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Was ist ein Bußgeldbescheid und wann bekommt man ihn?

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Sind Sie neulich geblitzt worden, knapp hinter Ihrem Vordermann in eine Abstandsmessung geraten oder haben eine rote Ampel überfahren? Jedes noch so kleine Vergehen kann seine Spuren hinterlassen. Auch in Ihrem Briefkasten. Spätestens nach rund 6 Wochen bekommen Sie nämlich unter Umständen die „Quittung“ dafür – und zwar in Form des Bußgeldbescheids.

Der Bußgeldbescheid dient in der Regel zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Im Verkehrsrecht sind diese Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog geregelt. Dazu zählen vor allem kleinere Rechtsverstöße, die mit einer leichten Gefährdung von Personen und Gütern einhergehen wie zu schnell fahren, am Steuer telefonieren oder zu wenig Abstand halten. Derlei Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und eventuell einem Fahrverbot geahndet.

Anders aber als bei schwerwiegenden Straftaten werden solche kleineren Verkehrsdelikte nicht vor Gericht ausgetragen. Zur administrativen Vereinfachung und zur Entlastung der Rechtsprechung werden diese Verstöße mit einem Bußgeldverfahren und der Zahlung des Bußgeldes abgeschlossen.

Im Bußgeldbescheid erfährt der Beschuldigte, welche Verkehrsverletzung er begangen hat und welche Konsequenzen darauf folgen. Das Bußgeld selbst wird in Form von einheitlichen Regel-Sätzen verhängt. Die Tat ist dabei unter Nennung von exakten Zeit- und Ortsangaben genau dokumentiert. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ist dabei auch immer mit der Eintragung von mindestens einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister verbunden.

Nicht immer ist der Tatbestand aber so eindeutig, dass ein Verkehrsdelikt direkt mit einem Bußgeld geahndet werden kann. In diesem Fall wird zwischen einem Bußgeldverfahren und einem Vorverfahren unterschieden. In diesem vorgelagerten Verwarnungs- oder Anhörungsverfahren erhält ein Beschuldigter die Möglichkeit, sich zu den jeweiligen Vorwürfen schriftlich per Anhörungsbogen oder Zeugenbefragung zu äußern. Erst wenn die einzelnen Aussagen geprüft wurden, wird das eigentliche Verfahren an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet.

BLITZMERKER

Je nach Bundesland gibt es innerbehördliche Anweisungen, auf den Versand von Bußgeldbescheiden zwischen Weihnachten und Silvester zu verzichten. Eine Art Gnadenfrist für Verkehrssünder, um den Frieden während der Feiertage nicht zu stören.

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Wie und wann wird ein Bußgeldbescheid zugestellt?

Je nach Bearbeitungszeitraum erhalten Sie den Bußgeldbescheid etwa 2 bis 6 Wochen nach dem Verstoß. Haben Sie ein Verkehrsdelikt im Ausland begangenen, kann es aber durchaus auch länger dauern. In Deutschland bekommen Sie zudem meist eine sogenannte Zustellungsurkunde. Sie dient als Beweis dafür, dass Ihnen als Empfänger ein Dokument förmlich zugestellt wurde. Mit dem Eingang des Bescheids gelten folgende Maßnahmen:

  • Es wird urkundlich festgehalten, wem, wann, wo und wie das Dokument zugestellt wurde.
  • Die Urkunde geht an den Absender zurück und wird damit rechtswirksam
  • Der Empfänger kann sich seiner Verantwortung nicht mehr entziehen.
  • Ab dem Zeitpunkt der Annahme können die Fristen anlaufen.
  • Mit einem Barcode wird auch eine Nachverfolgung (Track and Trace) möglich.

Im noch ungeöffneten Zustand ist die behördliche Zahlungsaufforderung leicht mit üblichen Postwurfsendungen zu verwechseln. Sie versteckt sich in einem gelben Briefumschlag.

Autowelt - Nahaufnahme Bußgeldbescheid

Haben Sie einen gelben Brief in der Post?

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Welche Angaben müssen im Bußgeldbescheid enthalten sein?

Der Bußgeldbescheid selbst ist meist beidseitig bedruckt ist. Je nach Tatbestand ist darauf auch ein Foto vom Fahrer oder Halter des betroffenen Fahrzeugs abgebildet.

