
Punkte Flensburg: Hier erfahren Sie, wie viele Punkte Sie bekommen und wie viele Sie haben!
- 1 So verteilt Flensburg die Punkte im Fahreignungsregister
- 2 Was ist neu seit der Punktereform 2014?
- 3 Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?
- 4 Punkte in der Probezeit? Diese Besonderheiten gelten für Fahranfänger!
- 5 Wie werde ich meine Punkte in Flensburg wieder los?
- 6 Auch Fußgänger und Radfahrer können in Flensburg punkten
So verteilt Flensburg die Punkte im Fahreignungsregister
Ganz gleich, ob Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind, zu schnell unterwegs waren oder mit Alkohol am Steuer erwischt wurden: Gravierende und wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit den berühmten Punkten im Flensburger Fahreignungsregister bestraft. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto angesammelt, ist Ihr Führerschein futsch. Doch wie verteilt Flensburg die Punkte?
Bei einem Tempoverstoß hängt die Anzahl der Punkte von verschiedenen Faktoren ab: ob Sie beispielsweise innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell unterwegs waren oder ob Sie sich noch in der Probezeit befinden. Eindeutiger ist die Rechtslage bei Alkohol am Steuer: Haben Sie erstmalig gegen die Promillegrenze (0,5 Promille) verstoßen, bedeutet das 2 Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot sowie 500 Euro Bußgeld. Doch das ist nicht alles, denn Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat! So droht Ihnen eine Freiheitsstrafe, wenn Sie mit mehr als 1,1 Promille Auto gefahren sind. Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen, müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, den sogenannten Idiotentest. Ähnlich drastisch sind die Strafen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Hier drohen Ihnen nicht nur saftige Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Auch Freiheitsstrafen können in bestimmten Fällen verhängt werden.
So viele Punkte gibt es für Geschwindigkeitsverstöße
Überschreitung in km/h | innerhalb geschlossener Ortschaften |
außerhalb geschlossener Ortschaften | ||||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
bis 10 | 30 | - | - | 20 | - | - |
11-15 | 50 | - | - | 40 | - | - |
16-20 | 70 | - | - | 60 | - | - |
21-25 | 115 | 1 | - | 100 | 1 | - |
26-30 | 180 | 1 | - | 150 | 1 | - |
31-40 | 260 | 2 | 1 Monat | 200 | 1 | - |
41-50 | 400 | 2 | 1 Monat | 320 | 2 | 1 Monat |
51-60 | 560 | 2 | 2 Monate | 480 | 2 | 1 Monat |
61-70 | 700 | 2 | 3 Monate | 600 | 2 | 2 Monate |
Über 70 | 800 | 2 | 3 Monate | 700 | 2 | 3 Monate |
So viele Punkte gibt es für Alkohol am Steuer
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | weitere Strafen |
1. Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze |
500 Euro | 2 | 1 Monat | - |
2. Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze |
1.000 Euro | 2 | 3 Monate | MPU |
ab 3. Verstoß gegen die 0,5- Promillegrenze |
1.500 Euro | 2 | 3 Monate | MPU |
Gefährdung Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss | - | 3 | - | Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Rote Ampel überfahren? So viele Punkte gibt's!
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
innerhalb 1 Sekunde nach Umspringen über eine rote Ampel gefahren |
90 Euro | 1 | - |
→ mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
→ mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Ampel überfahren, die länger als 1 Sekunde rot leuchtet |
200 Euro | 2 | 1 Monat |
→ mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
→ mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
Nach rechts abbiegen ohne vorher zu halten an einer roten Ampel, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70 Euro | 1 | |
→ mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | |
→ mit Verursachung eines Unfalls | 120 Euro | 1 | |
Nach rechts abbiegen ohne vorher zu halten an einer roten Ampel, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100 Euro | 1 |
Was ist neu seit der Punktereform 2014?
Um das unübersichtliche Bewertungssystem des einstigen Verkehrszentralregisters (VZR) neu zu organisieren und an die aktuellen Verkehrsbedingungen anzupassen, wurde im Jahr 2014 das neue Fahreignungsregister (FAER) eingeführt. Die fünf wichtigsten Neuerungen:
- Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.
- Bei Verstößen, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es statt Punkten erhöhte Bußgelder.
