
Ordnungswidrigkeit: So viel kostet schlechtes Benehmen im Straßenverkehr
- 1 Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- 2 Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es im Straßenverkehr?
- 3 Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen
- 4 Ordnungswidrigkeit vs. Straftat im Straßenverkehr: Unterschiede im Strafmaß
- 5 Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- 6 Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es außerhalb des Straßenverkehrs?
- 7 Wie kann ich Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erheben?
- 8 So läuft das Bußgeldverfahren ab
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Na? Auch schon mal als Fußgänger bei Rot über die Ampel gespurtet? Die meisten von uns haben irgendwann in ihrem Leben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sei es aus Unwissenheit oder reiner Bequemlichkeit – zum Beispiel den Zigarettenstummel aus dem offenen Autofenster geschnippt. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die sogar einen Namen hat: unzulässige Abfallentsorgung. Werden Sie erwischt, zahlen Sie zwischen 10 und 20 Euro Bußgeld. Auch das zäh gewordene Kaugummi sollten Sie nicht einfach ausspucken: Es droht dieselbe Strafe. Am häufigsten begegnen jedoch Autofahrer der Ordnungswidrigkeit – und zwar im Straßenverkehr. Daher auch der Name, "Verkehrsordnungswidrigkeit".
Egal, ob Straßenverkehr oder nicht: Im Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG genannt, ist definiert, was eine Ordnungswidrigkeit ist und wie damit umgegangen wird.
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist. (§ 1 OWiG)
Anders ausgedrückt: Eine Ordnungswidrigkeit ist die leichte Übertretung eines Gesetzes, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Beispiel: Sie gehen bei Rot über eine Ampel. Werden Sie dabei erwischt, wird Ihnen recht bald ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern – entweder von der Bußgeldstelle Ihrer Stadt oder dem Ordnungsamt Ihres Landkreises.
Die Ordnungswidrigkeit gilt in Deutschland als geringfügige Rechtsverletzung. Sie wird in aller Regel mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Hinzu kommen bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in einigen Fällen Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Wie unterscheidet sich die Ordnungswidrigkeit von einer Straftat?
Im Unterschied zur Ordnungswidrigkeit ist eine Straftat eine gesetzlich verbotene und meist unter Strafe gestellte Handlung. Beispiel: Sie betreten trotz eines Hausverbots einen Laden. Damit begehen Sie eine Straftat, nämlich Hausfriedensbruch, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft wird. Die Konsequenzen können eine Geld- oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe sein.
Gut zu wissen: Wer eine Straftat begeht, muss mit einem Eintrag im Bundeszentralregisterrechnen. Dagegen werden Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg vermerkt. Ihnen als Autofahrer können solche Einträge später durchaus Nachteile bereiten. Denn gerade das Bundeszentralregister gibt Auskunft darüber, wie es um Ihre grundsätzliche Gesetzestreue steht. Solche Registereinträge können aber auch behördliche Entscheidungen beeinflussen, etwa dann, wenn Sie für bestimmte Berufe beispielsweise ein Führungszeugnis beantragen müssen.

Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es im Straßenverkehr?
Ordnungswidrigkeiten werden im deutschen Straßenverkehr besonders häufig begangen. Allein im Jahr 2021 zählte das KBA rund 4,1 Millionen solcher Vergehen. Die drei häufigsten "Verstöße" sind dabei zu hohe Geschwindigkeit, Handynutzung während des Fahrens sowie Rotlichtverstöße.
- Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geldbußen vorgesehen sind: So droht Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h innerorts bereits ein ordentliches Bußgeld.
- Ein Knöllchen für falsches Halten oder Parken ist keine Seltenheit. Regelmäßig werden Verstöße gegen Halte- und Parkverbote mit Bußgeldern oder sogar Punkten in Flensburg bestraft: etwa das Parken und Halten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen, das Parken und Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten oder das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
- Zu wenig Abstand ist gefährlich. Deshalb müssen Sie innerorts mindestens 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht. Vor allem auf Autobahnen sollten Sie die Abstandsmessung parat haben. Insbesondere bei hohem Tempo sind große Sicherheitspolster von mindestens 2 Sekunden oder halbem Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke zum Vordermann verlangt.
Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen
Egal, ob Sie zu schnell unterwegs waren, zu dicht aufgefahren sind oder falsch geparkt oder gehalten haben: Erst die Art und die Schwere Ihrer Ordnungswidrigkeit entscheiden letztlich über das Ihnen drohende Strafmaß.
Ordnungswidrigkeit "Überhöhte Geschwindigkeit"
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird zwischen zu hohem Tempo innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. Zu schnelles Fahren innerorts wird härter bestraft, weil dadurch andere Verkehrsteilnehmer stärker gefährdet sind. Doch auch außerhalb geschlossener Ortschaften werden Geschwindigkeitsüberschreitungen rigoros geahndet.
Art und Schwere der Ordnungs- widrigkeit sind entscheidend!
Strafen innerorts
Geschwindigkeits- |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Bis 10 km/h |
30 Euro |
- |
- |
10-15 km/h |
50 Euro |
- |
- |
16-20 km/h |
70 Euro |
- |
- |
21-25 km/h |
115 Euro |
1 |
- |
26-30 km/h |
180 Euro |
1 |
1 Monat* |
31-40 km/h |
260 Euro |
2 |
1 Monat |
41-50 km/h |
400 Euro |
2 |
1 Monat |
51-60 km/h |
560 Euro |
2 |
2 Monate |
61-70 km/h |
700 Euro |
2 |
3 Monate |
Über 70 km/h |
800 Euro |
2 |
3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird.
Strafen außerorts
Geschwindigkeits- |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Bis 10 km/h |
20 Euro |
- |
- |
10-15 km/h |
40 Euro |
- |
- |
16-20 km/h |
60 Euro |
- |
- |
21-25 km/h |
100 Euro |
1 |
- |
26-30 km/h |
150 Euro |
1 |
1 Monat* |
31-40 km/h |
200 Euro |
1 |
1 Monat* |
41-50 km/h |
320 Euro |
2 |
1 Monat |
51-60 km/h |
480 Euro |
2 |
1 Monat |
61-70 km/h |
600 Euro |
2 |
2 Monate |
Über 70 km/h |
700 Euro |
2 |
3 Monate |
Raserei kann Sie den Lappen kosten!
* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h überschritten wird.
Ordnungswidrigkeit "Abstandsvergehen"
Haben Sie Nähe gesucht? Die Tabelle der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) beinhaltet verschiedene Kategorien, die sich danach richten, ob der Abstand weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10 vom halben Tachowert betragen hat und in welchem Geschwindigkeitsbereich gefahren wurde.
Strafen unterhalb von 80 km/h
Abstand bei Geschwindigkeit unter 80 km/h |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
weniger als der halbe Tachowert |
25 Euro |
- |
- |
... mit Gefährdung |
30 Euro |
- |
- |
... mit Sachbeschädigung |
35 Euro |
- |
- |
Strafen bei 81-100 km/h
Abstand bei Geschwindigkeit von 81-100 km/h |
Bsp.: Abstand bei 90 km/h |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes |
22,5 Meter |
75 Euro |
1 |
- |
4/10 des halben Tachowertes |
18 Meter |
100 Euro |
1 |
- |
3/10 des halben Tachowertes |
13,5 Meter |
160 Euro |
1 |
- |
2/10 des halben Tachowertes |
9 Meter |
240 Euro |
1 |
- |
1/10 des halben Tachowertes |
4,5 Meter |
320 Euro |
1 |
- |
Strafen bei 101-130 km/h
Abstand bei Geschwindigkeit von 101-130 km/h |
Bsp.: Abstand bei 120 km/h |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes |
30 Meter |
75 Euro |
1 |
- |
4/10 des halben Tachowertes |
24 Meter |
100 Euro |
1 |
- |
3/10 des halben Tachowertes |
18 Meter |
160 Euro |
2 |
1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes |
12 Meter |
240 Euro |
2 |
2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes |
6 Meter |
320 Euro |
2 |
3 Monate |
Strafen bei über 130 km/h
Abstand bei Geschwindigkeit von über 131 km/h |
Bsp.: Abstand bei 140 km/h |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes |
35 Meter |
100 Euro |
1 |
- |
4/10 des halben Tachowertes |
28 Meter |
180 Euro |
1 |
- |
3/10 des halben Tachowertes |
21 Meter |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes |
14 Meter |
320 Euro |
2 |
2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes |
7 Meter |
400 Euro |
2 |
3 Monate |
Schwere Abstands- vergehen kosten den Führerschein!