Der Bußgeldbescheid enthält

  • die Angaben zur Person des Beschuldigten und eventuell Beteiligter
  • den Namen und die Anschrift der zuständigen Bußgeldbehörde
  • die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt  wird   
  • Ort und Zeit des Tathergangs 
  • eventuelle Beweismittel oder Zeugen
  • die genaue gesetzliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit         
  • die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • die genaue Höhe der Geldbuße sowie
  • die Nebenfolgen wie zum Beispiel in Form eines Fahrverbotes

Zudem muss der Bußgeldbescheid die Information enthalten, dass er automatisch nach 14 Tagen rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch erfolgt. Des Weiteren muss die klare Aufforderung enthalten sein, dass die verhängte Geldbuße in genau dieser Höhe und bis zu dem angegebene Datum zu zahlen ist.


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Kriterien, durch die ein Bußgeldbescheid unwirksam wird

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Sie sollten die Behördenpost immer ganz genau prüfen. Denn das verhängte Bußgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar sein und muss am Ende gar nicht beglichen werden, da der Bescheid unwirksam ist.

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Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Zunächst einmal gibt es zeitliche Fristen, in denen ein Bußgeld ausgesprochen werden muss. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von 6 Wochen nach dem Verkehrsvergehen, und zwar per Post. Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten haben die Behörden Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zu übermitteln. Wenn Sie bis dahin nichts von Ihrer Behörde gehört haben, können Sie die Tat als verjährt betrachten und gegen einen eventuell später zugestellten Bußgeldbescheid wegen Unwirksamkeit Einspruch einlegen.

Trifft in dieser Zeit allerdings ein Anhörungsbogen bei Ihnen ein, verlängert sich diese Verjährungsfrist um weitere 3 Monate.

Autowelt - Sanduhr auf Bürotisch
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Wodurch kann ein Bescheid sonst noch unwirksam werden?

Darüber hinaus kann ein Bußgeldbescheid unwirksam werden, wenn er technische oder formale Fehler enthält.

Zu den technischen Fehlern zählen vor allem Messfehler, zum Beispiel wenn bei der Geschwindigkeitsmessung das Messgerät falsch platziert oder nicht richtig eingestellt war.

Formfehler beziehen sich auf Inhalt und Darstellung des Bescheides. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass das Dokument unvollständig ist und nötige Angaben fehlen oder Daten falsch angegeben sind. So ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, wenn zum Beispiel die Tatzeit von der Behörde falsch bezeichnet wird. Aber auch fehlerhafte Fristen, fehlerhafte oder gänzlich fehlende Rechtsmittelbelehrung oder falsch angegebene Kennzeichen gehören zu den häufigsten Fehlern im Bußgeldbescheid.

Doch freuen Sie sich nicht zu früh! Eine Bagatelle wie ein falsch geschriebener Name genügt in der Regel noch nicht, um den Bescheid unwirksam werden zu lassen. Dafür muss es sich schon um Fehler handeln, die eine eindeutige Identifikation des Tatverdächtigen unmöglich machen. Das kann unter Umständen sein, wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgrund der Unschärfe des Bildes die Person nicht genau zu erkennen ist. Hier lohnt sich ein Einspruch. Allerdings kommt die Entscheidung dabei auf die Beweisführung des Gerichts an und wird in jedem Fall individuell entschieden.

Wenn dem Schreiben kein Blitzerfoto beigelegt ist, führt dies aber nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Auch eine fehlende Unterschrift führt nicht per se zur Ungültigkeit des Bußgeldbescheids. Die Behörden berufen sich hierbei auf das so genannte vereinfachte Verfahren, in dessen Rahmen elektronisch erstellte Bescheide ohne weitere personelle Bearbeitung verschickt werden dürfen.

Nimmt die Behörde aufgrund von vorliegenden Mängeln den Bescheid zurück, kommen keine Kosten auf Sie zu.


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Wann und wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

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Sobald Sie Ihren Bußgeldbescheid in Ihrem Postkasten finden, sollten Sie wissen, dass Sie ab der Bußgeldbescheid Zustellung eine Frist von 14 Tagen haben, um Einspruch einzulegen.

Erst danach ‑ und sofern kein Einspruch erfolgt ‑ wird der Bescheid rechtskräftig. Heißt: Sie müssen die verordnete Strafgebühr zahlen und die weiteren Konsequenzen wie ein Fahrverbot antreten.

