
Fahren ohne Führerschein: Was droht, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren
- 1 Fahren ohne Führerschein: Kavaliersdelikt oder Straftat?
- 2 Erwischt: Führerschein zu Hause vergessen und dennoch gefahren
- 3 Fahren ohne Führerschein: Hinterm Steuer trotz Führerscheinentzug?
- 4 Fahren ohne Führerschein? So reagiert die Versicherung
- 5 Merde! Das droht beim Fahren ohne Führerschein im Ausland
Fahren ohne Führerschein: Kavaliersdelikt oder Straftat?
540.000 Euro Geldstrafe musste Dortmunds Fußballstar Marco Reus im Jahr 2014 fürs mehrfache Fahren ohne Führerschein zahlen. Die Sache flog auf, als er von einer Polizeistreife gestoppt wurde. Die Beamten wollten seinen Führerschein sehen, doch er konnte ihnen nur seinen Personalausweis präsentieren. Einen "Lappen" hatte er nie besessen. Marco Reus flatterte deshalb ein Strafbefehl ins Haus, durch den er zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, also 540.000 Euro. Sie sehen, es kann teuer werden – und das zu Recht. Denn Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer dennoch fährt, dem droht Ungemach. Was genau, lesen Sie hier!
Fahren ohne Führerschein: Diese Fälle gibt es
► Fahren ohne Fahrerlaubnis: Der Fahrer hatte nie eine Fahrerlaubnis, oder sie wurde ihm entzogen, etwa nach einer Straftat.
► Fahren trotz Fahrverbot: In diesem Fall wurde der Führerschein abgegeben. Nach Ablauf der Frist gibt's das Dokument zurück
► Fahren und Führerschein nicht dabei: Wer den "Lappen" bei einer Kontrolle nicht dabeihat, weil er ihn zu Hause vergessen hat, begeht keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Führerschein oder Fahrerlaubnis: Wo ist der Unterschied?
Führerschein und Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe. Der Unterschied besteht darin: Den Führerschein erhalten Sie, wenn Sie Ihre Fahrprüfung bestanden haben. Und genau dieses Dokument dient als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis. Will heißen: Erst ein Führerschein gibt Ihnen grünes Licht, sich hinter das Steuer Ihres Traumwagens zu schwingen und davonzudüsen.
Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Dinge!
Erwischt: Führerschein zu Hause vergessen und dennoch gefahren

