
Parkscheibe einstellen: So wird's gemacht!
- 1 Parkscheibe einstellen: So geben Sie die Ankunftszeit richtig an
- 2 Wann muss ich eine Parkscheibe benutzen?
- 3 Strenge Regeln für Farbe und Größe: Das sagt die StVO zur Parkscheibe
- 4 Parkscheibe abgelaufen, falsch eingestellt oder nicht benutzt? Diese Bußgelder drohen!
- 5 Parkscheibe fürs Motorrad? Diese Vorschriften gelten für Biker
- 6 Andere Länder – andere Parkscheiben
Parkscheibe einstellen: So geben Sie die Ankunftszeit richtig an
Angenommen, Sie parken Ihr Fahrzeug um 17.04 Uhr. In diesem Fall stellen Sie die Parkscheibe auf 17.30 Uhr ein. Kommen Sie um 9.36 Uhr an, drehen Sie die Scheibe auf 10 Uhr. Kurz gesagt: Der weiße Pfeil muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem Sie auf dem Parkplatz angekommen sind. Genau ab dann gilt die maximale Höchstparkzeit, die in diesem Bereich angegeben ist.

Parkscheibe weiterdrehen ist verboten
Wer seine Shoppingtour kurz unterbricht, um die Parkscheibe weiterzudrehen, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn laut Straßenverkehrsordnung parkt er dann ohne Parkscheibe.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Parkzeit verlängern wollen, fahren Sie Ihren Wagen einmal um den Block. Damit leiten Sie einen neuen Parkvorgang ein. In der Parklücke einfach ein paar Zentimeter vor und zurück zu fahren, gilt nicht als neuer Parkvorgang. Es geht darum, dass Sie anderen Autofahrern eine realistische Chance geben, Ihren Parkplatz zu bekommen.

Wann muss ich eine Parkscheibe benutzen?
Grundsätzlich muss Ihre Parkscheibe immer dann zum Einsatz kommen, wenn ein Verkehrszeichen darauf hinweist oder ein Parkscheinautomat ausgefallen ist. Ist Letzteres der Fall, gilt die Höchstparkdauer, die auf dem Automaten angegeben ist.

Unser obiges Beispiel zeigt, dass ein Verkehrszeichen zur Parkscheibennutzung häufig durch weitere Schilder ergänzt wird. Unsere "Schilderansammlung" lesen Sie so: Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen kostenfrei parken, Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis müssen eine Parkscheibe nutzen und dürfen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 20 Uhr maximal zwei Stunden an dieser Stelle stehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken dort zeitlich unbegrenzt und ohne Parkscheibe erlaubt.
Gilt Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vorm Supermarkt?
Normalerweise ist das Parken auf Kundenparkplätzen vor Supermärkten kostenlos. Ärgerlich wird es für die Ladeninhaber jedoch, wenn etwa Mitarbeiter benachbarter Firmen die Stellplätze nutzen oder der Familienkombi abgestellt wird, um zum Shoppen in die Innenstadt zu gehen. Auf vielen Supermarktparkplätzen stehen darum Hinweistafeln zur Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht. Manche Supermärkte verpachten ihre Stellplätze sogar an private Betreiber. Legen Sie dann nicht die vorgeschriebene Parkscheibe aus oder überziehen die Höchstparkdauer, müssen Sie mit einem Knöllchen rechnen.
Supermarkt-Knöllchen sind keine Ordnungswidrigkeit
Rein rechtlich betrachtet, hat ein Supermarkt-Knöllchen mit einem "echten" Park-Knöllchen nichts zu tun, da es sich bei Supermarktparkplätzen nicht um öffentlich bewirtschafteten Parkraum handelt. Sie begehen also auch keine Ordnungswidrigkeit. Die Zahlungsaufforderung ist vielmehr eine Vertragsstrafe, der Sie nachkommen müssen – weil Sie gegen die Nutzungsordnung des Parkplatzbetreibers verstoßen haben. Im Extremfall kann der Betreiber Ihr Auto sogar abschleppen lassen.
Einige Gerichte orientieren sich bei solchen Vertragsstrafen an den Bußgeldern, die die Gemeinde von Falschparkern verlangt. Was noch wichtig ist: Die Zahlungsansprüche des Parkplatzbetreibers richten sich nach dem Zivilrecht. Dieses kennt aber keine Halterhaftung. Das bedeutet: Sind nicht Sie auf den Parkplatz gefahren und haben den Wagen dort geparkt, sondern beispielsweise eine Freundin, können Sie die Ansprüche zurückweisen. In diesem Fall sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, Auskunft über den Fahrer Ihres Autos zum betreffenden Zeitpunkt zu geben.
Dennoch empfehlen Verkehrsanwälte in der Regel, solche Bußgelder einfach zu zahlen, da der zeitliche und finanzielle Aufwand eines Einspruchs in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Strenge Regeln für Farbe und Größe: Das sagt die StVO zur Parkscheibe
Das Aussehen einer Parkscheibe ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben: ein blaues Rechteck, 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit, mit einer Einteilung in volle und halbe Stunden. Andere Formate sind nicht zulässig. Auch die Schriftart muss eingehalten werden: Gestattet sind nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 ("Schriften für den Straßenverkehr") und Farben nach DIN 6171 ("Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen").
So sieht eine StVO-konforme Parkscheibe aus:

