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EU Führerschein und Co.: Wie lange sind Führerscheine gültig?

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Kennen Sie noch den „grauen Lappen“? – so sah der Führerschein nämlich aus, bevor er durch den etwas handlicheren rosafarbenen Schein ersetzt wurde. Womöglich besitzen Sie aber bereits ein Exemplar des EU-Führerscheins im Scheckkartenformat, wie es seit 1999 ausgestellt wird. Egal ob rosa Führerschein, grauer Führerschein, alter DDR-Führerschein oder EU-Kartenschein – seit der jüngsten Führerscheinreform 2013 gelten alle bis dahin ausgestellten Dokumente als alter Führerschein. Zwar können Sie vorerst mit Ihrem alten Schein weiter unbedenklich Auto fahren – doch bis zum Stichtag am 19. Januar 2033 werden diese Führerscheinpapiere für immer aus dem Verkehr gezogen. Spätestens bis dann sollten Sie also Ihren alten Schein gegen den neuen EU-weit einheitlichen Plastikschein umgetauscht haben.

Neben der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheine wurde mit der Reform der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) auch beschlossen, dass Führerscheine keine unbefristete Gültigkeit mehr haben. So ist die Führerschein Gültigkeit seit 2013 auf die Dauer von 15 Jahren begrenzt. Ein wesentliches Ziel dieser Befristung ist es, die Dokumente fälschungssicherer zu machen - unter anderem durch ein immer wieder aktualisiertes Lichtbild. Denn auch wenn das Foto mit der Dauerwellen-Föhnfrisur aus den 80er Jahren zur Erheiterung dienen mag, zur eindeutigen Identifikation des Führerscheinbesitzers ist es meist nicht mehr brauchbar.

BLITZMERKER

Die Gültigkeitsfristen für den Führerschein basieren auf der sogenannten 3. Führerscheinrichtlinie, die seit 2013 in Kraft ist mit dem Ziel, die bis dahin geltenden unterschiedlichen Regelungen der über 110 Führerscheinarten innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Gleichzeitig soll mit der neu eingeführten befristeten Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins die Fälschungssicherheit verbessert werden.

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Wenn Sie sich jetzt fragen: Ist nun mein EU-Führerschein weiterhin gültig oder nicht, dann sollten Sie prüfen, ob dieser vor 2013 oder erst nach Einführung der neuen Regelung im Jahr 2013 ausgestellt worden ist. Vor 2013 haben Sie nämlich noch ein unbefristetes Exemplar (rosa-grüne Scheckkarte) ausgehändigt bekommen. Noch ist dieser Führerschein gültig bis zum 18. Januar 2033. Ab dem 19. Januar müssen Sie einen neuen EU-Führerschein vorweisen können. Für alle ab dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerscheine gilt pauschal die 15-Jahre- Frist. Die Besitzer müssen also schon frühestens ab dem Jahr 2028 an die Verlängerung der Gültigkeit denken!

Autowelt - Aufgeklappter grauer Schein aus Papier mit Aufschrift „DDR-Führerschein“.
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Die mit der Führerscheinreform festgelegte Gültigkeitsbeschränkung betrifft allerdings nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis an sich. Sie müssen also nicht erneut zur Fahrprüfung antreten, sondern lediglich den Schein neu beantragen.

Autowelt - Rote Pfeile
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EU-Führerschein Gültigkeit: Auch auf die Erlaubnis der Fahrklassen achten

Seit 1999 gibt es in der gesamten Europäischen Union einheitliche Fahrerlaubnisklassen. Anstelle der in der alten Bundesrepublik geltenden 7 Führerscheinklassen gibt es nun ganze 15 Fahrerlaubnisklassen. Diese sind nicht mehr wie bisher durch Zahlen, sondern durch Buchstaben gekennzeichnet.

