Mobilität braucht Sicherheit
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Und dann will es keiner gewesen sein... Ob nach einem Unfall, beim Autokauf oder nach einer Reparatur: Ärger mit dem Auto hatte sicher jeder schon einmal. Und manchmal prozessiert der Gegner lieber als zu zahlen. In diesem Fall übernimmt der Rechtsschutz der Allianz das Kostenrisiko für Sie – bis zu 350.000 Euro. Damit Sie auf Ihr Recht nicht verzichten müssen.
Wer ist versichert?
Die Allianz versichert Sie als Halter oder Eigentümer von Landfahrzeugen, als Fahrer fremder Fahrzeuge und als Mieter von Fahrzeugen sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer oder im öffentlichen Verkehr (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug usw.) unterwegs sind.
Welche Leistungen erhalten Sie schon ab 4,28 Euro im Monat?
Schadenersatz-Rechtsschutz: Wir helfen Ihnen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Z. B. beim Streit um:
  • die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder
  • die Höhe des Schadens – bei schwerer Verletzung streiten sich die gegnerischen Parteien oft um die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente.
Straf-Rechtsschutz: Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorwurf von Vorsatz oder Fahrlässigkeit; z. B. fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall oder fahrlässige Verkehrsgefährdung.
Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht allerdings kein Versicherungsschutz.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Auch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit stehen wir an Ihrer Seite, wenn man Ihnen zum Beispiel vorwirft
  • zu schnell gefahren zu sein,
  • den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder
  • eine rote Ampel missachtet zu haben.
  • weltweiter Versicherungsschutz je nach Produkt bis zu 24 Wochen
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Diesen Rechtsschutz benötigen Sie für verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z. B. wegen
  • Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen,
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder
  • Führen eines Fahrtenbuches.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug gibt es den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; z. B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wir helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, z. B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer. Sprechen Sie mit Ihrem Allianz Fachmann über die Details zum Versicherungsumfang.
Ab wann gilt der Verkehrs-Rechtsschutz?
Illustratives Bild
Wie bekommen Sie im Ernstfall Hilfe?
Im Verkehr ist Nachgeben im Zweifelsfall die bessere Lösung – aber nicht, wenn es um Ihr Recht geht. Mit dem Allianz Verkehrs-Rechtsschutz fahren Sie auf Nummer sicher.
Wann brauchen Sie den Verkehrs-Rechtsschutz?
Ein kleiner Rempler, und dann will es keiner gewesen sein. Ärger im Straßenverkehr kann richtig Geld kosten. Manchmal so viel, dass Sie ohne Versicherungsschutz auf Ihr Recht verzichten müssten. Hier ein Beispiel:
Illustratives Bild
Besonderheit
Solange für den Versicherungsnehmer und/oder Mitversicherte ein Kraft-Haftpflichtvertrag bei einer Allianz Gesellschaft besteht, gilt im Verkehrsbereich keine Wartezeit.
 
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Rechtsschutz Service Telefon
00800.11 22 55 55
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