So platzieren Sie eine Parkscheibe:
Eine Vorschrift, wo die Parkscheibe im Auto zu liegen hat, gibt es zwar nicht. Jedoch sind die Mitarbeiter von Ordnungsamt oder Verkehrsüberwachung nicht dazu verpflichtet, danach zu suchen. Das bedeutet, Sie müssen die Parkscheibe so anbringen, dass sie leicht lesbar ist. Am besten gut sichtbar durch die Frontscheibe auf dem Armaturenbrett.
Elektronische Parkscheiben: Erlaubt unter diesen Bedingungen
Neben der gewöhnlichen Parkscheibe, die man übrigens an jeder Tankstelle erhält, gibt es seit einigen Jahren auch elektronische Parkscheiben. Diese sehen aus wie digitale Wecker und dürfen dann verwendet werden, wenn sie die folgenden Vorgaben des Verkehrsrechts erfüllen:
- Das Gerät muss die Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes besitzen (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 047203) und von außen gut ablesbar sein.
- Das Display muss über eine 24-Stunden-Zeitangabe verfügen.
- Die Ziffern auf dem Display müssen eine Mindesthöhe von zwei Zentimetern haben, darüber müssen das Wort "Ankunftszeit" und ein weißes P auf blauem Grund abgebildet sein.
- Es sollten sich keine weiteren Abbildungen (z. B. Firmenname) auf der Vorderseite befinden.
Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben erlaubt!
So funktioniert die elektronische Parkscheibe
Die Handhabung ist ganz einfach: Stellen Sie wie bei einem elektronischen Wecker die Uhrzeit ein und befestigen Sie die kleine Box rechts unten an der Innenseite Ihrer Windschutzscheibe. Ein eingebauter Bewegungssensor erkennt, sobald Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegt wird. Innerhalb von 20 Sekunden stellt er die Ankunftszeit automatisch auf die volle oder halbe Stunde ein, die der tatsächlichen Ankunftszeit folgt. Diese Zeit wird unverändert angezeigt, bis Sie Ihren Wagen wieder bewegen. Erreichen Sie den Parkplatz also beispielsweise um 17.20 Uhr, stellt sich das Display auf 17.30 Uhr ein.

