
Führerscheinentzug: So wird Ihr Leben ohne Führerschein
- 1 Warum gibt es einen Führerscheinentzug?
- 2 Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?
- 3 Wann wird der Führerschein eingezogen?
- 4 Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
- 5 Was passiert bei einem Führerscheinentzug, wenn ich gar keinen Führerschein besitze?
- 6 Wie lege ich Einspruch gegen einen Führerscheinentzug ein?
- 7 Wann tritt beim Führerscheinentzug eine Verjährung ein?
- 8 Was bedeutet lebenslanger Führerscheinentzug?
Warum gibt es einen Führerscheinentzug?
Schnell kann aus der Lust am Fahren Frust werden, weil der Führerschein plötzlich weg ist. Und dafür braucht es noch nicht einmal viel: Ein paar Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, ein dickes Plus auf dem Punktekonto Flensburg oder ein paar Promille zu viel in der Blutbahn – und schon müssen Sie eine Weile zu Fuß von A nach B gehen. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Sie das Auto für den täglichen Weg zur Arbeit dringend brauchen oder sogar Ihre Existenz davon abhängt.
Der Führerscheinentzug ist das letzte Mittel der Behörden, um einen Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen. Damit einher gehen nämlich nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern ebenso hohe Folgekosten und eine Einschränkung der Mobilität.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?
Egal ob Führerscheinentzug oder Fahrverbot: In beiden Fällen müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben und vorerst auf Ihr Auto verzichten. Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot dauert 1 bis maximal 3 Kalendermonate und umfasst alle Fahrzeugarten. Sie müssen Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle abgeben und erhalten ihn nach Ablauf des Verbots per Post zurück. Manchmal müssen Sie die Papiere auch selbst bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen.
Wird Ihnen der Führerschein durch einen richterlichen Beschluss entzogen, ist Ihre Fahrerlaubnis damit automatisch ungültig. Allerdings dürfen Sie weiter Mofa fahren. Ihre Papiere bekommen Sie frühestens nach einer Sperrfrist von 6 Monaten zurück und müssen zudem die Bedingungen der Behörden erfüllen. Die Behörden können anordnen, dass Sie erst eine Nachschulung besuchen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, bevor Sie den Führerschein neu beantragen können.
Wann gibt’s Fahrverbot und wann den Führerscheinentzug?
Je nachdem, welches Verkehrsdelikt Sie begangen haben, müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Buß- oder Ordnungsgeld bezahlen. Möglicherweise gibt es auch Punkte Flensburg. Unter bestimmten Voraussetzungen können gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Fahrverbot wird von den Behörden meistens zusätzlich verhängt oder ist die logische Konsequenz im Falle eines Bußgeldverfahrens.
Der Entzug des Führerscheins droht immer dann, wenn ein Autofahrer eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts begeht, also zum Beispiel alkoholisiert am Steuer sitzt oder nach einem Unfall Unfallflucht begeht. Bei Wiederholungstätern oder wenn jemand die Maximalzahl von 8 Punkten in Flensburg erreicht hat, ist auch ein Führerscheinverlust die Folge.
Tipp: Im Falle eines drohenden Führerscheinentzugs sollten Sie den Bescheid der Behörde immer durch einen Anwalt prüfen lassen, der sich im Bereich Verkehrsrecht spezialisiert hat. Mit dessen Hilfe können Sie vor allem dann Einspruch erheben, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist.

Wann wird der Führerschein eingezogen?
Die Papiere werden nicht sofort eingezogen, nur weil Sie den Blinker nicht gesetzt oder Ihr Fahrzeug kurz im absoluten Halteverbot geparkt haben. Wenn die Behörden den Schein einfordern, müssen schon gravierende Ursachen dafür vorliegen. Für gewöhnlich handelt es sich dabei aber immer um die gleichen Gründe. Und: Fahren ohne Führerschein ist grundsätzlich keine gute Idee.
Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer
Bereits ab 0,3 Promille müssen Sie den Führerschein abgeben, wenn Sie den Verkehr auf besondere Weise gefährden – unabhängig von der Promillegrenze von 0,5. Erwischt Sie die Polizei mit über 1,1 Promille Alkohol am Steuer, können Sie den Schein direkt dem Polizeibeamten überreichen. Gleiches gilt für Wiederholungstäter, die sich erneut alkoholisiert ans Steuer setzen. Inwiefern Sie auch unter Drogeneinfluss den Führerschein abgeben müssen, hängt von der Menge und Art der konsumierten Rauschmittel ab, die Maßnahmen sind jedoch oft schwerwiegender als bei Trunkenheit am Steuer.

Führerscheinentzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wenn Sie mit Lichtgeschwindigkeit an einem stationären Blitzer oder einer Streife vorbeizischen, wird Ihnen in der Regel der Führerschein abgenommen. Meistens bleibt es dann bei einem Bußgeld oder befristeten Fahrverbot. Werden Sie jedoch mit 31 km/h über dem Tempolimit innerhalb einer Ortschaft geblitzt, müssen Sie einen Monat auf Ihr Auto verzichten. Außerhalb einer Ortschaft liegt die Grenze für ein Fahrverbot im Bußgeldkatalog bei 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Fahren Sie außerorts 70 km/h zu schnell, müssen Sie den Führerschein für 3 Monate abgeben.
Den Führerschein müssen Sie aber auch dann abgeben, wenn Sie 2-mal im Kalenderjahr eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h oder mehr begangen haben. Will die Behörde in solch einem Fall Ihre Fahrerlaubnis einziehen, sollten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Denn in den meisten Fällen wird von einem Führerscheinentzug abgesehen, wenn Ihre Existenz dadurch gefährdet wäre.
Führerscheinentzug bei Rotlichtverstoß
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist das kein Kavaliersdelikt – auch wenn kein anderes Auto weit und breit zu sehen ist. Schließlich können Sie andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Fußgänger, gefährden und sogar verletzen. Übersehen Sie also eine rote Ampel, sehen auch die Behörden rot und konfrontieren Sie nicht nur mit einem Führerscheinentzug. Auch saftige Geld- und möglicherweise Freiheitsstrafen sind im Bußgeldkatalog vorgesehen. Wenn Sie über eine Ampel fahren, die über 1 Sekunde lang rot ist, müssen Sie neben dem Führerscheinentzug mit einer Geldstrafe und je nach der Schwere der Tat sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Führerscheinentzug bei Fahrerflucht
Wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, ist das Fahrerflucht und eines der schlimmsten Verkehrsdelikte. Es kommt vor allem dann zu einem Führerscheinentzug, wenn dem Flüchtigen bewusst war, dass bei dem Unfall andere Personen verletzt oder getötet wurden und ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.
Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte in Flensburg
Das Konto in Flensburg kann maximal mit 8 Punkten belastet werden. Dann wird Ihnen der Führerschein entzogen. Doch bevor es so weit ist, wird Ihnen die Behörde bei 5 Punkten einen Hinweis geben und Sie ermahnen. Eine Gnadenfrist aber haben Sie: Wenn Sie keine Verwarnung oder Ermahnung erhalten, muss die Punktanzahl wieder auf die letzte Stufe abgesenkt werden.
Führerscheinentzug während der Probezeit
Als Fahranfänger wird in der Führerschein Probezeit zwischen der Art des Verstoßes und der Anzahl an Verkehrsdelikten unterschieden - egal, ob es sich um die reguläre Probezeit oder um Begleitetes Fahren mit 17 handelt. So wird der Führerschein entweder nach 3 sogenannten A-Verstößen oder nach 6 B-Verstößen entzogen. Als A-Verstöße gelten schwere Vergehen wie zum Beispiel Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder die Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer. B-Verstöße sind minder schwere Verstöße wie Handy am Steuer, wiederholtes Falschparken oder abgefahrene Reifen.

Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
Auf die Entziehung des Führerscheins folgt eine Sperrfrist, die durch die Behörden festgelegt wird. Nach Ablauf dieser Sperrfrist können Sie den Führerschein wiederbekommen. Allerdings nicht automatisch: Zuvor müssen Sie einen Antrag dafür stellen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dann, unter welchen Bedingungen Sie offiziell wieder fahren dürfen und eine Neuerteilung der Fahrberechtigung durchgeführt wird - eventuell wird zuvor eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wenn Sie zum Beispiel den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren haben, müssen Sie erst eine MPU absolvieren oder einen Abstinenznachweis einreichen. Eine solche MPU wird auch fällig, wenn Sie die Maximalpunktzahl in Flensburg erreicht haben. Wenn Sie alle Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen haben, gibt’s den Führerschein wieder zurück.
Wer seinen Führerschein nicht abggibt, zahlt
Tatbestand | Bußgeld |
Der Führerschein wurde nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich abgegeben | 25 Euro |
Der Führerschein wurde nicht zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen bei der Behörde abgegeben | 25 Euro |
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wurde nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich abgegeben | 25 Euro |
Der allgemeine Führerschein wurde nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich abgegeben | 25 Euro |
Wie kann ich die Sperrfrist beim Führerscheinentzug verkürzen?
Um die Sperrfrist zu verkürzen, sollten Sie die Schulungsmaßnahmen auch wahrnehmen. Dabei hängt es von der Einrichtung ab, wie sich die Wartezeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verkürzen lässt. 1 bis 3 Monate sind so möglich. Die Sperrfrist kann sogar komplett aufgehoben werden, wenn Sie bereits seit mindestens 3 Monaten zu Fuß unterwegs sind und sich während dieser Zeit nichts Weiteres haben zuschulden kommen lassen. Wenn Sie allerdings in den vergangenen 3 Jahren bereits eine Sperrfrist hatten, muss die aktuelle Zwangspause mindestens 1 Jahr lang andauern, bevor Sie auf eine Kürzung hoffen können.
Gut zu wissen: Die Behörden brauchen in der Regel recht lange für die Bearbeitung einer Neubeantragung des Führerscheins. Daher macht es durchaus Sinn, bereits 2 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Führerscheinstelle einen Antrag zu stellen, um am Ende nicht noch länger auf den fahrbaren Untersatz verzichten zu müssen.