Mit dem alten Pkw-Führerschein (alte Fahrerlaubnisklasse 3) bekommen Sie beim Umtausch Ihres nationalen Führerscheins in den einheitlichen EU-Führerschein folgende Klassen erteilt:

  • B (zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg)
  • BE (erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg)
  • C1 (für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und bis 7,5 Tonnen)
  • C1E (Kombination aus den Lkw der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse und einer maximalen Kombinationsmasse von 12 Tonnen)
  • S (für Leichtmobile wie Quads oder dreirädige Motorroller) sowie
  • M (Kleinkraftrad)

Die Motorradklassen (früher Führscheinklasse 1) unterteilen sich nun in die Fahrerlaubnisklassen:

  • AM (für Roller, Mopeds, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • A (schwere Krafträder mit mehr als 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h),
  • A1(Zweiräder mit mehr als 50 ccm, jedoch maximal 125 ccm mit einer Maximal-Leistung von 11 kW)
  • A2 (Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm mit einer Maximal-Leistung von 35 kW (48 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h)

Wenn Sie nachweislich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, können Sie darüber hinaus die Klasse T beantragen.

Daneben gibt es nationale Sonderregelungen wie Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), das keine eigene Führerscheinklasse darstellt und als Fahrerlaubnisnachweis im Ausland nicht anerkannt ist.

Autowelt - Motorrad-, Auto-, Lkw- und Bus-Icons mit der jeweiligen Buchstaben-/Zahlenkombination zur Kennzeichnung der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen
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Hier ein Überblicksvergleich über die alten und neuen Fahrklassen:

Alte Führerscheinklassen Aktuelle EU-Führerscheinklasssen
1 A
1a A2
1b A1
2 je nach zulässiger Gesamtmasse C, CE bzw. D, DE D1 und D1E
3 je nach zulässiger Gesamtmasse B, BE, C1, C1E bzw. D, DE, D1 und D1E
4 AM
5 L

Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber die Besitzstandswahrung. Das heißt, Inhaber alter Führerscheine behalten nach dem Umtausch ihre Berechtigung zum Führen der ursprünglich berechtigten Fahrzeugklassen, auch wenn die neue Führerscheinregelung hier eine Neuordnung inklusive Einschränkungen vorsieht. Die Umschreibung der früheren deutschen Klasse 3 erfolgt deshalb auf die neuen Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L. Je nach ursprünglichem Erteilungsdatum der Klasse 3 werden weitere EU-Fahrerlaubnisklassen ausgewiesen. Ist zum Beispiel die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden, berechtigt sie weiterhin zum Führen von Leichtkrafträdern der Klasse 1b (seit 1999 Klasse A1). Das gilt natürlich nicht für nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine.

Besitzstandswahrung – so heißt die Regelung, auf deren Basis Besitzer älterer Führerscheine unter Umständen für mehr Fahrklassen berechtigt sind als Führerscheinneulinge

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Sonderregelung Lkw-Führerschein: Kürzere Fristen und Altersbegrenzung!

Einmal die Fahrprüfung gemacht und bis ins Greisenalter mit dem Schwertransporter durch die Gegend donnern – das ist schlichtweg nicht mehr möglich. Auch wenn die alten nationalen Führerscheine noch bis 2033 gültig sind, eine wichtige Frist greift seit dem Jahr 1999 bereits bei LKW-Führerscheinen. So dürfen Brummifahrer mit der alten Führerscheinklasse 2 nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres einen LKW über 3,5 Tonnen (neue Führerscheinklasse C) sowie schwere Fahrzeugkombinationen mit Anhänger über 750 Kg (neue Führerscheinklassen CE) fahren.

Wenn Sie nach Ihrem 50. Geburtstag (bis zum pflichtmäßigen Wechsel auf den EU-Führerschein in 2033) noch weiter mir Ihrem alten 2er fahren möchten, müssen Sie sich mit leichteren Gefährten begnügen. Denn offiziell dürfen Sie dann nur noch die neuen EU-Führerscheinklassen C1 (LKW bis 7,5 Tonnen) sowie C1E (Zugkombinationen bis 12 Tonnen) selber lenken.