- Statt wie bisher 7 definiert das neue Punktesystem nur noch 3 Kategorien, in denen Sie als Autofahrer je nach Schwere des Vergehens mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft werden: schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt und mindestens 60 Euro Bußgeld, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Vergehen, die als Straftaten mit 3 Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.
- Punkte verjähren getrennt – unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit neue Vergehen hinzukommen. Je nach Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes verfallen sie nach 2,5 bis 10 Jahren.
- Vereinfachte Staffelung der Punkte:
1 bis 3 Punkte: Vormerkung
4 bis 5 Punkte: Ermahnung
6 bis 7 Punkte: Verwarnung
ab 8 Punkte: Entziehung
Vier Praxisbeispiele:
Mobiltelefon: Hier gab es seither eine weitere Neuerung. Seit Oktober 2017 kostet die Missachtung des Nutzungsverbots während der Fahrt 100 Euro und 1 Punkt.
Grüner Pfeil: Bei roter Ampel und rechts angebrachtem Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten, macht 70 Euro und 1 Punkt.
Null-Promillegrenze: Mit Alkohol am Steuer in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres erwischt, bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Geschwindigkeit: Überhöhte Geschwindigkeit von 21 bis 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften macht 100 Euro und 1 Punkt.

Und was sind die jüngsten Neuerungen?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 haben sich zahlreiche Geldbußen erhöht. So haben sich Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen zum Teil verdoppelt. Ein neuer Tatbestand ist hinzugekommen: Das unerlaubte Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse wird nun mit 200 bis 320 Euro, sowie einem Monat Fahrverbot bestraft.
Wann drohen Führerscheinentzug und MPU?
Das Wichtigste vorweg: Spätestens bei 8 Punkten droht Ihnen der Führerscheinentzug. Zusätzlich bekommen Sie ein 6-monatiges Fahrverbot sowie eine MPU aufgebrummt, die Sie bestehen müssen, wenn Sie die Fahrerlaubnis zurückhaben wollen. Bis es allerdings zu Führerscheinentzug und Idiotentest kommt, müssen Sie auf der Punkteleiter erst einmal nach ganz oben klettern.
Die Vormerkung
Hier gibt es lediglich einen Vermerk im Melderegister.

Die Ermahnung
Als zweiter Schritt folgt eine kostenpflichtige Ermahnung. Hier werden Sie schriftlich über Ihr Fehlverhalten informiert und über die Möglichkeiten aufgeklärt, wie Sie gesammelte Punkte wieder abbauen können, z. B. durch ein Fahreignungsseminar. Das Seminar dauert mindestens 22 Tage und besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Die Kosten liegen zwischen 300 und 600 Euro.
Die Verwarnung
Haben Sie 6 oder 7 Punkte auf Ihrem Konto, erhalten Sie eine kostenpflichtige Benachrichtigung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Der Führerscheinentzug
Bei 8 oder mehr Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen – jedoch nur, wenn zuvor die Ermahnung und die Verwarnung gegen Sie ausgesprochen wurden.
Übrigens, wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihre Punkte umwandeln, schauen Sie auf unsere Umrechnungsgrafik:


Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?

Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob, und wenn ja, wie viele Punkte Sie bereits gesammelt haben, können Sie Einsicht in Ihre Akte in Flensburg beantragen. Hierfür müssen Sie lediglich zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Kontakt aufnehmen. Die Abfrage Ihrer Punkte ist generell kostenlos und auf drei Wegen möglich.
Auskunft per Post
Für den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister per Post steht Ihnen auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download bereit. Das müssen Sie mit Angaben zu Ihrer Person (inklusive Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, Geburtsort, Postleitzahl, Wohnort) ausfüllen sowie persönlich unterschreiben. Als Identitätsnachweis müssen Sie entweder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses beifügen oder den Antrag durch Ihre Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen. Ihren Punktestand erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Online-Auskunft
Seit dem 8. Dezember 2016 können Sie Ihre Punkte via Internet abfragen. Voraussetzung für die Online Abfrage: Sie haben einen Personalausweis, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. Außerdem benötigen Sie für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis sowie die passende App auf Ihrem Computer oder Smartphone. Den Punktestand bekommen Sie allerdings auch auf einen Online-Antrag durch das KBA schriftlich per Post mitgeteilt.
