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Parken – was genau versteht man im Verkehrsrecht darunter?

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Wer einfach nur stehen bleibt, der parkt noch nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) zieht zwischen Halten und Parken eine zeitliche Grenze. Wer sein Fahrzeug bis maximal drei Minuten abstellt und am Fahrzeug bleibt, der hält. Wer allerdings länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Dieser Unterschied in der StVO ist deshalb entscheidend, weil vielerorts ein eingeschränktes Halteverbot gilt, das im Volksmund auch Parkverbot heißt. Tatsächlich dürfen Sie in Halteverbotszonen höchstens halten, aber nicht parken.

Autowelt - Parkende Fahrzeuge, die in einer Reihe an einer Kreuzung parken und ein silbernes Auto, das gerade im Abbiegevorgang ist
BLITZMERKER

Sie suchen nach einem Parkplatz? Dabei können Ihnen mittlerweile Smartphone-Apps helfen. Die kostenpflichtige App „Parkopedia Parken“ zeigt freie Parkplätze auf. Die kostenlose App „Find My Car“ zeigt Ihnen, wo Sie Ihr Fahrzeug geparkt haben.


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Wo ist das Parken verboten?

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Überall dort wo bereits ein absolutes Halteverbot herrscht, beispielsweise in Feuerwehrzufahrten, ist selbstverständlich auch das Parken keine gute Idee. Zusätzlich ist das Parken unzulässig:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
  • auch dort, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, dürfen Sie trotzdem nicht über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen stehen bleiben
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • im Kreisverkehr 
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 
  • in Fußgängerzonen 
  • im Bereich von Verkehrs- bzw. Durchfahrtsverboten (Verkehrszeichen 250, 252, 253) 
  • auf dem Fußgängerüberweg sowie 5 Meter davor und dahinter 
  • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen 

Doch was bedeuten diese Paragrafen nun konkret?

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Welche Regeln gelten bei Kreuzungen und Straßeneinmündungen?

In Wohnstraßen wird oft jede noch so kleine Lücke am Fahrbahnrand bis direkt an den Kreuzungsbereich genutzt. In der Nähe von Kreuzungen besteht jedoch Parkverbot. Das Parken ist vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu acht Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten sowie bis zu fünf Meter vom Beginn der Eckausrundung verboten. Das Verbot gilt, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist und dieser als benutzungspflichtig oder mit einem Radsymbol markiert ist.  

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Darf ich vor Parkplätzen parken?

Wenn Ihr Pkw so geparkt ist, dass er die eigentliche Parkfläche für andere Fahrzeuge blockiert, ist das nicht zulässig. Auch gerne gemacht und dennoch verboten: das Parken in zweiter Reihe. Selbst zum Be- und Entladen dürfen Sie Ihren Wagen nicht in der zweiten Reihe abstellen.

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Darf ich vor Einfahrten oder Bordsteinabsenkungen parken?

Grundstücksbesitzer sind häufig genervt von Autos, die ihre Zufahrten blockieren. Deshalb weisen vielfach Privatschilder aufs Parkverbot hin. Eigentlich wäre das gar nicht nötig, denn Sie als Autofahrer mit gültigem Führerschein sollten wissen, dass Sie vor Einfahrten nicht parken dürfen. In manchen Fällen kann es auch unzulässig sein, gegenüber einer Einfahrt zu parken, wenn Sie damit die Ein- oder Zufahrt behindern. Wie Sie eine Grundstückseinfahrt erkennen? In der Regel weist ein abgesenkter Bordstein darauf hin.

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Wann gilt ein Parkverbot auf dem Gehweg oder Radweg?

Gehwege oder Radwege sind keine Parkplätze. Gerne stellen sich Autofahrer halb auf den Bürgersteig. Auch diesen Kompromiss erlaubt die StVO nicht. Ausnahme: Wenn ein Schild Fuß- und Radwege als (Teil-)Parkflächen für Autos freigibt, ist das Parken auf einem Gehweg erlaubt. Das Verkehrszeichen 315 der StVO kann das Gehwegparken aber legalisieren. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen dürfen für einen längeren Zeitraum dort abgestellt werden. Allerdings dürfen auch sie nicht über Schachtdeckeln oder an Bordsteinabsenkungen parken, denn dies bleibt weiterhin verboten. Auch ein Hydrant ist ein eindeutiges Zeichen für ein Parkverbot. 