Übrigens: Richtig hart werden Vergehen junger Fahrer in der Führerschein Probezeit geahndet. Schon nach einem Verstoß der Kategorie A (schwerwiegende Verstöße und Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog Geldstrafen ab 60 Euro und Punkte in Flensburg nach sich ziehen) wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert, und es muss ein Aufbauseminar absolviert werden – etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h oder mehr.

Ordnungswidrigkeit "Halten und Parken"
Egal, ob Parken oder Halten, Sie dürfen es nur, wenn es erlaubt oder nicht ausdrücklich verboten ist. Andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern und Punkten rechnen.
Das Parken auf Autobahnen: Macht 70 Euro und 1 Punkt!
Strafen für Parkvergehen
Parkvergehen |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Parken ohne Parkschein |
20 Euro |
- |
- |
Überschreiten der Parkdauer: 30-60 Minuten |
25 Euro |
- |
- |
Parken auf Geh- und Radwegen |
55 Euro |
- |
- |
Parken an Engstellen mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges |
100 Euro |
1 |
- |
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
70 Euro |
1 |
- |
Strafen für Haltevergehen
Haltevergehen |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrt |
20 Euro |
- |
- |
Nicht platzsparend gehalten |
10 Euro |
- |
- |
Halten in zweiter Reihe |
55 Euro |
- |
- |
Halten im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen |
20 Euro |
- |
- |
Halten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen |
35 Euro |
- |
- |
Das gilt für Fußgänger und Radfahrer
Wer glaubt, Verstöße gegen Rotlicht seien nur für Autofahrer problematisch, der irrt. Der Bußgeldkatalog nennt 60 Euro für Radfahrer, wenn die Ampel vor weniger als einer Sekunde auf Rot gewechselt ist. Doch wenn ihr Verhalten andere gefährdet, müssen sie schon 100 Euro Bußgeld zahlen. Damit bleibt Radlern der Eintrag eines Punktes in Flensburg nicht erspart, denn bereits ab 60 Euro Geldbuße gibt es einen Strafpunkt. Fußgänger kommen zwar meist glimpflicher davon, doch der Bußgeldkatalog sieht auch für sie ein Verwarnungsgeld von fünf Euro vor.

Strafen für Fußgänger und Radler
Verkehrsdelikt |
Bußgeld |
Punkte |
Trotz Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen |
5 Euro |
- |
Fahrbahn ohne Beachtung des Verkehrs oder nicht auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers überschritten |
5 Euro |
- |
... mit Unfallfolge |
10 Euro |
- |
Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen |
5 Euro |
- |
Bei roter Ampel die Straße überquert |
5 Euro |
- |
... mit Unfallfolge |
10 Euro |
- |
Autobahn oder Schnellstraße an einer nicht vorgesehenen Stelle betreten |
10 Euro |
- |
Benutzung des beschilderten Radweges in falscher Richtung |
20 Euro |
- |
... mit Behinderung anderer |
25 Euro |
- |
... mit Gefährdung anderer |
30 Euro |
- |
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung |
35 Euro |
- |
Missachtung des Rotlichts an einer Ampel |
60 Euro |
- |
... mit Gefährdung anderer |
100 Euro |
1 |
... mit Unfallfolge |
120 Euro |
1 |
Bahnübergang mit geschlossener Schranke überquert |
350 Euro |
- |
Ordnungswidrigkeit vs. Straftat im Straßenverkehr: Unterschiede im Strafmaß
1. Dann wird Unfallflucht zur Straftat
Ordnungswidrigkeit:
Autofahrer, die ein parkendes Fahrzeug anfahren und beschädigen, werden von der Polizei mit bis zu 35 Euro verwarnt.