Auskunft vor Ort
Natürlich können Sie die Auskunft über Ihre Einträge im Verkehrszentralregister auch direkt vor Ort in den KBA-Servicebüros in Flensburg und Dresden beantragen. Dafür müssen Sie einen gültigen Ausweis mitbringen. In diesem Fall bekommen Sie die Information über Ihren Punktestand sofort ausgehändigt, beim Antrag online oder per Brief antwortet das KBA auf dem Postweg.
Punkte in der Probezeit? Diese Besonderheiten gelten für Fahranfänger!
In der Führerschein-Probezeit wird bei Verkehrsdelikten unterschieden zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen).
Beispiele für Verstöße in den Kategorien A und B:
Kategorie A | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Fahren unter Alkoholeinfluss ( | 250 Euro | 1 | - |
Trotz Überholverbot überholen | 150 Euro | 1 | - |
Zu schnelles Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen |
100 Euro | 1 | - |
Keine Vorfahrt gewähren mit Gefährdung |
100 Euro | 1 | - |
Außerorts ordnungswidrig rechts überholen |
100 Euro | 1 | - |
Rotlichtverstoß (die Ampel war noch nicht länger als eine Sekunde rot) |
90 Euro | 1 | - |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16-20 km/h überschreiten |
70 Euro | - | - |
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzen |
75 Euro | 1 | - |
Ungenügender Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h |
75 Euro | 1 | - |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 16-20 km/h überschreiten |
70 Euro | 1 | - |
Unter Drogeneinfluss fahren | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Einen A-Verstoß haben Sie außerdem verschuldet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Dazu zählen:
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unfallflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
Anfänger können keine Punkte abbauen
Kategorie B | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Mit Wagen unterwegs, dessen Kennzeichen abgedeckt ist |
65 Euro | - | - |
Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis fahren |
50 Euro | - | - |
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig abgesichert |
30 Euro | - | - |
Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 Euro | - | - |
Pkw mit abgefahrenen Reifen fahren und dadurch Verkehrssicherheit gefährden |
90 Euro | 1 | - |
Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße |
70 Euro | 1 | - |
Ohne Winterreifen bei Eis, Schnee oder Glätte gefahren |
60 Euro | 1 | - |
Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überfällig |
60 Euro | 1 | - |
Handy benutzen | 100 Euro | 1 | - |
Wie bei Verstößen der Kategorie A gibt es auch in der Kategorie B Straftaten, die nach dem StGB geahndet werden. Dazu zählen folgende:
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Straftaten im Straßenverkehr, die nicht in die Kategorie A fallen
Auswirkungen auf die Probezeit
Bereits bei einem einmaligen A-Verstoß verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre, und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Ein B-Verstoß hat einzeln zwar keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Jedoch werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß behandelt: Verlängerung der Führerschein-Probezeit um zwei Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars. Generell werden Verkehrsdelikte in der Probezeit so bestraft:
Beschreibung | Konsequenzen |
A-Verstoß in der Probezeit |
Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie Anordnung eines Aufbauseminars |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit |
Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an der MPU |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit |
Entzug der Fahrerlaubnis |
B-Verstoß in der Probezeit |
Übliche Ahndung des Vergehens |
Zwei B-Verstöße | Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie Anordnung eines Aufbauseminars |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß |
Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie Anordnung eines Aufbauseminars |
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit |
Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an der MPU |
Weitere zwei B-Verstöße | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wie werde ich meine Punkte in Flensburg wieder los?
Ihre Punkte können Sie auf zwei Arten loswerden: per Punkteabbau durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder durch Verjährung.
Der Punkteabbau
Als Autofahrer haben Sie bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Damit können Sie dann 1 Punkt abbauen, jedoch nur einmal in fünf Jahren.
Verjährung
Die sogenannte Verjährung der Punkte erfolgt automatisch. Sie verfallen für jeden Verkehrsverstoß einzeln und unabhängig von anderen Punkten. Wird 1 Punkt gelöscht, bleiben die anderen bestehen.
Folgende Verjährungsfristen gelten:
2,5 Jahre müssen Sie warten, bis 1 Punkt verjährt ist!