Blaues Schild mit weißem Auto, das halb auf dem Gehsteig parkt, als Verkehrszeichen, das das Parkverbot auf dem Gehsteig aufhebt
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Wo ist das Parken noch verboten?

Soviel zu den Bereichen, die als Parkflächen nicht oder nur eingeschränkt infrage kommen. Es gibt aber noch weitere Bereiche, in denen Parken verboten ist. Hier weisen Schilder und Markierungen allerdings nicht immer auf Parkverbote hin.

  • Fahrradschutzstreifen: Diese Fahrbahnmarkierungen kennzeichnen Fahrradwege, auf denen Sie nicht parken dürfen.
  • Vor Andreaskreuzen: Andreaskreuze warnen vor Schienenbereichen und Bahnübergängen. Innerorts ist Parken bis fünf Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen verboten.
  • An Haltestellen: An Haltestellen für Bus und Trambahn ist Parken ebenfalls verboten. Das Parkverbot gilt 15 Meter jeweils vor und hinter Haltestellenschildern.
  • Auf Vorfahrtstraßen: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist Parken meist kein Problem, außerhalb schon. Grundsätzlich sind Vorfahrtstraßen außerorts mit einem Parkverbot belegt.
  • Schmale Straßen mit einseitiger Fahrstreifenbegrenzung: Wenn Sie auf einer Fahrbahnseite mit durchgezogener Linie parken möchten, müssen zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung drei Meter Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge problemlos an Ihnen vorbeifahren können.
Autowelt - Detailaufnahme aus dem Inneren eines Pkws mit einer Autofahrerin, die rückwärts einparkt
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Parkverbot – wo darf ich parken?

Im öffentlichen Straßenverkehr erkennen Sie Parkplätze zum Beispiel durch Parkflächen-Markierungen oder Schilder mit weißem P auf blauem Grund. Gibt es eine solche Markierung nicht, können Sie alternativ auch den Fahrbahnbereich als Parkfläche nutzen, wenn Sie dort den Verkehr nicht behindern oder es nicht durch ein Verkehrszeichen untersagt ist. Zu diesen Verkehrszeichen gehören übrigens nicht nur Schilder, sondern auch schraffierte Sperrflächen.  In der Regel dürfen Sie den Seitenstreifen zum Parken nutzen, sofern er dazu ausreichend befestigt ist, ansonsten ist hierfür auch der rechte Fahrbahnrand erlaubt. In Einbahnstraßen dürfen Sie außerdem auch am linken Fahrbahnrand parken. Denken Sie aber daran, dass das Parken Ihres Wagens in Deutschland ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt ist.  

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Gelten auf privaten Parkplätzen andere Regeln?

Solange eine private Parkfläche nicht durch eine Schranke vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, gilt die Straßenverkehrsordnung. Zusätzlich kann hier im Sinne des Privatrechtes eine eigene Parkplatzordnung des Eigentümers gelten. 

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Hat beim Kampf um einen freien Parkplatz der Schnellere Recht?

Im Prinzip: ja. Dies gilt auch dann, wenn der Autofahrer zunächst an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Wenn Sie gleichzeitig ankommen, hat derjenige das Vorrecht, der in Fahrtrichtung einfährt. Darüber hinaus gilt beim Parkplatzstreit jedoch nicht die Regel „rechts vor links“.

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Darf ich Parkplätze freihalten?

Ein klares Nein. Wird oft gemacht, ist aber verboten und kann schlimmstenfalls sogar als Nötigung oder Straftat gewertet werden. Die Getränkekiste auf der Parkfläche markiert keinen rechtlichen Anspruch. Wer hier parken will, kann aussteigen, die Kiste wegräumen und einparken.

Autowelt - Parken verboten Schild, das auf ein absolutes Halteverbot einschließlich Parkverbot an bestimmten Tagen, zu bestimmten Uhrzeiten und für bestimmte Fahrzeuge hinweist

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Welche Arten von Parkverboten gibt es?

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Ein offizielles „Parken verboten“-Schild gibt es im Prinzip gar nicht. Unterschieden wird zwischen Verkehrsschildern die ein eingeschränktes oder aber ein absolutes Halteverbot anordnen. Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie kurz, bis maximal drei Minuten halten, im absoluten überhaupt nicht. Parken ist dementsprechend durch beide Schilder untersagt. Anfang und Ende eines Bereiches auf dem das Parken nicht erlaubt ist, markieren Pfeile auf dem Parkverbotsschild. Der Anfang wird durch einen Pfeil in Fahrtrichtung und das Ende durch einen Pfeil gegen die Fahrtrichtung gekennzeichnet. Außerdem können auch ganze Parkverbotszonen angeordnet sein. Es gibt übrigens eine genaue Regelung dafür, um wie viele Zentimeter ein Auto in einen Parkverbotsbereich hineinragen darf. Die Antwort lautet: es darf überhaupt nicht hineinragen. Bereits ein Zentimeter kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Einen detaillierten Überblick zu allen relevanten Verkehrszeichen finden Sie im Ratgeber: Halteverbot - wo ist Halten verboten?