Der Morgen ist die wichtigste Zeit des Tages. Je besser wir in den Tag starten, desto erfolgreicher können wir ihn meistern. Doch bei vielen von uns stehen morgens alle Zeichen auf Stress. Da kann es schon mal passieren, dass das Portemonnaie samt Führerschein auf dem Küchentisch vergessen wird. Gerät man dann ein paar Minuten später in eine Verkehrskontrolle, kann die morgendliche Hektik durchaus als Entschuldigung gegenüber den Beamten herhalten, doch viel bringen wird das nicht.
Als Autofahrer müssen Sie Ihren Führerschein bei jeder Fahrt bei sich tragen, so will es Paragraf 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, müssen Sie Ihren Führerschein vorzeigen. Können Sie dem Wunsch der Beamten nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe hierfür beträgt laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Ein Fahrer muss den Führerschein bei jeder Fahrt bei sich tragen
So teuer wird's, wenn Sie ohne Führerschein fahren
Tatbestand | Bußgeld |
Führerschein nicht mitgeführt | 10 Euro |
Beim Fahren eines Mofas wurde der Führerschein nicht mitgeführt | 10 Euro |
Der Verlust des Führerscheins wurde nicht unverzüglich angezeigt sowie nicht veranlasst, ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen | 10 Euro |
Der Führerschein wurde nach Verlust und Wiederfinden, nachdem jedoch ein neuer Führerschein ausgehändigt wurde, nicht unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeliefert | 25 Euro |
Der Führerschein wurde nicht zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen bei der Behörde abgegeben | 25 Euro |
Kein erforderlicher Führerschein bei der Fahrgastbeförderung mitgeführt | 10 Euro |
Kein erforderlicher Führerschein bei der Fahrgastbeförderung auf Verlangen von zuständigen Personen ausgehändigt | 10 Euro |
Fahren ohne Führerschein: Hinterm Steuer trotz Führerscheinentzug?
Sind Sie ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs, machen Sie sich nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Dabei ist es irrelevant, ob Ihnen ein Führerscheinentzug aufgebrummt oder ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde. Letzteres gilt übrigens für alle motorisierten Fahrzeuge – Mofafahren fällt also auch flach. Setzen Sie sich dennoch hinters Steuer oder den Lenker, riskieren Sie einiges.
Diese Strafen drohen
Die Höchststrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Freiheitsentzug kommt vor allem dann infrage, wenn jemand bereits vorbestraft ist und erneut erwischt wird. Gerichte können das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch mit Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätze bestrafen. Sollte die Straftat fahrlässig begangen worden sein, so halbiert sich das maximale Strafmaß auf ein halbes Jahr Freiheitsentzug und 180 Tagessätze. Ein Tagessatz richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das einem pro Tag zur Verfügung steht. Stichwort Bußgeld: Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach Ahndungen und Punkte berechnen!
2021 wurden rund 431.700 Fahrverbote in Deutschland erteilt
Bei weiteren Straftaten wird das zuständige Gericht eine Sperrfrist aussprechen, vor deren Ablauf es die Fahrerlaubnis nicht zurückgibt. Dazu gehören etwa Autofahren mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut oder 8 Punkte in Flensburg. Auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), besser bekannt als Idiotentest, kann vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn die Behörde Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Autos oder Ihrer generellen Fahreignung hat. Hinzu kommen Übungsstunden auf dem Verkehrsübungsplatz und vor allem versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Fahren ohne Führerschein? So reagiert die Versicherung

Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung greift immer dann, wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Bewegen Sie Ihren Wagen ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis, hat das direkte Folgen.
Bauen Sie während Ihrer Fahrt ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis einen Unfall, drohen Ihnen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch hohe Geldforderungen von Ihrer Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht kann in einem solchen Fall Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro an Sie stellen. Ihre Kaskoversicherung können Sie sogar ganz verlieren – und damit auf dem Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig sitzen bleiben.
Fahren ohne Führerschein kann den Verlust der Kasko bedeuten!
Merde! Das droht beim Fahren ohne Führerschein im Ausland

Zwar kann Ihnen niemand verbieten, im Ausland Auto zu fahren. Aber: Liegt Ihr Führerschein in Deutschland in Verwahrung, verstehen ausländische Behörden keinen Spaß. Einerseits drohen Bußgelder, andererseits zusätzliche Strafen, wenn die ausländische Behörde mitbekommt, dass Ihr Führerschein in Deutschland einbehalten wurde. Gar nicht gut: In Frankreich müssten Sie 800 bis 15.000 Euro Strafgebühr zahlen, wenn man Sie ohne Fahrerlaubnis erwischen würde. Zudem könnte ein bis zu fünf jähriges Fahrverbot für das Nachbarland auf Sie zukommen, sowie die Stilllegung oder Beschlagnahmung Ihres Autos. Da überlegt man es sich lieber zweimal, ohne Fahrerlaubnis in Frankreich unterwegs zu sein.
Apropos Ausland: Wollen Sie sich zum Beispiel in Australien selbst hinters Steuer setzen, ist ein Internationaler Führerschein Pflicht. Falls Sie sich jetzt fragen, ob Sie den Internationalen Führerschein auch bekommen, wenn Sie keine nationale Fahrerlaubnis besitzen, müssen wir Sie leider enttäuschen: Ein Internationaler Führerschein wird Ihnen nur bei Vorlage eines EU-Führerscheins ausgestellt.