Was passiert bei einem Führerscheinentzug, wenn ich gar keinen Führerschein besitze?
Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, die gar keinen Führerschein besitzen. Sie können dann natürlich auch nicht mit einem Führerscheinentzug bestraft werden. Allerdings verhängt die Fahrerlaubnisbehörde in solch einem Fall eine sogenannte isolierte Sperrfrist. Das bedeutet: Wer eines Tages dann doch noch den Führerschein machen möchte, muss mit größeren Hürden rechnen.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Führerscheinentzug ein?
Bevor Sie die Pferde scheu machen, sollten Sie grundsätzlich jeden Sachverhalt erst einmal genauestens prüfen. Das heißt: Auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen oder Sie mit einem behördlichen Schreiben aufgefordert werden, Ihren Führerschein abzugeben, können dabei Fehler passieren. Deshalb haben Sie das Recht zu widersprechen. Allerdings sollten Sie das fristgerecht tun, sonst hilft Ihnen selbst das Gesetz nicht mehr weiter.
Wenn Sie Einspruch erheben, geht Ihr Verfahren von der Verwaltungsbehörde an den Richter über. Legen Sie Ihren Widerspruch bei einer anderen Behörde ein, wird die Einspruchserklärung an das zuständige Amt weitergeleitet. Allerdings sollten Sie wissen, dass sich die Beamten hierfür gerne etwas Zeit lassen, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Unabhängig davon sollten Sie auf die Ablauffrist für einen Widerspruch achten, die in der Regel 14 Tage beträgt. Reichen Sie den Einspruch per Fax ein, dann gilt der Zeitpunkt, an dem alle Daten erfolgreich am Empfängergerät angekommen sind. Eine E-Mail mit Ihrem Einspruch sollten Sie derzeit noch nicht senden, da es hier rechtliche Unklarheiten gibt.
Gut zu wissen: Im Falle eines Einspruchs entstehen Ihnen zu Beginn keinerlei Kosten, selbst wenn Ihnen kein Anwalt zur Seite steht. Nutzen Sie also unbedingt die Möglichkeit, bei einem fragwürdigen Sachverhalt Widerspruch einzulegen.

Wann tritt beim Führerscheinentzug eine Verjährung ein?
Wenn Sie die kritischen Blicke Ihrer Freunde nicht ertragen wollen oder eine MPU für Sie einfach zu teuer ist, können Sie auch auf die Möglichkeit einer Verjährung setzen. Wenn Sie so lange auf Ihr Auto verzichten können, gibt es die sogenannte Tilgungsfrist, die je nach Vergehen 10 oder 15 Jahre lang dauert. In dieser Zeit müssen Sie gar nichts tun, zum Beispiel keine MPU besuchen. Wenn Sie allerdings die Tilgungsfrist wahrnehmen und erneut auffällig werden, kann die Frist verlängert werden oder beginnt erneut von vorne.
Erneute Prüfung nach Tilgungsfrist
Gut zu wissen: Nach Ablauf der Tilgungsfrist muss in den meisten Fällen eine erneute Prüfung abgelegt werden, da davon ausgegangen wird, dass der Betroffene nach einer so langen Zeit keine Fahrkenntnisse mehr hat.

Was bedeutet lebenslanger Führerscheinentzug?
Bei einem lebenslangen Führerscheinentzug könnten Sie reihenweise Tilgungsfristen verstreichen lassen, ohne dass Sie Ihre Papiere jemals wiedersehen. In diesem Fall wird Ihnen die Fahrerlaubnis unbefristet entzogen, und die Behörde entscheidet darüber, ob und wann Sie sich wieder hinter das Steuer eines Autos setzen dürfen. Dieser letzte Schritt wird in der Regel bei besonders schweren Verkehrsdelikten oder aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen. Wer wiederholt unter Drogen, alkoholisiert oder trotz Fahrverbot Auto fährt oder wer andere im Verkehr wiederholt nötigt, riskiert den lebenslangen Führerscheinentzug. Das bedeutet, dass Sie auch keinen Internationalen Führerschein ausstellen lassen können, um im Ausland Auto zu fahren.