
Abstandsmessung – Wann bin ich zu dicht dran?
- 1 Abstandsmessung: Wie viel Abstand muss sein, und wie misst man das?
- 2 Welcher Abstand ist der richtige?
- 3 Abstandsmessung: Wie wird kontrolliert?
- 4 Wie kann ich den Mindestabstand selbst berechnen?
- 5 Welche Strafen drohen nach einer Abstandsmessung?
- 6 Was mache ich, wenn ein Lückenspringer meinen Sicherheitsabstand verkürzt?
- 7 Abstandsvergehen mit Nötigung: Droht mir hier wirklich Gefängnis?
Abstandsmessung: Wie viel Abstand muss sein, und wie misst man das?
Eine der ärgerlichsten Situationen auf Deutschlands Autobahnen: Sie fahren gerade zügig auf der linken Spur, halten brav den Abstand zum Vordermann ein, und plötzlich zieht von rechts ein Autofahrer mit seinem BMW in die entstandene Lücke.
Sie bremsen, um den Abstand zu dem vorausfahrenden Auto wiederherzustellen.
Sie bremsen sich selbst, damit Sie sich nicht fürchterlich aufregen.
Darf das der Lückenspringer überhaupt? Was, wenn ich genau jetzt geblitzt werde? Gibt es Ausnahmen bei der Abstandsmessung? Und was sind eigentlich die Regeln?
Welcher Abstand ist der richtige?
Abstand halten ist nicht einfach nur eine Form der Höflichkeit, sondern vom Gesetzgeber klar als notwendiger Sicherheitsabstand definiert. Als Autofahrer braucht man Distanz zum Vordermann, um im Notfall – mit ausreichend Reserven für Reaktionszeit und Bremsweg – sein eigenes Fahrzeug rechtzeitig stoppen zu können. Für den Sicherheitsabstand gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Richtwerte vor:
- Innerorts müssen Sie 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht.
- Bei Überlandfahrten sind 2 Sekunden oder der halbe Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.
- Für Lastwagen über 3,5 Tonnen Gewicht und Omnibusse gilt bereits ab 50 km/h ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern.
Übrigens: Mehr Abstand schadet nie. Vor allem bei einem Autobahntempo jenseits der Richtgeschwindigkeit sind großzügigere Sicherheitspolster gefragt, da sich der Bremsweg enorm verlängern kann.

Abstandsmessung: Wie wird kontrolliert?
Doch wie werden Drängler erwischt? Am häufigsten werden sie bei einer Abstandsmesssung mit einer Kamera von Autobahnbrücken geblitzt. Standbilder oder Videoaufnahmen der Verkehrssituation belegen ziemlich genau, wie groß Ihr Abstand war. Bei der Auswertung helfen spezielle Fahrbahnmarkierungen, die man oft auf der Autobahn in der Nähe von Brücken sehen kann. Man muss allerdings sehr dicht auffahren, um sich eines Vergehens schuldig zu machen, denn trotz des recht präzisen Messverfahrens werden erhebliche Toleranzen eingestanden.
Der fahrende Abstandsprüfer
Oft führt die Polizei die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung auch per Video während der Fahrt durch. Vielleicht fallen Ihnen die zivilen Fahrzeuge gar nicht auf, weil sie unauffällig lackiert sind. Damit die Polizei aber hier zu verwertbaren Ergebnissen kommt, benötigt sie über eine längere Zeit denselben Kamerawinkel zwischen beiden Fahrzeugen. Deswegen kommt es hier häufig zu Messfehlern. Wenn Sie auf diese Art bei einer Abstandsunterschreitung erwischt werden, sollten Sie überlegen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Der „böse“ Blick
Schließlich darf ein Polizist auch per Augenschein einschätzen, ob ein Autofahrer den Sicherheitsabstand unterschritten hat. Bei dieser Abstandsmessung wird jedoch aufgrund der mangelnden Messgenauigkeit ein erhebliches Toleranzmaß eingeräumt. Deshalb haben Anwälte vor allem in einem solchen Fall gute Möglichkeiten, einen Bußgeldbescheid anzufechten oder abzumildern.
Wie kann ich den Mindestabstand selbst berechnen?
Genügend Abstand halten – mehr braucht es gar nicht, damit die Abstandsmessung bei Ihnen gut ausgeht. Aber wie messen Sie den richtigen Abstand? Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie ja 2 Sekunden oder die Hälfte des Tachowertes Abstand halten.
Damit Sie das richtig einschätzen können, helfen Ihnen die seitlichen Begrenzungspfeiler neben Autobahnen und Landstraßen: Sie stehen immer 50 Meter voneinander entfernt. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie auch langsam „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ zählen. Wenn Sie diese rund 2 Sekunden benötigen, um die Strecke zwischen sich und Ihrem Vordermann zurückzulegen, dann kann Ihnen nichts passieren.