Autowelt - Icon Kalender
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LKW-Fahrer, die noch den alten Führerschein der Klasse 2 besitzen, müssen damit zwei Fristen beachten: Wenn Sie bereits vor dem Jahr 2033 Ihren 50. Geburtstag haben und weiter Schwerlaster fahren müssen oder möchten, müssen Sie Ihren alten 2er bereits dann erstmalig verlängern bzw in den neuen EU-Schein umschreiben lassen. Für alle anderen gilt der Stichtag im Jahr 2033 zum Umtausch des Führerscheins.

Im Rahmen der neuen EU-Führerscheinregelung sind die künftig Auflagen für die EU-Führerscheinklassen Klassen C und CE (für schwere Lastkraftwagen und Wagen-Anhänger-Kombinationen) noch strikter. Denn mit der Aushändigung des neuen Scheins bekommen Sie nur noch eine befristete Fahrerlaubnis, die alle 5 Jahre nur unter Vorlage einer ärztlich bescheinigten Fahreignung verlängert werden kann. Der Hintergrund ist denkbar einfach: Fahrer solch schwerer Fahrzeuge haben eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr und müssen über die nötige gesundheitliche Konstitution mit einem guten Reaktions- und Sehvermögen verfügen.

Das gleiche gilt übrigens auch für die Personenbeförderung mittels Bus. Auch hier gibt es nur noch eine Fahrerlaubnis mit Verfallsdatum. So sind die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE auch nur noch für jeweils fünf Jahre gültig und müssen unter medizinischen Auflagen neu beantragt werden.

Einen größeren Spielraum gibt es für die leichteren LKW-Klassen, darunter fallen die Klassen C1 und C1E. Sie sind pauschal bis zum 50. Lebensjahr gültig. Erst danach müssen sie alle fünf Jahre unter Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten) verlängert werden.

LKW Führerscheine gelten nur noch befristet für 5 Jahre

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Was Ihnen droht, wenn Sie Fahrzeuge außerhalb der erlaubten Führerscheinklasse fahren

Auch wenn die Neuregelung rund um die Führerscheinklassen kompliziert erscheinen mag – herausreden können Sie sich damit nicht! Steuern Sie zum Beispiel Ihren Umzugslaster selbst und haben die Altersfrist von 50 Jahren bereits überschritten, so verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihre Führerscheinklasse. Ohne, dass Sie böse Absichten hatten, ist da schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt. Und das ist kein Kavaliersdelikt! Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument gilt das nämlich als eine Straftat. Und darauf steht eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe bis zu einem Jahr.

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Zusammenfassung Führerscheinklassen und Fristenregelung:

Gültigkeitszeitraum Führerscheinklasse
unbefristet B, BE, T, L, A, A1, A2 und AM (Pkw, Motorrad, Moped, Landwirtschaftliche Fahrzeuge)
5 Jahre C, CE, D, DE, D1 und DE1 (Lkw- und Bus-Führerscheine)
Bis 50 Jahre, danach jeweils weitere 5 Jahre C1, C1E (Klein-Lkw und Klein-Lkw mit Anhänger)

Hohe Geld- oder Haftstrafe

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Internationaler Führerschein: Zusatzdokument für drei Jahre

Sie wollen ins außereuropäische Ausland fahren? Dann benötigen Sie in der Regel den internationalen Führerschein. Dieser kann bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre und kann nicht verlängert werden. Das heißt, nach Ablauf dieser 3-Jahres-Frist müssen Sie sich einen neuen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Wichtig ist auch zu wissen, dass der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein zum Autofahren im Ausland berechtigt und dessen Gültigkeitsdauer nicht überschreiten darf. Daher sollten Sie auch hier immer die Frist Ihres nationalen Führerscheins im Blick haben.

Der internationale Führerschein ist nur ein Zusatzdokument!


