Bevor Sie die Pferde scheu machen, sollten Sie grundsätzlich jeden Sachverhalt erst einmal genauestens prüfen. Das heißt: Auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen oder Sie mit einem behördlichen Schreiben aufgefordert werden, Ihren Führerschein abzugeben, können dabei Fehler passieren. Deshalb haben Sie das Recht zu widersprechen. Allerdings sollten Sie das fristgerecht tun, sonst hilft Ihnen selbst das Gesetz nicht mehr weiter.
Wenn Sie Einspruch erheben, geht Ihr Verfahren von der Verwaltungsbehörde an den Richter über. Legen Sie Ihren Widerspruch bei einer anderen Behörde ein, wird die Einspruchserklärung an das zuständige Amt weitergeleitet. Allerdings sollten Sie wissen, dass sich die Beamten hierfür gerne etwas Zeit lassen, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Unabhängig davon sollten Sie auf die Ablauffrist für einen Widerspruch achten, die in der Regel 14 Tage beträgt. Reichen Sie den Einspruch per Fax ein, dann gilt der Zeitpunkt, an dem alle Daten erfolgreich am Empfängergerät angekommen sind. Eine E-Mail mit Ihrem Einspruch sollten Sie derzeit noch nicht senden, da es hier rechtliche Unklarheiten gibt.
Gut zu wissen: Im Falle eines Einspruchs entstehen Ihnen zu Beginn keinerlei Kosten, selbst wenn Ihnen kein Anwalt zur Seite steht. Nutzen Sie also unbedingt die Möglichkeit, bei einem fragwürdigen Sachverhalt Widerspruch einzulegen.