Klinikaufenthalts und Kostenübernahme für unfallbedingt not-wendige kosmetische Operationen bis 5.000 Euro. Und das ohne Mehrbeitrag.
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Für den Invaliditäts- und Todesfall können Sie zwischen folgenden Versicherungssummen wählen:
  • 20.000 EUR bei Tod / 40.000 EUR bei Invalidität
  • 25.000 EUR bei Tod / 50.000 EUR bei Invalidität
  • 30.000 EUR bei Tod / 60.000 EUR bei Invalidität
  • 35.000 EUR bei Tod / 70.000 EUR bei Invalidität
  • 50.000 EUR bei Tod / 100.000 EUR bei Invalidität
Wo sind Sie versichert?
Im Falle eines Unfalls suchen Sie finanzielle Absicherung für sich oder Ihre Insassen? Ihr Allianz Fachmann vor Ort erklärt Ihnen gerne, wie Sie auf schnelle und unbürokratische Weise Hilfe erhalten.
 
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