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Gestaffelter Umtausch: Auf diese Fristen müssen Sie achten

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Um den hohen Andrang bei den Behörden etwas zu entzerren, hat die Bundesregierung einen Fristenplan verabschiedet, bei dem der Umtausch des Führerscheins gestaffelt nach Geburtsjahren bzw Ausstellungsdaten erfolgen soll. Die zeitliche Staffelung erfolgt wie in den Tabellen unten ersichtlich bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Inhabers, bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgehändigt wurden, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend.

 


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Wo ist welcher Führerschein gültig? Führerschein Gültigkeit Deutschland, EU und Ausland

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Deutsche Führerscheine gelten auch im europäischen Ausland

Schnell ein Abstecher an die Côte d’Azur oder übers Wochenende nach Amsterdam? Kein Problem! Grundsätzlich können Sie noch bis ins Jahr 2033 mit ihrem rosa oder grauen Führerschein sowie dem ehemaligen DDR-Führerschein im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – dazu zählen neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch Norwegen, Island und Liechtenstein – reisen. Vorausgesetzt, Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings: Auch wenn die nationalen Führerscheine in den definierten europäischen Staaten nach EU-Recht noch gültig sind – ein reibungsloses Reisen garantiert Ihnen das noch lange nicht. Viele Behörden kennen die alten Formate der nationalen Führerscheine nicht mehr und verhängen im Zweifel ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot. Was hilft es Ihnen dann, wenn Sie im Recht sind?! Die Aufklärung eines solchen Missverständnisses kostet unnötig Zeit und Nerven und kann Ihnen die Urlaubsfreude gehörig verderben.

Am besten Sie lassen sich vor Ihrer Urlaubsreise einen EU-Führerschein ausstellen. Dann sind Sie in puncto „Führerschein Gültigkeit Ausland“ auf der sicheren Seite. Das gilt ganz besonders wenn Sie mit einem vorläufigen Führerschein reisen wollen. Der vorläufge Führerschein ist ein Übergangsdokument, das Sie benötigen, wenn Sie ihren Führerschein verloren oder als gestohlen gemeldet haben. In anderen EU-Ländern besteht immer das Risiko, dass ein vorläufiger Schein nicht anerkannt wird. Denn nicht alle Länder der Europäischen Union nutzen diese Führerscheinart.

EU-Führerscheine gelten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum

Andersherum haben auch tschechische, rumänische, polnische oder andere EU-Führerscheine Gültigkeit in Deutschland. Vorausgesetzt, sie gehören dem EU/EWR-Gebiet an, und Ihre Inhaber hatten zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im jeweiligen europäischen Land. Außerdem darf ihnen im Heimatland nicht gerade der Führerschein gezwickt worden sein (Entzug der Fahrerlaubnis). In diesem Fall dürften sie auch nicht mehr im genannten EU-Gebiet fahren.

Autowelt - Europaflaggen unter freiem Himmel
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Autowelt - Mann im Auto hält rosa Papierführerschein mit der Kennzeichnung „Permis de Conduire“.

Grundsätzlich gilt: Ob mit dem deutschen Führerschein nach Italien oder dem polnischen nach Schweden – am problemlosesten reisen Sie immer mit einem neuen EU-Führerschein. Denn der EU-Führerschein ist für ganz Europa zentral erfasst und damit in allen EU-Mitgliedstaaten in der Regel uneingeschränkt anerkannt. Durch seine einheitliche Gestaltung soll der EU-Führerschein Polizei und Sicherheitsexperten helfen, die Fahrerlaubnis von ausländischen Fahrern schnell und einfach zu überprüfen.

Risiken und Strafen beim Versuch, die MPU mit dem EU-Führerschein zu umgehen

Lange Zeit leistete eine unklare Gesetzeslage dem so genanntem Führerschein-Tourismus Vorschub, bei dem EU-Führerscheine in einem anderen EU-Land erworben werden konnten mit dem Ziel eine anstehende medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland zu umgehen.

