Ganz gleich, ob Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind, zu schnell unterwegs waren oder mit Alkohol am Steuer erwischt wurden: Gravierende und wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit den berühmten Punkten im Flensburger Fahreignungsregister bestraft. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto angesammelt, ist Ihr Führerschein futsch. Doch wie verteilt Flensburg die Punkte?
Bei einem Tempoverstoß hängt die Anzahl der Punkte von verschiedenen Faktoren ab: ob Sie beispielsweise innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell unterwegs waren oder ob Sie sich noch in der Probezeit befinden. Eindeutiger ist die Rechtslage bei Alkohol am Steuer: Haben Sie erstmalig gegen die Promillegrenze (0,5 Promille) verstoßen, bedeutet das 2 Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot sowie 500 Euro Bußgeld. Doch das ist nicht alles, denn Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat! So droht Ihnen eine Freiheitsstrafe, wenn Sie mit mehr als 1,1 Promille Auto gefahren sind. Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen, müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, den sogenannten Idiotentest. Ähnlich drastisch sind die Strafen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Hier drohen Ihnen nicht nur saftige Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Auch Freiheitsstrafen können in bestimmten Fällen verhängt werden.