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Ist es verboten, wenn ich maskiert Auto fahre?

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„Et hätt noch immer jot jejange!“ Der Satz zählt zum Grundgesetz des Kölner Karnevals – auf Hochdeutsch also: „Es ist noch immer gut gegangen.“ Wer ihn aber auf den Straßenverkehr überträgt, wird rasch mit einer anderen Kölner Weisheit konfrontiert: „Was fott is, is fott“. Damit ist dann der Führerschein gemeint...

Narrenfreiheit im Straßenverkehr gibt es nicht, auch nicht an jecken Tagen wie dem 11.11 oder an Halloween. Das gilt für Alkohol am Steuer ebenso wie für Handy am Steuer, aber auch für allzu opulente Kostüme. Wer mit Pferdemaske, als Ganzkörper-SpongeBob oder mit wilder Clowns-Perücke unterwegs ist, sollte sich nicht ins Auto setzen.

Gemäß einer Neuregelung der Straßenverkehrsordnung dürfen keine Masken, Mützen oder Verhüllungen getragen werden, die das ganze oder einen Großteil des Gesichts verdecken. Hintergrund dieser neuen Vorschrift ist es, eine lückenlosere automatisierte Verkehrsüberwachung zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit 60 Euro geahndet.

BLITZMERKER

Alaaf & Helau! Narrenfreiheit im Straßenverkehr gibt es nicht. Ob es verboten ist, mit Pferdemaske Auto zu fahren, erfahren Sie auf dieser Seite.


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Was spricht aus Versicherungsgründen dagegen, dass ich kostümiert Auto fahre?

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Auch mit Blick auf die Kfz-Versicherung ist vom Autofahren mit Kostüm abzuraten. Denn es könnte – das wäre im Einzelfall zu prüfen – grob fahrlässig sein, wenn eine Maske die Sicht und Reaktionsfähigkeit einschränkt. Allianz-Kunden könnten hier allerdings unbesorgt sein: Die Allianz versichert – anders als mancher Wettbewerber – in Kasko-Produkten grobe Fahrlässigkeit mit. Daher muss sich der Kunde nicht um seinen Versicherungsschutz sorgen. Gleiches gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung: Auch hier ist grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen.

Grobe Fahrlässigkeit ist bei den Allianz Kasko-Produkten versichert


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Liegt eine Gefahrerhöhung vor, wenn ich maskiert Auto fahre?

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Vielfach fällt im Zusammenhang mit Kostümen am Steuer der Begriff der „Gefahrerhöhung“ – ein klassisches Versicherungs-Fachwort. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn man dauerhaft ein höheres Risiko darstellt. Ist dies der Fall, hat man es vorher nicht bei der Versicherung angezeigt und schädigt dann Dritte oder sich selbst, kann das teuer werden. Dann kann es nämlich sein, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, sondern sie sich teilweise vom Verursacher zurückholt. In der Regel sind hier bis zu 5.000 Euro Eigenanteil möglich. In dieser Hinsicht können Narren allerdings beruhigt sein: Einmaliges Fahren mit Maske stellt – weil nicht dauerhaft – keine Gefahrerhöhung dar.

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Fazit: Selbst wenn Ihr Versicherungsschutz – zumindest bei der Allianz – nicht eingeschränkt ist, legen Sie Maske oder SpongeBob-Kostüm ab, bevor Sie Gas geben. Um sich Ärger zu ersparen und vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit!

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