Die MPU, umgangssprachlich auch Idiotentest oder Depperltest genannt, ist ein vom Gesetzgeber angeordnetes Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung nach beträchtlichem oder wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Die MPU ist oft mit hohen Kosten und Aufwand verbunden, die Durchfallquote ist hoch. Daher suchen viele Betroffene nach Auswegen. Darauf bauen unseriöse Anbieter im Internet, die mit der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU für den Führerschein-Tourismus werben – völlig rechtswidrig. Denn neben einer ordnungsgemäßen Fahrprüfung im jeweiligen EU-Mitgliedsland ist für den rechtmäßigen Erwerb des Führerscheins auch ein fester Wohnsitz für mindestens 185 Tage dort vorgesehen.

Stellen Behörden fest, dass Sie mit einem nicht rechtmäßig erworbenen EU-Führerschein fahren, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hierfür droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe.

Außerhalb Europas am besten mit internationalem Führerschein unterwegs

Einen internationalen Führerschein benötigen Sie innerhalb der EU nicht. Reisen Sie allerdings außerhalb Europas, wie etwa bei einer Route durch die USA oder Südafrika, sollten Sie sich aber auf jeden Fall einen internationalen Führerschein ausstellen lassen und diesen auch die ganze Reise über mit sich führen. Nicht nur, falls Sie kontrolliert werden. Auch bei der Mietwagenfirma dürften Sie Probleme bekommen, wenn Sie keine internationale Fahrerlaubnis vorweisen können. Das gilt insbesondere für die USA, Südafrika und Australien.

Zur Sicherheit können Sie auch vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Botschaft des Urlaubslandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist.

Den internationalen Führerschein können Sie in der Regel bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder dem nächsten Straßenverkehrsamt beantragen. Vor jeder neuen Reise sollten Sie zudem einen Blick auf das Ablaufdatum werfen. Denn der internationale Führerschein ist nur für die Dauer von 3 Jahren gültig.

Wichtig ist dabei zu beachten: Der internationale Führerschein ist nur ein Zusatzdokument, der ohne ihre nationale oder europäische Fahrerlaubnis nicht gültig ist. Es übersetzt gewissermaßen die nationalen Fahrerlaubnisklassen in internationale Standards und hilft so den ausländischen Behörden, die Fahrerlaubnis schnell zu überprüfen. Ein internationaler Führerschein allein berechtigt Sie also nicht im In- oder Ausland ein Fahrzeug zu lenken!

Unser Tipp: Führen sie bei Reisen ins Ausland zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein eine Abschrift der EU-Regelung mit oder beantragen Sie am einfachsten direkt den EU-Führerschein.


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Wie kann ich die Führerschein Gültigkeit überprüfen?

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Das kommt nun ganz drauf an, ob Sie einen alten deutschen oder neuen EU-Führerschein in den Händen halten. Bei den alten nationalen Führerscheinen (grauer, rosa oder DDR-Führerschein) sowie bei EU-Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum vor der Führerscheinneuregelung am 19. Januar 2013 gilt pauschal der 19. Januar 2033 als Ablaufdatum. Spätestens dann müssen Sie Ihren alten Schein in den neuen EU-Führerschein umgetauscht haben.

Autowelt - Vorderseite des neuen EU-Führerscheins mit Lichtbild und den Daten wie Name, Geburtsdatum und Fahrerlaubnisklassen
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Wenn Sie einen nach 2013 ausgestellten EU-Führerschein besitzen, wird die Angelegenheit bestechend einfach. Das einheitliche Format des neuen EU-Führerscheins ermöglicht ein schnelles Ablesen aller wichtigen Informationen. So ist neben Namen und Geburtsdatum auch das offizielle Ablaufdatum des Führerscheins vermerkt. Damit lässt sich auf einen Blick die Gültigkeit überprüfen.

Bei den befristeten Fahrerlaubnisklassen wie den Klassen C und CE bzw. C1 und C1E sowie den Busklassen, die nur immer für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt werden, gilt als Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Erstellung des Führerscheins erteilt.