Schummeln können Sie mit dieser Frist nicht ‑ etwa mit dem Vorwand, der Brief wäre erst viel später angekommen. Die Behörden können nämlich das genaue Zustelldatum der Zustellurkunde entnehmen, die der Postbote beim Briefeinwurf ausfüllt.

Besonders erfolgsversprechend ist ein Einspruch, wenn formale oder technische Fehler im Bescheid vorliegen. Schätzungen zufolge soll sogar jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft sein.

Autowelt - Frau sitzt am Schreibtisch und setzt ein Schreiben auf

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Fehler vorliegt, können Sie auch einen Experten zu Rate ziehen. Neben Rechtsanwaltskanzleien gibt es auch Service Unternehmen, die Bußgeldbescheide im Auftrag der Betroffenen prüfen.

Gute Anwälte verstehen zudem oft durch clevere Verteidigungsstrategien das Verfahren in die Länge zu ziehen. Oft auch um entscheidende Monate. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn sich die beschuldigten Fahrer noch in der Probezeit befinden. Denn normalerweise dauert es etwa sechs bis neun Monate nach dem Einspruch, bis das zuständige Gericht einen Termin für das Verfahren ansetzt.

Spätestens nach zwei Jahren verjährt der Bescheid. Wenn Sie einen Verkehrsrechtschutz haben, sollten Sie sich auf jeden Fall dazu von einem Anwalt beraten lassen.

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Wie genau geht man dabei vor, wenn man Einspruch einlegen möchte?

Einspruch einlegen sollten Sie aus Gründen der Beweisbarkeit grundsätzlich schriftlich. Den Einspruch adressieren Sie an die zentrale Bußgeldstelle, die für Ihr Vergehen zuständig ist. Bei der Formulierung genügt ein einfacher Zweizeiler, mit dem Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Zur eindeutigen Zuordnung Ihres Schreibens fügen Sie Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids an. Sie können bereits in diesem Schreiben eine Begründung für Ihren Einspruch mit angeben, wenn Sie sich sicher sind, dass diese ausschlaggebend ist. Eine Begründung für den Einspruch ist aber nicht zwingend erforderlich. Sofern Ihr Name und Ihre Adresse enthalten sind, müssen Sie das Anschreiben auch nicht unterzeichnen. Versenden Sie den Brief am besten per Einschreiben.

Eine Vorlage für das Anschreiben zum Einspruch finden Sie hier zum Download.

Wissenswert: Sie sollten sichergehen, dass Sie Ihren Einspruch an die richtige Verwaltungsbehörde oder Bußgeldstelle schicken oder dort einreichen. Zwar werden solche Schreiben innerhalb der Behörden weitergeleitet, doch schnell ist es dabei passiert, dass die 14-Tagesfrist verstreicht, und Ihr Einspruch unwirksam wird.

Unser Tipp: Wenn die Zeit bereist knapp wird, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Einspruch zu faxen und schicken Sie das Anschreiben hinterher.

Die zuständige Verwaltungsbehörde prüft dann zunächst den Einspruch und kontrolliert die Form des Widerspruchs im Rahmen eines sogenannten Zwischenverfahrens. Nach Feststellung der Richtigkeit wird das Dokument an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und der Fall vor einem Verkehrsgericht verhandelt.

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Ganz einfach: Einspruchvorlage hier herunterladen

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Kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen?

Selbstverständlich können Sie den Einspruch auch zurücknehmen. Das geht einfach mit einem formlosen Schreiben, und zwar in der gleichen Form und Weise, wie Sie einen Einspruch formulieren, nur dass Sie hier mit einem Zweizeiler Ihre Rücknahme formulieren. Mit der wirksamen Rücknahme des Einspruchs bei der mit dem Einspruch befassten Stelle wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Eine vorgeschriebene zeitliche Frist gibt es dafür nicht. Wenn Sie günstig dabei wegkommen wollen, sollten Sie Ihren Einspruch bereits vor Beginn der Gerichtsverhandlungen zurücknehmen.

Nehmen Sie den Einspruch nämlich erst bei laufenden Gerichtsverhandlungen zurück, bleiben Sie auf den Gerichtskosten sitzen. Hier müssen Sie mit 0,25 Prozent des Bußgeldes rechnen, mindestens jedoch mit 15 Euro.


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Welche Gebühren und Strafen kann ein Bußgeldbescheid mit sich bringen?