Verboten: mitlaufende Parkscheiben
Wichtig ist, dass die digitale Parkscheibe nach dem Abstellen Ihres Wagens ihre Einstellung nicht ändert. Digitale Parkscheiben, die nach dem Parken weiterlaufen, werden zwar verkauft, ihre Verwendung ist jedoch verboten – so wie auch das Weiterdrehen der Parkscheibe während des Parkens gemäß StVO nicht erlaubt ist. Verwenden Sie eine solche mitlaufende Parkscheibe, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld.
Parkscheibe abgelaufen, falsch eingestellt oder nicht benutzt? Diese Bußgelder drohen!
Der StVO-Bußgeldkatalog besagt, dass das Überschreiten der Parkdauer geahndet wird. Wie teuer das Knöllchen ist, hängt davon ab, um wie viele Minuten Sie die Parkdauer überschritten haben: Bis zu 30 Minuten kosten 20 Euro. Überschreiten Sie die Parkdauer um mehr als drei Stunden, kostet Sie das 35 Euro. Dieselbe Staffelung gilt ab dem Abstellen Ihres Wagens, wenn Sie ohne Parkscheibe parken. Das Blockieren von Rettungszufahrten wird mit 55 Euro bestraft, wird durch Ihren Parkverstoß ein Rettungs- oder Einsatzfahrzeug behindert, können 100 Euro fällig werden. Und auch eine falsch eingestellte Parkscheibe wird geahndet: Wer den Zeiger zwischen zwei Markierungen platziert, riskiert einen Bußgeldbescheid zwischen 20 und 40 Euro.
Unser Tipp: Kontrollieren Sie die Parkscheibe beim Verlassen Ihres Wagens noch einmal kurz.

Parken ohne Parkscheibe? Macht 20 Euro, bitte!
Übrigens: Die Parkscheibe gilt in Deutschland als Verkehrszeichen, das heißt, Sie riskieren auch ein Bußgeld, wenn Sie eine in Größe oder Farbe abweichende Parkscheibe verwenden.
In Germering ereignete sich 2022 ein verrückter Vorfall. Als Werbegeschenk verteilte die Stadt vor Jahren Parkscheiben an ihre Bewohner - doch diese können sie jetzt wieder einziehen. Die Parkscheiben laufen nämlich rückwärts. Anstatt der üblichen Reihenfolge sind die Uhrzeiten auf der Drehscheibe verkehrt herum gedruckt. Das bedeutet die Parkscheibe beginnt bei 12 und endet auf 1 Uhr. Jahrelang sei dies niemandem aufgefallen. Inzwischen berichten Bürger davon Strafzettel aufgrund der ungültigen Parkscheibe zu bekommen. Aber nicht nur die Uhrzeiten, sondern auch die Farbe muss passen. Beispielsweise pinke Parkscheiben stellen auch einen Verstoß dar. Also passen Sie beim Kauf einer Parkscheibe auf!
Parkscheibe fürs Motorrad? Diese Vorschriften gelten für Biker
Grundsätzlich besagt die StVO: Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme. Wer seine Maschine dennoch ohne Parkschein oder Parkscheibe abstellt, bekommt unter Umständen ein Bußgeld aufgebrummt.
Motorrad auf dem Gehweg parken? Verbietet die StVO
Wenn Sie Ihr Motorrad auf dem Gehweg abstellen, riskieren Sie laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro. Erlaubt ist das Parken auf Gehwegen nur, wenn es auch für Autos erlaubt ist oder entsprechende Parkflächen gekennzeichnet sind.
Vorsicht in Straßen mit Parkraumbewirtschaftung und Parkscheibennutzung: Hier müssen Biker ein Parkticket ziehen oder eine Parkscheibe benutzen – ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird nicht akzeptiert.
Unser Tipp: Lochen Sie die Parkscheibe und befestigen Sie sie mit einem Kabelbinder an Ihrem Motorrad. Wem das zu viel ist, der kann unter www.fehse.org/parkscheibe/ eine abschließbare Parkscheibe für Motorräder bestellen.