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Gibt es besondere Parkverbote für bestimmte Fahrzeugarten?

Die gibt es. Durch Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild können bestimmte Fahrzeugarten ausgeschlossen werden. Befindet sich zum Beispiel das Symbol eines Pkw unter dem Parkplatz-Schild, dürfen alle anderen Fahrzeugarten hier nicht parken. Dementsprechend werden spezielle Wohnmobilparkplätze mit einem Wohnmobil-Symbol und Motorradparkplätze mit einem Motorrad-Symbol gekennzeichnet.

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Wie verhält es sich mit temporären Parkverboten?

Auch zeitlich beschränkte Parkverbote werden durch Zusatzzeichen ausgeschildert. Für viele Parkflächen gelten etwa am Wochenende andere Parkregeln als werktags. Es ist allerdings ein häufiger Irrtum, dass der Samstag automatisch dabei zum Wochenende zählt. Der Samstag wird in der Regel als Werktag behandelt.

Ein temporäres Parkverbot kann auch für Straßenarbeiten, Straßenfeste oder Anlieferungen erlassen werden. Dies muss deutlich und im Vorfeld durch Schilder angekündigt und gekennzeichnet werden. Aufgrund der situativen Notwendigkeit an freien Flächen kommt es dabei immer wieder vor, dass im temporären Halteverbot parkende Autos abgeschleppt werden – sehr zum Ärger der Fahrzeugbesitzer, die sich womöglich gerade im Urlaub oder auf Dienstreise befanden.

Da vor allem die Vorlaufzeit, mit der ein solches Parkverbot angekündigt werden muss, immer wieder zum Streitpunkt zwischen Autofahrern und Behörden wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.5.2018 entschieden, dass eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei bis vier vollen Tagen erfolgen darf.

Autowelt - Detailaufnahme eines Verkehrsbeamten, der einem Falschparker einen Strafzettel ausstellt

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Welche Strafen drohen bei Falschparken?

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Falschparken wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Mit welchen Beträgen Sie zu rechnen haben erfahren Sie in diesem Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

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Tatbestand Bußgeld Punkte
An einem der folgenden Orte geparkt: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfen Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot 35 €  
... mit Behinderung  55 €  
... über eine Stunde 55 €  
... über eine Stunde mit Behinderung 55€  
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €  
.... mit Behinderung 70 €  
... über eine Stunde 70 €  
... über eine Stunde mit Behinderung 80 €  
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden 100 € 1
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt 55 €  
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert   100 € 1
Auf Sperrflächen geparkt 25 €  
in zweiter Reihe geparkt 55 €  
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 €  
... mit Behinderung 15 €  
... über 3 Stunden 20 €  
... über 3 Stunden mit Behinderung 30 €  
An einem der folgenden Orte geparkt: 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln  10 €  
....mit Behinderung 15 €  
... über 3 Stunden 20 €  
... über 3 Stunden mit Behinderung 30 €  
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer bis zu 30 Minuten 20 €  
... bis zu 1 Stunde 25 €  
... bis zu 2 Stunden 30 €  
.... bis zu 3 Stunden 35 €  
... über 3 Stunden 40 €  
Auf Schwerbehinderten Parkplatz geparkt 55 €  
Nicht platzsparend geparkt   10 €  
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10 €  
Fußgängebereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt 55 €  
... mit Behinderung 70 €  
... über 3 Stunden 70 €  
Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt 20 €  
Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt 25 €  
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt 30 €  
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt 20 €  
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt 55 €  
... mit Behinderung 70 €   
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt   70 €  1
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Notorische Falschparker können unter Umständen sogar aufgefordert werden eine MPU, also eine medizinischpsychologische Untersuchung durchführen zu lassen. Langjährige und hartnäckige Verkehrsverstöße rufen schließlich Zweifel an der Fahreignung hervor. Sollten Sie sich der MPU entziehen, kann Ihnen wiederum die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Rote Pfeile
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Muss ich in der Probezeit besonders aufpassen?