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Die Höhe des Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Hierbei handelt es sich um feste Regelsätze. Die untere Grenze für Bußgelder liegt bei 60 Euro. Unterhalb von 60 Euro spricht man nämlich von einem Verwarngeld, das in der Regel direkt an Ort und Stelle fällig wird.

Das maximale Bußgeld liegt laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) bei 1000 Euro – zumindest in der Theorie. Wundern Sie sich aber nicht, wenn Sie den Bescheid schließlich in den Händen halten und die dort veranschlagten Kosten höher sind, als Sie laut Bußgeldkatalog für die entsprechende Ordnungswidrigkeit erwartet hätten. Denn das Gesetz lässt hier einigen Spielraum zur genauen Definition der Bußgeldhöhe. So kann sich die Gebühr beim Bußgeldbescheid drastisch erhöhen oder sogar verdoppeln, wenn es sich um ein vorsätzliches Vergehen handelt. Auch Wiederholungstäter werden stärker zur Kasse gebeten. Diese Beträge können Sie kaum beeinflussen – die Entscheidungsbefugnis liegt hier in der Regel bei der Behörde.

Der Bußgeldkatalog wird übrigens in regelmäßigen Abständen angepasst. Dadurch kann es auch vorkommen, dass das Bußgeld für einen bestimmten Verstoß steigt.

Darüber hinaus entstehen bei einem Bußgeldverfahren auch Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, die auf den Verkehrssünder umgelegt werden. Dazu gehören neben der Erstellung und dem Versand des Schreibens auch die Bearbeitung des Anhörungsbogens oder andere aufwändigere Tätigkeiten wie die Zeugenbefragung und das Sammeln von Beweisen.

Dabei müssen die im Bußgeldbescheid enthaltenen Verwaltungsgebühren 5 Prozent der eigentlichen Geldbuße betragen, mindestens jedoch 25 Euro. Eine Ausnahme bilden hier Park- und Halteverstöße, bei denen die Strafe auch unter 25 Euro liegen kann.

Wenn Sie allerdings Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, können sich die veranschlagten Kosten bei verlorenem Gerichtsverfahren nochmals ändern. Schließlich entscheidet bei Gericht der Richter über das Urteil – in diesem Fall die Höhe des Bußgeldes sowie der zu vergebenden Punkte in Flensburg. Dazu kommen Kosten für den Anwalt, die sich nach festen Regelsätzen bei der Rechtsanwaltsvergütung in Bußgeldangelegenheiten richten, sowie Gebühren für den Gerichtsprozess. Diese belaufen sich auf zehn Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 50 Euro.

Autowelt - Bild von Justita Statue mit Waage und Richtschwert
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Wer muss das Bußgeld zahlen? Der Fahrer oder der Fahrzeughalter?

In Deutschland gilt die Regelung der Fahrerhaftung. Das heißt, dass grundsätzlich der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen greift die Halterhaftung, und das Bußgeld geht auf den Halter über. Zum Beispiel, wenn bei der Ahndung eines Halt- oder Parkverstoßes der verantwortliche Fahrer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann.

Bei den allermeisten Delikten muss die Behörde aber den Fahrer ermitteln. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist dies in der Regel durch das Blitzerfoto relativ einfach. Bei ihrer Beweispflicht wird die Behörde zudem von der Polizei unterstützt.

Darüber hinaus setzt die Verwaltung auf die Mitarbeit der Fahrzeughalter. In einem dem Bußgeldbescheid beigelegten Anhörungsbogen kann der Fahrzeughalter Angaben zum Fahrer machen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend, lediglich die Angaben zur eigenen Person müssen gemacht werden.

Ob Sie sich jetzt kooperativ zeigen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Wenn Sie keine Aussage machen, ermittelt die Polizei in diesem Fall weiter. Sollten Sie aber desöfteren auf diese Masche setzen, könnte es sein, dass Ihnen zur besseren Dokumentation Ihrer Fahrzeugnutzung ein Fahrtenbuch verordnet wird.

Autowelt - Blitzerfoto auf dem Auto mit Fahrerin in der Nacht zu sehen ist

Wenn Ihnen etwas unklar ist, konsultieren Sie einen Anwalt!