Straftat:
Wer nach dem kleinsten Crash Fahrerflucht begeht, obwohl er den Unfall bemerkt hat, bezahlt eine Geldstrafe. Zusätzlich riskiert er seinen Führerschein und den Versicherungsschutz.
Unfallflucht ist eine Straftat!
2. Raser in der Tempo-30-Zone
Ordnungswidrigkeit:
Wer mit 50 km/h durch eine Tempo-30-Zone brettert, zahlt laut Bußgeldkatalog 2023 genau 70 Euro, Punkte gibt's keine.
Straftat:
Fahrer, die hier zu schnell unterwegs sind und dabei rücksichtslos oder grob verkehrswidrig fahren, gefährden den Straßenverkehr. Werden andere dadurch zur Notbremsung gezwungen, beinhaltet die gerichtliche Vollstreckung häufig 45 Tagessätze Strafe und den Entzug der Fahrerlaubnis.
3. Telefonieren am Steuer ist strafbar
Ordnungswidrigkeit:
Mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden bedeutet 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Straftat:
Autofahrer, die wegen des Smartphones am Ohr Fußgänger gefährden, werden zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt und bekommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
4. Unfall gebaut unter Alkoholeinfluss
Ordnungswidrigkeit:
Autofahren mit Alkohol am Steuer und 0,5 Promille kostet 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg – wenn nichts passiert ist.
Straftat:
Wer jedoch unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
5. Drängeln mit Lichthupe gilt als Nötigung
Ordnungswidrigkeit:
Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, zahlt bis zu 400 Euro und stockt sein Konto in Flensburg um 2 Punkte auf und riskiert ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Straftat:
Wird das vorausfahrende Fahrzeug dabei mit Lichthupe zum Spurwechsel gedrängt, ist das Nötigung im Straßenverkehr. Bei einer Verurteilung drohen häufig 30 Tagessätze und 6 Monate Sperrfrist für den Führerschein.
6. Überholen trotz Verbot
Ordnungswidrigkeit:
Missachten Sie ein Überholverbot, blechen Sie bis zu 100 Euro Bußgeld und bekommen 1 Punkt.
Straftat:
Überholen Sie trotz Verbots an einer unübersichtlichen Stelle und zwingen den Gegenverkehr zum Ausweichen auf den Seitenstreifen, wird das als Straftat geahndet. Kosten für Sie: mindestens ein Monatsgehalt. Und Ihr Führerschein ist auch futsch.
7. Rote Ampel überfahren
Ordnungswidrigkeit:
Haben Sie aus Unachtsamkeit eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als eine Sekunde rot war, erwarten Sie 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Straftat:
Geben Sie trotz roter Ampel noch mal richtig Gas, um über die Kreuzung zu kommen, und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer, werden Sie zum Straftäter. Im schlimmsten Fall kann das zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen.

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach 3 Monaten. Bei Verkehrsdelikten, die mit Alkohol im Zusammenhang stehen, erhöht sich die Verjährungsfrist auf 2 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Verwaltungsbehörde eine entsprechende Maßnahme gegen den Fahrzeugführer ergreifen, etwa das Versenden eines Anhörungsbogens, auf den der Betroffene innerhalb der Frist und möglichst frühzeitig reagieren muss.