Wer seinen Führerschein gerade erst gemacht hat, braucht keine besonderen Strafen zu befürchten. Denn in der Regel haben Verstöße gegen die Parkordnung keine Auswirkungen auf die Führerschein Probezeit. Bei Parktickets handelt es sich zumeist um Verwarnungen, die laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 35 Euro kosten. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit oder bei Straftaten sind damit keine weiteren Konsequenzen verbunden. Beim Knöllchen heißt es also: cash and go. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn Sie in einer Feuerwehrzufahrt geparkt haben, behindern Sie dadurch Rettungsfahrzeuge, was einem Verstoß der Kategorie B entspricht. Bei zwei Verstößen dieser Art verlängert sich Ihre Probezeit. Darüber hinaus wird ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro fällig. 

Verkehrsschild mit weißem „P“ auf blauem Grund, daneben schwarze Aufschrift „Frauenparkplatz“ auf weißem Grund, das einen Frauenparkplatz kennzeichnet
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Darf ich als Mann auf Frauenparkplätzen parken?

Behindertenparkplätze sind für Nichtbehinderte tabu, Frauenparkplätze für Männer jedoch nicht. Die Höflichkeit gebietet es, diese für Frauen frei zu lassen. Männer, die sich auf diese gekennzeichneten Frauenparkplätze stellen, müssen mit keiner Strafe im Sinne der StVO rechnen. Es sei denn, ein Parkhausbetreiber verweist Sie auf andere Plätze. In diesem Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen die Hausordnung. 


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Wann darf im Parkverbot abgeschleppt werden?

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Wer seinen Wagen verbotswidrig abstellt und dabei andere behindert oder den Verkehrsraum in seiner Funktion beeinträchtigt, muss damit rechnen unter Umständen abgeschleppt zu werden. Bei Parken im absoluten Halteverbot darf sogar abgeschleppt werden ohne dass eine konkrete Behinderung vorliegt. Kann der Fahrer des Wagens nicht ermittelt werden, muss der Halter die Abschleppkosten tragen. Diese sind unabhängig vom Bußgeldverfahren, mit dem der Verstoß geahndet wird.


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Wo kann man ein Parkverbot beantragen?

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Wer für einen Umzug oder wegen einer Baustelle ein vorübergehendes Parkverbot beantragen möchte, muss sich an die Straßenverkehrsbehörde seiner Stadt oder Gemeinde wenden. Die Schilder müssen bereits vier Tage vor dem Umzug oder Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden. Dadurch steht den Haltern geparkter Fahrzeuge genügend Zeit zur Verfügung, die Fläche zu räumen. Alle zum Zeitpunkt des Aufstellens parkenden Fahrzeuge werden im Aufstellungsprotokoll festgehalten. 

Autowelt - Detailaufnahme eines weißen Pkw, der mit geringem Abstand zum Bordstein geparkt wurde

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Richtig parken – so geht’s!

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Weder der Abstand zum Bordstein noch zu den Fahrzeugen die vor, hinter oder neben Ihnen parken, ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. Es gilt jedoch, dass platzsparend zu parken ist, kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden darf. In Parkzonen, in denen eine Parkscheibe, ein Parkschein oder ein Anwohnerparkausweis verlangt sind, müssen diese von außen gut sichtbar platziert werden. Ist der Parkscheinautomat defekt und in zumutbarer fußläufiger Entfernung kein zweiter, dürfen Sie übrigens umsonst parken, müssen aber die maximal erlaubte Parkdauer beachten. Aus diesem Grund sollten Sie in diesem Fall eine Parkscheibe ins Auto legen.

Klassische Parkuhren mit Münzeinwurf sind übrigens mit der Währungsumstellung zum Euro von deutschen Straßen verschwunden. Eine Umrüstung wäre finanziell nicht lohnenswert gewesen, weshalb sie durch Parkscheinautomaten ersetzt wurden.

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Welche Zeit muss ich bei der Parkscheibe einstellen?

Eine Parkscheibe sollte immer im Auto sein – und zwar eine, die für den Straßenverkehr zugelassen ist. Eine selbst gebastelte Parkscheibe wird ebenso wenig anerkannt wie ein Zettel auf dem Armaturenbrett. Sie müssen den Beginn Ihrer Parkzeit einstellen. Hier haben Sie eine Toleranz, da Sie im Halbstundentakt aufrunden können. Was genau es beim Parkscheibe einstellen zu beachten gibt, finden Sie hier.

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