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Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, – also 14 Tage nach Ablauf der Einspruchsfrist – kommt eine weitere Frist zum Tragen: die Zahlungsfrist. Diese beträgt wiederum 14 Tage. Nach Ablauf dieser Zeit muss das veranschlagte Bußgeld inklusive Gebühren und Auslagen erstattet werden. Kommt der Beschuldigte der Zahlungsaufforderung nicht nach, haben die Behörden bis zu drei Jahre Zeit, den Betrag einzutreiben. Bei Geldbußen über 1.000 Euro erhöht sich die Frist auf fünf Jahre. Danach können Sie von den Behörden nicht mehr belangt werden.

Übrigens: Falls Sie knapp bei Kasse sind, können Sie unter Umständen das Bußgeld auch in Raten abstottern. Dafür müssen Sie allerdings zeitnah Ihre zuständige Behörde kontaktieren. Jetzt brauchen Sie ein wenig Verhandlungsgeschick. Am besten Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung und liefern dabei einen konkreten Vorschlag, wie Sie die Zahlung leisten können. Dem Schreiben sollten Sie zudem einen Nachweis über Ihre aktuelle Finanzlage beilegen. Dazu eignen sich Kontoauszüge oder Rentenbezüge oder ein Schreiben Ihrer Schuldnerberatung.

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Welche weiteren Strafen können mit einem Bußgeldbescheid einhergehen?

Mit einem Bußgeldbescheid geht auch immer ein Eintrag in das Flensburger Punkteregister einher. Mindestens einen Punkt gibt es dabei für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. Übrigens gibt es nicht nur einen Bußgeldkatalog, sondern mehrere. Zum Beispiel für

Abstands- oder Ampeldelikte, aber auch für Alkoholvergehen oder Regelverletzungen in der Probezeit. Den besten Überblick erhalten Sie daher mit einem speziell konzipierten Bußgeldrechner.

Nicht immer bleibt es aber allein bei Bußgeld und Punkten. Mitunter kann der gelbe Brief auch eine Aufforderung beinhalten, den Führerschein abzugeben oder Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit stillzulegen. So wird ein Fahrverbot zum Beispiel nach einer Fahrt unter Alkohol, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h verhängt. 8 Punkte Flensburg führen ebenfalls zum Führerscheinentzug. In diesem Fall teilt Ihnen die Behörde einen bestimmten Zeitrahmen mit, in dem Sie Ihre Fahrerlaubnis bei einer Behörde abgeben müssen.

Ein Fahrverbot ist meist der letzte Schritt für einen Verkehrssünder. Je nach Einzelfall und Sachverhalt bleibt Ihnen aber noch die Möglichkeit, das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und alles andere als die Regel. Waren Drogen oder Alkohol im Spiel, stehen die Chancen schlecht. Genauso, wenn Sie Ihr Flensburger Punktekonto überzogen haben oder bei regelmäßigen Verstößen gegen geltendes Recht.

Sollten Sie allerdings von Ihrem Fahrzeug wirtschaftlich abhängig oder durch ein Fahrverbot sogar existenziell bedroht sein, können Sie oder Ihr Anwalt auf unzumutbare Härte plädieren. Ein gern in Anspruch genommenes Schlupfloch bietet auch das sogenannte Augenblickversagen, womit der Gesetzgeber das falsche Wahrnehmen oder Deuten von Straßenschildern bezeichnet. Ob Sie damit allerdings durchkommen, ist nicht sicher. Generell kann ein guter Verkehrsrechtsanwalt Ihre Chancen deutlich erhöhen, die Kosten des Verfahrens so gering wie möglich zu halten und mit etwas Glück sogar einen Freispruch für Sie zu erwirken.

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Was passiert, wenn ich in der Probezeit einen Bußgeldbescheid erhalte?

In der Probezeit sollten Fahranfänger zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln auch wirklich beherrschen. Daher ist eine Verkehrssünde in dieser Zeit besonders heikel. Vor allem bei schwer wiegendem Fehlverhalten gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), einem so genannten A-Verstoß – dazu zählen Fahrerflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen.

Aber auch bei zwei „B-Delikten“ – weniger schwerwiegende Verstöße wie zum Beispiel Missachtung der Gurtpflicht, ungenügende Ladungssicherung oder versäumte Hauptuntersuchung – hört der Spaß schnell auf. Hier kann sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern. Darüber hinaus kann der Besuch eines Aufbauseminars verordnet werden. Wenn Sie sich in dieser Zeit nochmal ein Vergehen gleicher Art leisten, ist der Führerschein erstmal futsch.

