
Führerschein Probezeit: So kommen Sie sicher durch die ersten 2 Jahre
- 1 Führerschein Probezeit – Der lange Weg zur freien Fahrt
- 2 Warum muss ich den Führerschein auf Probe machen?
- 3 Ist die Probezeit beim Führerschein mit 17 genauso lang?
- 4 Für welche Führerscheinklassen gilt die Probezeit?
- 5 Welche Verstöße haben für mich in der Probezeit welche Konsequenzen?
- 6 Mit welchen Kosten muss ich bei Verstößen rechnen?
- 7 Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit bei Alkohol am Steuer?
- 8 Was droht bei weiteren Verstößen in der verlängerten Probezeit?
- 9 Kann ich in der Probezeit meinen Führerschein verlieren?
- 10 Zählen meine Punkte in Flensburg während der Probezeit anders?
Führerschein Probezeit – Der lange Weg zur freien Fahrt
Manchmal kann eine Probezeit ganz schön praktisch sein. Wenn Sie eine Matratze kaufen zum Beispiel oder den neuen Crosstrainer zu Hause erst mal ausprobieren wollen, haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht. Beim Führerschein geht das natürlich nicht. Den wollen Sie ja in jedem Fall behalten. Führerschein Probezeit – das heißt nicht, dass Sie genau schauen und testen, sondern Sie stehen 2 Jahre lang unter verschärfter Beobachtung. Wir sagen Ihnen, warum das so ist, worauf Sie besonders aufpassen sollten und was in der Probezeit bei Verkehrssünden passiert.
Warum muss ich den Führerschein auf Probe machen?
Die Führerschein Probezeit, die im Jahr 1986 eingeführt wurde, hat ein wichtiges und vernünftiges Ziel: Sie ist als Hebel gedacht, um die hohen Unfallzahlen bei Verkehrsanfängern zu senken. Tatsächlich zeigen viele Statistiken, dass der Anteil von Unfällen bei Fahranfängern seither rückläufig ist. Ob allerdings vor allem die Probezeit für diesen Erfolg verantwortlich ist, bleibt offen. Trotz der mindestens 2 Jahre, die sich Fahranfänger bewähren müssen, zeigen Unfallstatistiken auch: Die Gruppe junger Autofahrer – vor allem die der männlichen – ist weiterhin eine Hochrisikogruppe. Daran hat die Fahrerlaubnis auf Probe in seiner 30-jährigen Geschichte nichts geändert.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Führerschein Probezeit dauert 2 Jahre. Wenn Sie sich in dieser Zeit keinen Fehltritt erlauben, endet sie ganz von selbst. Werden Sie allerdings nur einmal mit 21 km/h zu viel geblitzt, kann sich die Probezeit auf bis zu 4 Jahre verlängern – ganz abgesehen von den hohen Kosten.
Ist die Probezeit beim Führerschein mit 17 genauso lang?
Die 2-Jahre-Regelung gilt übrigens auch für die Führerschein-Frühchen: Wenn Sie sich bereits mit 17 Jahren im sogenannten Begleiteten Fahren (kurz: BF17) ins Verkehrsgetümmel stürzen, sollten Sie ebenfalls 2 Jahre unauffällig bleiben. Dann können Sie das Ende der Führerschein Probezeit bereits mit 19 erreichen. Und wenn Sie als Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrerlaubnis für Klasse A1 (Leichtkraftrad) erhalten, haben Sie ohne Verstöße das Ende der Probezeit schon mit 18 hinter sich. Wenn Sie dann den Autoführerschein machen, wird sie Ihnen nicht erneut abverlangt.
Auch beim Führerschein mit 17 gilt die Probezeit
Für welche Führerscheinklassen gilt die Probezeit?
Alle wichtigen Führerscheinklassen unterliegen einer Probezeit. Das gilt für die Motorradklassen A, A1 und A2, für die Pkw-Klassen B und BE, die Lkw-Klassen C, CE, C1 und C1E sowie die Busklassen D, DE, D1 und D1E. Es gibt aber auch Ausnahmen: Die Klasse AM (Mofa) sowie die Sonderklassen T und L (Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft) unterliegen keinerlei Probezeitauflagen.

Welche Verstöße haben für mich in der Probezeit welche Konsequenzen?
Sie müssen nicht erst eine rote Ampel überfahren oder die Vorfahrt missachten – schon ein kurzer Griff zum Handy am Steuer oder abgefahrene Reifen sind Verstöße, die bei Wiederholung zu einer Probezeitverlängerung führen können.
In der Führerschein Probezeit unterscheidet man Vergehen der Kategorie A (schwerwiegende Verstöße und Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder ab 60 Euro und Punkte in Flensburg nach sich ziehen) und der Kategorie B (minderschwere Ordnungswidrigkeiten). Wer sich einen Verstoß in der Kategorie A erlaubt, hat direkt die rote Linie überschritten. Das gleiche Ergebnis erreichen Sie auch mit 2 Fehltritten in der Kategorie B. Jenseits der roten Linie warten die unten aufgeführten besonderen Probezeitmaßnahmen auf Sie.
Bereits nach einem Verstoß der Kategorie A wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und es muss ein Aufbauseminar gemacht werden. Zur Kategorie A zählen folgende Delikte:
- Fahrerflucht
- Fahrlässige Verletzung/Tötung
- Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fehlverhalten an Bahnübergängen, Zebrastreifen oder Schulbussen
- Rote Ampel überfahren
- Fahren ohne Begleitperson (bei BF17-Führerschein)
- Zu geringer Sicherheitsabstand bei Abstandsmessung
- Illegale Autorennen
- Überholen im Überholverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h oder mehr

