Bußgeldrechner – Das droht Ihnen jetzt!
Wann brauche ich einen Bußgeldrechner?
Sind Sie neulich geblitzt worden oder haben Sie vielleicht eine rote Ampel überfahren? Wenn Sie nicht warten wollen, bis der Bußgeldbescheid der Polizei oder der örtlichen Behörde kommt, können Sie sich mit unserem Bußgeldrechner schon mal ausrechnen lassen, was Sie jetzt erwartet. Dabei berücksichtigt der Bußgeldrechner, ob Sie als Fahrer in der Probezeit sind und welches Fahrzeug Sie gesteuert haben.

Sind die Ergebnisse des Bußgeldrechners verbindlich?
Der Bußgeldrechner liefert Ihnen bei Verkehrsverstößen einen ersten Hinweis – mehr aber auch nicht. Entscheidend ist das Messergebnis der Radaranlage oder die Aussage eines Polizisten. Deshalb können Sie sich auf die Ergebnisse des Bußgeldrechners auch nicht berufen. Allerdings berücksichtigt der Rechner auch Toleranzen bei Messfehlern. Dennoch gilt: Am meisten Geld und Nerven sparen Sie, wenn Sie sich an die Regeln im Straßenverkehr halten. Bußgeldrechner im Internet werden meistens dann bemüht, wenn Ärger und Strafe drohen.
Auch diese 5 Verstöße stehen im Bußgeldkatalog
- Wer seinen Hund im Auto nicht richtig sichert, muss 35 Euro Strafe bezahlen, bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs sogar 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
- Wer in einer Nothaltebucht in einem Tunnel ohne Grund anhält, muss 20 Euro Strafe bezahlen. Das Abbiegen an einem grünen Pfeil nach rechts, ohne vorher anzuhalten, kostet 70 Euro und bringt 1 Punkt in Flensburg.
- Wer als Autofahrer bei einer Polizeikontrolle keinen Führerschein dabei hat, zahlt 10 Euro.
- Wer als Fußgänger eine Straße betritt, obwohl ein Gehweg vorhanden ist, zahlt 5 Euro.
Bleiben Sie als Fußgänger auf dem Gehweg. Das kostet sonst 5 Euro!
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