Ohne Foto könnten Sie vielleicht ungeschoren davonkommen


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Wie verhält es sich mit einem Bußgeldbescheid im Ausland?

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Als wäre der Urlaub nicht schon teuer genug gewesen! Bei einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht in unseren Nachbarländern kann das Loch im Geldbeutel noch deutlich größer werden.

Ein zugestelltes Bußgeldschreiben aus dem Ausland einfach erstmal zu ignorieren, ist kein guter Tipp. Auch wenn in der Vergangenheit viele Versuche, Verkehrssünden über die Staatsgrenzen hinweg zu ahnden, folgenlos geblieben sind.

Seit dem Jahr 2010 gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Damit können Verkehrssünden aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollzogen werden. Inzwischen bestehen nämlich die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Fahrer- und Halterdaten, die zur Eröffnung eines Verfahrens nötig sind.

Autowelt - Mann in Anzug fährt auf gelber Vespa

Eingetrieben wird das Geld von den meisten Staaten ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese Grenze gilt übrigens für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Damit kann die ursprüngliche Geldstrafe auch unterhalb dieses Betrages liegen.

Mit Österreich besteht ein bilateraler Vertrag, in dessen Rahmen die Alpenrepublik bereits Bußgelder in Höhe von 25 Euro in Deutschland eintreiben darf.

In einem anderen Punkt können Sie sich dagegen in Sicherheit wiegen: Eingefordert werden nur Geldstrafen. Weitere Strafen wie etwa ein Fahrverbot können nur im eigenen Land verhängt werden. Und auch Punkte in Flensburg brauchen Sie bei einem Verkehrsdelikt im Ausland nicht befürchten.

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Wie hoch können Bußgelder im Ausland sein?

Andere Länder, andere Sitten… Das gilt nicht nur für die Verkehrsregeln, sondern auch für die Bußgelder. Was in Deutschland zum Teil müde belächelt wird, tut im Ausland so richtig weh. Beispielsweise in den Niederlanden, wo schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen mit ab 165 Euro zu Buche schlagen. Auch die Polizei in Österreich brummt Ihnen mitunter saftigere Strafen auf, wenn Sie die Verkehrsregeln missachten.

Große Unterschiede gibt es unter anderem bei der Bestrafung von Alkoholsündern. Daher sollten Autofahrer auf die geltende Promille-Grenze im jeweiligen Land achten. In Schweden, Norwegen und Polen sind beispielsweise nur 0,2 Promille erlaubt. In der Slowakei, Tschechien, Rumänien und Ungarn gilt sogar die 0%-Toleranz.

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Österreich  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld*
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 300 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 30 Euro
Rote Ampel überfahren ab 70 Euro
Handy am Steuer ab 50 Euro
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Italien  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 535 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 175 Euro
Rote Ampel überfahren ab 175 Euro
Handy am Steuer ab 165 Euro
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Frankreich  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 135 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 135 Euro
Rote Ampel überfahren ab 135 Euro
Handy am Steuer ab 135 Euro
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Spanien  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 500 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 100 Euro
Rote Ampel überfahren ab 200 Euro
Handy am Steuer ab 200 Euro
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Belgien  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 170 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 100 Euro
Rote Ampel überfahren ab 175 Euro
Handy am Steuer ab 110 Euro
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Niederlande  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 360 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 172 Euro
Rote Ampel überfahren 250 Euro
Handy am Steuer ab 140 Euro
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Tschechien  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,0) ab 100 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 40 Euro
Rote Ampel überfahren ab 105 Euro
Handy am Steuer ab 40 Euro
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Kroatien  
Ordnungswidrigkeit Bußgeld
Alkohol am Steuer (Promille-Grenze 0,5) ab 405 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung (20 km/h zu schnell) ab 68 Euro
Rote Ampel überfahren ab 405 Euro
Handy am Steuer 135 Euro
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Wie kann man gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Werden Autofahrer bei einem Regelverstoß im Ausland ertappt, bekommt zunächst der Fahrzeughalter Post aus dem jeweiligen Land. Gegen den Bescheid kann der Halter dann Einspruch einlegen. Verzichtet er darauf oder wird der Einspruch zurückgewiesen, wird der ausländische Bußgeldbescheid rechtskräftig. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis gestaltet sich diese Angelegenheit meist etwas komplizierter. Die rechtlichen Bedingungen, unter denen der Beschuldigte Einspruch erheben darf, sind nämlich im jeweiligen nationalen Recht verankert.

