Jetzt ist es also amtlich: Sie haben die MPU nicht geschafft. Auch wenn der Frust jetzt groß ist, sollten Sie wissen: Die Durchfallquote bei der MPU ist sehr hoch. Sie beträgt zum Teil bis zu 50% im Jahresmittel, was vor allem daran liegt, dass der Test psychologisch angesetzt ist und ermitteln möchte, ob die Prüflinge ihre Grundeinstellung zu ihrem (Fehl)verhalten geändert haben. Wichtig ist jetzt, den Überblick zu behalten und nicht voreilig zu handeln.
Ab jetzt gilt es einiges zu beachten, um weitere Nachteile dringend zu vermeiden. Prüfen Sie zunächst, ob Sie zwei Ausfertigungen des Gutachtens erhalten haben. Denn eine zweite Abschrift ist für die Führerscheinstelle gedacht. Sollte Ihnen nur ein Auszug vorliegen, haben Sie womöglich zugestimmt, dass ein Exemplar direkt der Führerscheinstelle zugestellt wird. Diesen Prozess sollten Sie versuchen schnellstmöglich zu stoppen – sofern noch möglich. Sonst landet Ihr negatives Gutachten nämlich für die nächsten zehn Jahre in den Akten. Wenn Ihnen zwei Ausfertigung vorliegen, sollten Sie wissen: Sie sind keinesfalls verpflichtet, das Negativgutachten an die Führerscheinstelle zu schicken. Auch wenn die Behörde versucht, Ihnen Druck zu machen. Seien Sie versichert: Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, das Dokument einzufordern. Es gibt schließlich in Deutschland keine Führerscheinpflicht, daher gibt es auch keine Pflicht, seine Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Das einzige, das wahrscheinlich passiert, ist die Ablehnung Ihres Führerscheinantrags. Dieser (und der damit verbundenen Bearbeitungsgebühr) können Sie aber zuvorkommen, indem Sie selbst den Antrag zurückziehen – am besten ohne weiteren Angaben. Sie beantragen den Führerschein dann einfach von selbst wieder, sobald Sie die MPU erfolgreich absolviert haben. Zu Ihrem zweiten Versuch sollten Sie auf jeden Fall (noch) besser vorbereitet erscheinen. Bei der Vorbereitung zum Test helfen MPU-Beratungen oder -kurse.