Die Verjährungsfristen im Überblick:
- Die Verjährung ist eingetreten, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten haben.
- Die Verjährung beträgt 6 Monate, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es außerhalb des Straßenverkehrs?
Abgesehen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es auch leichte Verstöße außerhalb des OWiG, als da wären:
- Ablagerung von Abfällen (Restmüll oder Wertstoffen) auf Wegen, Plätzen und Grundstücken, im Wald, in der Landschaft oder vor Wertstoffcontainern (Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz)
- Entsorgung von Abfällen entgegen kommunalen Bestimmungen (Abfallwirtschaftssatzung)
- Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon (Bayerische Bauordnung)
- Zerstörung von geschützten Lebensräumen (Bayerisches Naturschutzgesetz)
Übrigens: Auch ein Scherz zum 1. April kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen. Das geschieht dann, wenn dadurch die Öffentlichkeit gefährdet oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird. Somit ist es keine gute Idee, seinem ungeliebten Nachbarn unter Hinweis auf einen Brand die Feuerwehr ins Haus zu schicken. Kommt der Einsatz ins Rollen, muss sowohl der Fehlalarm als auch die Straftat teuer bezahlt werden. Denn zu dieser wird die Aktion, wenn Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte vorsätzlich falsch alarmiert werden.

Wie kann ich Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erheben?
Haben Sie verkehrstechnisch gesündigt und einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten, können Sie Einspruch erheben. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch erheben. Danach müssen Sie das Bußgeld entweder zahlen oder die zuständige Behörde ordnet Erzwingungshaft an, bedeutet: Sie müssen zahlen!
- Innerhalb dieser Zweiwochenfrist muss Ihr Einspruch der zuständigen Verwaltungsbehörde vorliegen (Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist um 24:00 Uhr).
Die Einspruchserklärung folgt keiner Form. Dennoch ist es wichtig, dass Sie oben links zuerst den Absender und danach den Empfänger vermerken. Außerdem sollten Sie Folgendes eintragen:
- Betreff: Einspruch oder Widerspruch
- Anrede
- Angabe des Datums des Bußgeldbescheides
- Aktenzeichen
- Begründung
- Ort, Datum, Unterschrift
- Ihr Einspruch gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot muss zwar nicht begründet werden, jedoch hat er dann auch geringere Erfolgsaussichten.
So läuft das Bußgeldverfahren ab
Sofern Sie Einspruch eingelegt haben und die Behörde diesem nicht gefolgt ist und auch die Staatsanwaltschaft das Bußgeldverfahren nicht eingestellt hat, wird ein örtliches Amtsgericht im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung über die Sache entscheiden. Dabei befinden Gerichte über:
- Freispruch
- Einstellung
- Verurteilung
- Überleitung in ein Strafverfahren

Wer übernimmt die Verfahrenskosten?
Sofern Sie freigesprochen werden, trägt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten. Wird das Verfahren jedoch ohne Freispruch eingestellt, müssen Sie die Kosten übernehmen. Und wird der erhobene Vorwurf seitens des Gerichts als nicht schwerwiegend eingestuft, kann das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt in dem Fall ebenfalls Vater Staat. Die notwendigen Auslagen, etwa die Kosten für einen Verkehrsanwalt, muss dann allerdings der Betroffene, also Sie, übernehmen.
Letzte Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
Falls Sie am Ende anderer Meinung als das Gericht sind, steht Ihnen noch ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung: das Rechtsbeschwerdeverfahren als Überleitung in ein Strafverfahren. Bei einem Bußgeldverfahren bildet es die abschließende gerichtliche Entscheidung, über die das OLG entscheidet.
Bußgeldrechner: Das droht Ihnen jetzt!
Sie haben eine rote Ampel überfahren? Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schon mal ausrechnen lassen, was Sie jetzt erwartet.