Welche Strafen drohen nach einer Abstandsmessung?
Wer den „Halber-Tachowert-Abstand“ nur leicht unterschreitet, hat meist noch nichts zu befürchten. Bei Abstandsvergehen unterhalb von 80 km/h liegen die Bußgelder zwischen 25 und 35 Euro. Jenseits der 80 km/h drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog nicht nur saftigere Geldstrafen, sondern immer auch Punkte Flensburg. Mit Fahrverbot müssen Sie bei hohen Geschwindigkeiten rechnen.
Abstand bei einer Geschwindigkeit |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | - | - |
...mit Gefährdung | 30 € | - | - |
...mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
Abstand bei einer Geschwindigkeit von |
Beispiel: |
Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 22,5 m | 75 € | 1 | – |
4/10 des halben Tachowertes | 18 m | 100 € | 1 | – |
3/10 des halben Tachowertes | 13,5 m | 160 € | 1 | – |
2/10 des halben Tachowertes | 9 m | 240 € | 1 | – |
1/10 des halben Tachowertes | 4,5 m | 320 € | 1 | – |
Abstand bei einer Geschwindigkeit von 101–130 km/h |
Beispiel: |
Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 30 m | 75 € | 1 | – |
4/10 des halben Tachowertes | 24 m | 100 € | 1 | – |
3/10 des halben Tachowertes | 18 m | 160 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 12 m | 240 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 6 m | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstand bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h | Beispiel: Abstand bei 140 km/h | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 35 m | 100 € | 1 | – |
4/10 des halben Tachowertes | 28 m | 180 € | 1 | – |
3/10 des halben Tachowertes | 21 m | 240 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 14 m | 320 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 7 m | 400 € | 2 | 3 Monate |
Seit der Punktereform im Jahr 2014 droht bei drastischen Abstandsvergehen deutlich früher ein langfristiger Führerscheinentzug. Besonders hart können Verstöße junge Fahrer in der Führerschein Probezeit treffen. Überdies sind sogar mehrjährige Gefängnisstrafen möglich. Der nervöse Gasfuß ist auch der eine Fuß, mit dem sich so mancher Heißsporn bereits im Knast befindet.

Was mache ich, wenn ein Lückenspringer meinen Sicherheitsabstand verkürzt?
Eine wichtige Frage: Muss ich den Mindestabstand unter allen Umständen immer wahren? Kann ich das überhaupt? Es drängen sich ja immer wieder Autos zwischen mich und meinen Vordermann. Wenn das passiert, müssen Sie den Mindestabstand innerhalb von 3 Sekunden wiederherstellen. Aber steigen Sie bitte nicht voll in die Eisen! Bremsen Sie dosiert ein, zügig, jedoch ohne Hast. Das wird bei einer Abstandsmessung zumeist berücksichtigt.
Verschärft wird diese Regelung jenseits der 160 km/h: In diesem Fall bleibt dem Fahrer nur 1 Sekunde, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Aber oberhalb dieser Geschwindigkeit ist selbst der halbe Tachowert zu gering, denn Bremswege potenzieren sich mit zunehmender Geschwindigkeit.
Waren Sie zu schnell unterwegs? Dann lesen Sie hier alles zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung.
Abstandsvergehen mit Nötigung: Droht mir hier wirklich Gefängnis?
Wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer nötigen, indem Sie längere Zeit zu dicht auffahren, drängeln oder sich per Lichthupe Platz verschaffen wollen, handelt es sich nicht mehr um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Die kann Sie tatsächlich zwischen 1 und 3 Jahre ins Gefängnis bringen.
Nötigung ist übrigens auch, wenn Sie auf der Autobahn grundlos bremsen oder sich weigern, die linke Spur freizugeben, damit Sie ein nachfolgendes Auto überholen kann.