Wurde der Führerschein früher bei 18 Punkten eingezogen, ist er nach neuem Punktekatalog schon bei 8 Punkten futsch. Der Weg zur Maximalpunktzahl ist in vier Stufen eingeteilt:
1 - 3 Punkte = Vormerkung: Bei ein bis drei Punkten haben Sie noch nichts zu befürchten.
4 - 5 Punkte = Schriftliche Ermahnung: Wenn Sie in Ihrer Verkehrssünder-Datei vier oder fünf Punkte haben, erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister.
6 - 7 Punkte = Verwarnung: Bei sechs oder sieben Punkten erhalten Sie ebenfalls eine schriftliche Verwarnung. Außerdem erfolgt eine verbindliche Anordnung eines Aufbauseminars. Bei Nicht-Besuch innerhalb von 3 Monaten wird Ihnen Führerschein entzogen.
8 Punkte = Führerscheinentzug: Bei acht Punkten ist Ihr Führerschein weg. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen. Unter Umständen müssen Sie eine MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) absolvieren, um den Führerschein neu beantragen zu können.
Wie viele Punkte es letztlich werden, hängt von der Art und Schwere des Vergehens ab. Das reicht von Rote Ampel überfahren (1 Punkt) bis zur Verkehrsgefährdung nach Alkoholkonsum (3 Punkte).
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