Autowelt - Rückseite des neuen EU-Führerscheins mit Lichtbild und den Daten wie Name, Geburtsdatum und Fahrerlaubnisklassen

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Bußgelder und Strafen bei abgelaufenem Führerschein

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Auch wenn durch die Führerscheinneuregelung nicht die Fahrerlaubnis an sich in Frage gestellt wird, sondern nur das Dokument erneuert wird – als bürokratische Lapalie sollten Sie die regelmäßige Aktualisierung Ihres Scheins nicht betrachten. Denn wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren, ist zumindest schon einmal der Tatbestand desFahrens ohne Führerschein“ erfüllt. Damit haben Sie auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Bußgeld von 10 Euro einhergeht. Bei einem seit Kurzem abgelaufenen Führerschein können Sie wahrscheinlich noch mit der Güte des Gesetzgebers rechnen.

Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Ordnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis um eine Straftat. Sie zieht in der Regel hohe Bußgelder oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich.

Aus diesem Grunde sollten Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nicht nur sofort einen Ersatzführerschein beantragen, sondern sich für die Zwischenzeit auch immer einen vorläufigen Führerschein besorgen. Für Führerscheine gilt schließlich eine Mitführpflicht. Werden Sie kontrolliert, gilt die Ausrede nicht, dass Sie schon den Antrag für einen neuen Schein gestellt haben. Der vorläufige Führerschein ist übrigens nur so lange gültig, bis der Ersatzführerschein fertig gestellt ist.

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Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!

Wenn Sie als Autofahrer ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind, handeln Sie eindeutig rechtswidrig. Das hat nicht nur strafrechtliche Auswirkungen. Auch Ihr Versicherungsschutz greift im Ernstfall, wie zum Beispiel bei einem Unfall, nicht. Gegenüber dem Versicherungsträger handelt es sich hierbei um eine Obliegenheitsverletzung. Dafür kann Sie Ihre Versicherung nach Abschluss der Schadensregulierung in Regress nehmen und eine Summe von bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern.

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Sie fahren übrigens auch ohne gültigen Führerschein und damit ohne gültige Fahrerlaubnis, wenn Sie ein Fahrzeug fahren, für das Sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen, zum Beispiel, wenn Sie vergessen haben, Ihren Lkw-Führerschein nach 5 Jahren zu verlängern.

Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.

Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt darüber hinaus nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.


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Gültigkeit von ärztlichen Gutachten und Erste Hilfe Kurs

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Auch in puncto Erste Hilfe Kurs gibt es Änderungen. Lange Zeit waren die Unterrichtsanforderungen für lebensrettende Sofortmaßnahmen zwischen den Fahrerlaubnisklassen unterschiedlich geregelt.

So mussten für den Lkw- oder Bus-Führerschein mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, für den Pkw- oder Motorradführerschein aber nur 8 Einheiten.

Im Jahr 2015 wurde das neu geregelt. Schließlich ist es für eine kompetente Hilfeleistung am Unfallort unerheblich, welchen Führerschein man besitzt. Seither gibt es nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs, der für alle Führerscheinklassen pauschal 9 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfasst. Danach ist das dabei erworbene Zertifikat im Prinzip unbefristet gültig. Denn es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Wir würden Ihnen trotzdem raten, Ihre Kenntnisse immer wieder aufzufrischen, am besten alle fünf Jahre.

Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigungen ist an die Fristenregelung der Führerscheinklassen gebunden, die nur unter Vorlage eines positiven Gesundheitsbescheides neu erteilt werden. Das gilt für die LKW-Führerscheinklassen C und CE sowie die Busklassen. Für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisse benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten.

Das augenärztliche Gutachten bescheinigt, dass ein Lkw-Fahrer Gefahren, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann. Es muss nicht unbedingt von einem Augenarzt durchgeführt werden, sondern kann auch durch einen Arzt des Gesundheitsamtes, eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung erfolgen.