Andere Länder – andere Parkscheiben
Wollen Sie mit Ihrem Wagen ins Ausland reisen, sollten Sie sich frühzeitig über die dort geltenden Regeln zur Parkscheibennutzung informieren. Wir helfen Ihnen dabei.
Dänemark: Für Fahrzeuge, die in Dänemark zugelassen sind, ist eine transparente, aufgeklebte Parkscheibe oder alternativ eine elektronische Parkscheibe Pflicht. Keine Sorge: Bei Urlaubsreisenden aus Deutschland wird die deutsche Parkscheibe "geduldet". Ist sie allerdings abgelaufen oder gar nicht erst zum Einsatz gekommen, droht Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro bzw. 100 Euro.

Frankreich: In vielen französischen Städten gibt es sogenannte blaue Zonen, die mit blauen Linien am Straßenrand gekennzeichnet sind. In einer solchen "zone bleue" können Sie montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 oder 14.30 Uhr bis 19 Uhr für eine Stunde kostenlos parken. Einzige Voraussetzung ist eine blaue Parkscheibe, ähnlich der deutschen. Diese muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Ist sie es nicht, kann ein Bußgeld von mindestens 15 Euro fällig werden.

Italien: In der Heimat des Espresso wird Ihnen die Parkberechtigung anhand farblicher Bordsteine angezeigt:
- Ein weißer Bordstein bedeutet, dass Sie hier kostenlos parken dürfen, wenn Sie eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. Form und Farbe sind dabei egal. Tun Sie es nicht, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 40 Euro.
- Bei einem blauen Bordstein müssen Sie Parkgebühren zahlen, also entweder eine Parkuhr benutzen oder ein Parkticket ziehen.
- Ein gelber Eckstein kennzeichnet ein grundsätzliches Parkverbot.
- Auch gelbe Borde bedeuten ein Parkverbot, da diese Fläche nur für Taxen, Busse und Anwohner reserviert ist.

Österreich: In der Alpenrepublik sind Parkscheiben vorgeschrieben, die einen Zeiger haben (schwarz für die Ankunftszeit) und in Viertelstunden unterteilt sind. Heißt für Sie: Bei einer Ankunft um 10.01 Uhr dürfen Sie die Ankunftszeit auf der Parkscheibe auf 10.15 Uhr einstellen. Ist Ihre Parkscheibe allerdings abgelaufen oder gar nicht erst zum Einsatz gekommen, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Falls Sie sich jetzt fragen, ob Sie Ihre deutsche Parkscheibe in Österreich benutzen dürfen: Nun, sie wird zwar geduldet, ist aber nicht gern gesehen. Deshalb raten wir Ihnen, sich eine österreichische Parkscheibe anzuschaffen.

Schweiz: Die Schweizerische Signalisationsverordnung (SSV) gibt die Regeln klar vor: Eine Parkscheibe muss blau sein, die Schrift auf der Scheibe weiß und die drehbare Zeitanzeige schwarz auf weißem Grund. Die Scheibe muss mindestens elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Werbung gehört laut SSV auf die Rückseite. Parkscheiben in anderer Größe oder Farbe sind bei den Eidgenossen verboten.

Wie in Frankreich gibt es auch in der Schweiz Blaue Zonen. Darin darf man von Montag bis Samstag tagsüber von 8 bis 18 Uhr grundsätzlich eine Stunde lang parken. An Sonn- und Feiertagen gilt nur eine Parkzeitbeschränkung, wenn dies auf einer Extratafel angezeigt ist.
Mit einem Schweizer Knöllchen über mindestens 35 Euro müssen Sie rechnen, wenn:
- Ihre Parkscheibe nicht gut sichtbar ist.
- Sie Ihre Ankunftszeit falsch eingestellt haben.
- Sie Ihre Parkdauer überschritten haben.
- Sie Ihre Ankunftszeit nachjustieren, während Ihr Wagen noch in der Blauen Zone parkt.
- Sie eine inoffizielle, selbst gemachte oder automatische Parkscheibe verwenden.