Nach 2 Verstößen in der Kategorie B wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und es muss ebenfalls ein Aufbauseminar gemacht werden. Zur Kategorie B zählen folgende Delikte:
- Kennzeichenmissbrauch
- Verbotenes Parken auf Autobahn/Kraftstraße
- Handy am Steuer
- Fahren mit Bereifung mit unzureichender Profiltiefe
- Um mehr als 8 Monate den TÜV überzogen
- Gefährdung/Behinderung von Radfahrern und Fußgängern beim Abbiegen
- Gefährdung von Personen an Haltestellen
- Unbefugte Benutzung von Kfz
- Ungenügende Absicherung bei Panne

Tatbestand | Auswirkung |
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre |
Einmaliger A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen | Teilnahme an besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger |
Einmaliger B-Verstoß | keine Verlängerung, kein Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
B-Verstoß und anschließend A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars |
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
Mit welchen Kosten muss ich bei Verstößen rechnen?
Wenn Sie sich einen Fehltritt leisten, der als Verstoß gegen die Probezeit gewertet wird, müssen Sie einen Bußgeldbescheid und eventuell Punkte in Flensburg hinnehmen, die der Bußgeldkatalog standardmäßig für alle vorsieht. Zum anderen wartet in dieser ersten Eskalationsstufe auf Sie noch ein kostenpflichtiges Seminar.
Dieses Aufbauseminar genannte Gruppengespräch wird von Fahrschulen durchgeführt, die sich seit 30 Jahren über eine lukrative Einnahmequelle dank der Nachschulungen freuen können. Als Teilnehmer müssen Sie einige hundert Euro einkalkulieren. Ein Vergleich kann sich lohnen, denn manche Fahrschule verlangt um 200 Euro, andere über 400 Euro. Die Seminarbescheinigung geht dann ans Amt. Die Probezeit verlängert sich zudem um weitere 2 Jahre.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit bei Alkohol am Steuer?
Eine wichtige Sonderstellung unter den Kategorie-A-Vergehen hat Alkohol am Steuer. Statt der allgemein üblichen 0,5-Promillegrenze gilt nämlich während der Probezeit und generell für junge Führerscheininhaber unter 21 Jahren die 0,0-Promillegrenze.
0,0-Promille-Grenze in der Probezeit
Was droht bei weiteren Verstößen in der verlängerten Probezeit?
Wer bereits einmal gegen die Auflagen der Probezeit verstoßen hat, sollte noch vorsichtiger sein. Kommt es abermals zu einem A- oder 2 B-Vergehen, löst man die zweite Eskalationsstufe der Probezeit aus. In dieser wird eine Verwarnung ausgesprochen. Diese Verwarnung enthält die Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sie ist tatsächlich freiwillig: Wenn Sie sie nicht befolgen, müssen Sie mit keinen behördlichen Sanktionen rechnen.
Kann ich in der Probezeit meinen Führerschein verlieren?
Sollten Sie sich nach der Verwarnung, also nach der Eskalationsstufe 2, ein drittes Mal einen Verstoß gegen die Probezeitauflagen leisten, ist der Führerschein weg. Und kommt dann auch so schnell nicht wieder. Erst 3 Monate nach dem Führerscheinentzug dürfen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Zusätzlich müssen Sie an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen und eine erneute Führerscheinprüfung ablegen. Im Gegensatz zur verkehrspsychologischen Beratung ist diese nicht freiwillig. Erst wenn Sie in beiden erfolgreich waren, erhalten Sie die Fahrerlaubnis wieder. Bis dahin heißt es, sich nur als Beifahrer in ein Auto zu setzen - denn Fahren ohne Führerschein führt zu weiteren Konsequenzen.
Anfänger können keine Punkte abbauen
Zählen meine Punkte in Flensburg während der Probezeit anders?
Punkte Flensburg zählen für alle Verkehrsteilnehmer gleich. 2014 ist das maximale Limit auf 8 Punkte gesenkt worden. Wer darüberliegt, verliert den Führerschein, egal ob in der Probezeit oder nicht. Eine Besonderheit gibt es jedoch für die Fahranfänger: Ein Seminar zum Abbau von Punkten können sie während der Probezeit nicht machen.