Punkte | Verjährungsfrist |
Ordnungswidrigkeiten, die 1 Punkt in Flensburg nach sich ziehen |
nach 2,5 Jahren |
Ordnungswidrigkeiten, die 2 Punkte in Flensburg nach sich ziehen |
nach 5 Jahren |
Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, die 3 Punkte nach sich ziehen |
nach 10 Jahren |
Gelöscht sind alle Punkte erst nach der Überliegefrist
Die Überliegefrist ist die Speicherung Ihrer gelöschten Punkte für ein weiteres Jahr. Sie ist vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Verkehrsdelikts bereits 7 Punkte auf Ihrem Konto stehen haben. Das bedeutet, Ihre Punkte sind erst endgültig gelöscht, wenn auch die Überliegefrist abgelaufen ist. Doch warum werden die gelöschten Punkte über die Tilgungsfrist hinaus noch ein Jahr gespeichert? Angenommen, Sie haben bereits 7 Punkte in Flensburg, und 1 Punkt erlischt am 10.10.2019. Aufgrund der Überliegefrist wird der Punkt bis zur vollständigen Löschung für ein weiteres Jahr, also bis zum 10.10.2020, gespeichert.
Und was ist mit Punkten, die ich vor der Punktereform erhalten habe?
Punkte, die Sie vor der Reform erhalten haben, wurden den neuen Regelungen entsprechend umgerechnet. Für Einträge vor dem 1. Mai 2014 gelten die alten Tilgungsfristen. So verjähren Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, beispielsweise nach zwei Jahren, Straftaten mit Führerscheinentzug erst nach zehn Jahren.
Diese Tilgungsfristen wurden für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren angewendet, also bis zum 30. April 2019. Seitdem gelten die neuen Tilgungsfristen.
Auch Fußgänger und Radfahrer können in Flensburg punkten
Sie glauben, als Fußgänger oder Radfahrer drohen Ihnen keine Punkte in Flensburg? Von wegen: Die Flensburger Verkehrssünderkartei gilt ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer. Entsprechend laufen Sie auch als Passant oder Radler Gefahr, nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg zu bekommen.
Dann gibt es Punkte für Fußgänger!
Als Fußgänger drohen Ihnen dann Punkte, wenn bei Verkehrsvergehen Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Zum Beispiel, wenn ein Betrunkener im Rausch auf die Straße tritt und einen Autofahrer zum Ausweichen tritt, sodass er bei diesem Manöver andere verletzt. Haben Sie bereits ein pralles Punktekonto als Autofahrer und punkten außerdem als Passant, ist Ihr Führerschein futsch, wenn Sie die Obergrenze von 8 Punkten erreicht haben.
Auch wenn Sie Ihren Führerschein nie gemacht haben, können Sie als Fußgänger und Radfahrer in Flensburg punkten. Das sollten Jugendliche bedenken, die sich erst für den Führerschein anmelden wollen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
Trotz Gehweg auf der Fahrbahn gegangen | 5 Euro | - |
Fahrbahn ohne Beachtung des Verkehrs mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überschritten |
5 Euro | - |
→ mit Unfallfolge | 10 Euro | - |
Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen |
5 Euro | - |
Bei roter Ampel die Straße überquert | 5 Euro | - |
→ mit Unfallfolge | 10 Euro | - |
Autobahn oder Schnellstraße an einer nicht vorgesehenen Stelle betreten |
10 Euro | - |
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert |
350 Euro | 1 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) |
- | 2 |
Unterlassene Hilfeleistung | - | 3 |
Dann gibt es Punkte für Radfahrer!
Auch Fahrradfahrer müssen sich an die StVO halten. Tun sie es nicht, werden sie nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Der besagt, dass alle Verstöße, für die Autofahrer ein Bußgeld von über 35 Euro zahlen, bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet werden. Zusätzlich zum Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird bei einer Bußgeldhöhe ab 60 Euro mindestens 1 Punkt in Flensburg eingetragen.
Wer betrunken Rad fährt, begeht eine Straftat!
Vergehen | Bußgeld | Mit Behinderun g anderer |
Mit Gefährdung anderer |
Mit Unfallfolge/ Sachbesch. |
Punkte |
Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs |
20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | - |
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung |
20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | - |
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung |
20 Euro | 25 Euro | 25 Euro | 30 Euro | - |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs |
55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | - |
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit |
15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | - |
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren |
15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | - |
Fahrrad nicht verkehrssicher | ab 15 Euro | - | - | - | 1 |
Missachtung roter Ampel | 60 Euro | - | 100 Euro | 120 Euro | 1 |
→ Rotphase länger als 1 Sekunde |
100 Euro | - | 160 Euro | 180 Euro | 1 |
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert |
350 Euro | - | - | - | 2 |
Unterlassene Hilfeleistung | - | - | - | - | 3 |