Daher ist es ratsam, sich erst einmal an einen Verkehrsrechtspezialisten zu wenden. Dieser kann beurteilen, ob der Bescheid überhaupt rechtskräftig ist. Denn häufig wird in unseren Nachbarländern der Fahrer nicht ermittelt. Wenn dann bei einer Geschwindigkeitsverletzung das Auto nur von hinten fotografiert ist, und man den Fahrer nicht identifizieren kann, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden kann.

Außerdem können Sie darauf bestehen, dass Sie das Anschreiben auf Deutsch übersetzt erhalten, indem Sie sich darauf berufen, dass der Bescheid für den Adressaten verständlich sein muss.

Ist der Bescheid rechtskräftig, und Sie möchten Einspruch erheben, lassen Sie diese Angelegenheit weiter über Ihren Anwalt laufen oder konsultieren Sie einen Experten für internationales Verkehrsrecht. Außer Sie haben sehr viel Zeit, sich in die Gesetzeslage einzuarbeiten. Denn maßgeblich für einen Einspruch sind die Rechtsvorschriften im betreffenden Land. Zuständig für Bußgeldbescheide im Ausland ist das Bundesamt für Justiz in Bonn als zentrale Behörde.


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Weitere nützliche Infos zum Thema Bußgeldbescheid

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Die meisten Bußgeldbescheide beinhalten den Hinweis, dass sie unverbindlich seien. Soll heißen: Mit diesem Vermerk weist der Gesetzgeber darauf hin, dass die Angaben nicht garantiert sind und die Höhe des Strafmaßes nachträglich noch angepasst werden kann. Denn je nach Auswertung der Beweislage oder sonstiger Fakten zur Klärung eines Verkehrsdelikts werden unter Umständen mehr Punkte in Flensburg oder ein deutlich höheres Bußgeld fällig.

Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass man den Bußgeldbescheid verlegt oder verloren hat. In diesem Fall können Sie immer noch tätig werden und eigenständig mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Dafür erforderlich ist allerdings das Aktenzeichen, das Sie dem eventuell beigefügtem Anhörungsbogen entnehmen können, falls Sie diesen noch zur Hand haben. Weniger aufwändig, aber leider auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, ist es erstmal abzuwarten, bis die Mahnung – inklusive Mahngebühr – einige Wochen später ins Haus flattert.

Anders ist die Lage allerdings, wenn Sie sich sicher sind, dass Ihnen gar kein Bescheid zugestellt wurde. Monate vergehen, Die Sache ist für Sie gedanklich schon vom Tisch, da erreicht Sie plötzlich eine Mahnung. Dieser Fall ist allerdings sehr unwahrscheinlich: Denn Bußgeldbescheide werden grundsätzlich mit einer Zustellungsurkunde versandt. Dabei dokumentiert der Postbote mit seiner Unterschrift, dass der Bescheid zugestellt wurde. Sobald der Behörde dieser Zustellungsnachweis vorliegt, gilt der Bescheid als zugestellt. Dann ist es meist sehr schwer, noch nachträglich Einspruch einzulegen. Ist der Brief oder die Post nicht angekommen, liegt die Beweispflicht nämlich bei Ihnen.

Autowelt - Dokumentausschnitt aus einem Mahnschreiben
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Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann?

Ein letztes wichtiges Thema ist die Sache mit der Zahlungsfähigkeit. Wenn sich die Rechnungen bereits türmen und man ohnehin knapp bei Kasse ist, kann ein zusätzlicher Bußgeldbescheid zu einem echten Problem werden. Hier sei daher nochmals erwähnt, dass Sie das Bußgeld prinzipiell auch auf Raten zahlen können. Wer nicht selbst mit der Justiz verhandeln möchte, kann sich Hilfe holen bei Schuldnerberatungen der Stadt oder karitativen Einrichtungen.

Ein letzter Ausweg ist schließlich, die Strafe einfach „abzusitzen“. Die so genannte Erzwingungshaft ist damit das letzte Mittel, das dem Staat bleibt, ein Verkehrsvergehen nach erfolgloser wiederholter Zahlungsaufforderung zu ahnden. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf´sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

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