Das ärztliche Gutachten bescheinigt zudem auch die hinreichende körperliche und psychische Tauglichkeit zum Führen von Schwerfahrzeugen. Schließlich muss gewährleistet sein, dass der Fahrer über die nötige Reaktionsgeschwindigkeit und die nötigen motorischen Fähigkeiten verfügt, die dem Fahrer solch schwerer Gefährte in kritischen Situationen abverlangt werden.

Autowelt - Sanitäterausrüstung liegt zur Erstversorgung auf der Straße bereit

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Wie kann ich Gültigkeit des Führerscheins verlängern?

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Die Verlängerung des EU-PKW-Führerscheins ist im Grunde eine Formalie und kann alle 15 Jahre für die Dauer von weiteren 15 Jahren erfolgen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument erneuert; die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Sie müssen sich also keiner neuen Fahrprüfung unterziehen.

So verlängern Sie Ihren Pkw- und Motorradführerschein

Wer noch einen alten (grau, rosa, DDR- oder alten EU)-Führerschein besitzt, der vor 2013 ausgestellt wurde, der kann sein Dokument nicht verlängern, sondern muss den Schein erstmalig gegen den neuen einheitlichen EU-Führerschein eintauschen. Stichtag ist der 19. Januar 2033. Danach kann man diesen EU-Schein alle 15 Jahre verlängern.

So verlängern Sie Ihren LKW- und Busführerschein

Einen Sonderfall stellen die Führerscheinklassen C, CE, D und DE dar (LKW und Bus). Hier muss tatsächlich die Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen – alle fünf Jahre – neu ausgestellt werden. Dazu müssen Sie einen entsprechenden ärztlichen Nachweis einholen, dass sie zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge in der Lage sind.

Auch die Leicht-Lkw-Klassen C1 und C1E sind nur noch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres pauschal gültig und erfordern danach ebenfalls alle fünf Jahre einen ärztlichen Nachweis.

Mit der Verlängerung des Führerscheins sollten Sie auf keinen Fall bis zum Stichtag warten. Abhängig von den Kapazitäten der zuständigen Behörde kann die Verlängerung auch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Möchten Sie den Lkw-Führerschein C1, C1E, C oder CE nicht verlängern, dürfen Sie nach dem offiziellen Ablaufdatum nicht mehr hinter das Lenkrad der entsprechenden Fahrzeuge klettern. Mit abgelaufener Klasse zu fahren ist genauso schwerwiegend wie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen.

Welche Dokumente brauche ich dazu und welche Kosten fallen dabei an?

Den Umtausch der Führerscheine schreibt der Gesetzgeber vor – die Kosten dafür tragen die Bürger. Für einen Ersttausch sowie für alle künftigen Umtauschprozesse benötigen Sie in der Regel ein aktuelles biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich Ihren alten Führerschein.

Für die Ausstellung des Führerscheins müssen Sie mit Bearbeitungsgebühren von ca 35 bis 40 Euro rechnen. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passbild.

LKW-Führerschein nachträglich verlängern? Geht das?

Generell ist es nicht notwendig, den Lkw-Führerschein sofort bei Fristende zu verlängern. Manchmal vergeht einige Zeit, bis man überhaupt bemerkt, dass der Führerschein seine Gültigkeit verloren hat. Leute vergessen ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, weil sie ihn selten oder sogar nie nutzen. Oder man denkt, ihn nicht mehr zu gebrauchen und entscheidet sich aber später um.

Im Prinzip haben Sie dann immer noch das Recht, diese einmal erstandene Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Allerdings kann es Ihnen passieren, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen, wenn Sie schon eine längere Zeit keinen Lkw mehr gefahren haben. Diese Auflage kann mit einer praktischen und/oder einer theoretischen Fahrprüfung verbunden sein. Eine feste Regelung gibt es hier nicht, vielmehr entscheidet jede Behörde selbst, welche Auflagen sie für die Wiedererteilung des Lkw-Führerscheins macht.

Ist der Lkw-Führerschein abgelaufen, dürfen Sie selbstverständlich noch andere Klassen fahren.

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