
Rote Ampel überfahren – Hier sieht der Staat rot!
- 1 Rote Ampel überfahren: Was erwartet mich?
- 2 Ist jeder Rotlichtverstoß gleich?
- 3 Über eine rote Ampel gerauscht: Welche Strafen drohen?
- 4 Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt? Muss ich immer geblitzt werden?
- 5 Ist es schlimmer, wenn ich in der Probezeit eine rote Ampel überfahre?
- 6 Bei Rot über die Ampel und es kracht: Zahlt meine Versicherung?
- 7 Kann ich bei einem Rotlichtverstoß Einspruch einlegen?
Rote Ampel überfahren: Was erwartet mich?
Sie hatten es eilig, und eigentlich war die Ampel ja fast noch gelb. Aber leider nur fast – und schon hat es geblitzt. So sind Sie zwar pünktlich zu Ihrem Termin gekommen, aber wenige Wochen später flattert Ihnen der Bußgeldbescheid ins Haus. Die Strafen sind empfindlich hoch, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt, in welchen Fällen Sie mit Fahrverbot rechnen müssen und welche Gründe es für einen Einspruch geben könnte.

Ist jeder Rotlichtverstoß gleich?
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, haben Sie auf jeden Fall ein Problem. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem einfachen und einem qualifizierten Verstoß, wenn Sie die Ampel bei Rot überfahren. Der einfache liegt vor, wenn Sie die Haltelinie überfahren und die Ampel noch nicht mindestens 1 Sekunde lang rot gewesen ist. Bei einem qualifizierten Verstoß ist die Ampel schon länger als 1 Sekunde lang rot gewesen – oder es ist durch den Verstoß zu einer Sachbeschädigung, also zu einem Unfall, gekommen. Diese Unterscheidung ist wichtig: Sie wirkt sich auf das Bußgeld und weitere Strafen aus.
Über eine rote Ampel gerauscht: Welche Strafen drohen?
Je nach Schwere des Verstoßes müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Außerdem drohen Punkte Flensburg. In vielen Fällen müssen Sie aber sogar eine Weile zu Fuß gehen! Vor allem bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß kommen Sie um das Fahrverbot nicht herum.
Welches Vergehen laut Bußgeldkatalog wie geahndet wird, zeigt Ihnen unsere Tabelle:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren (kein grüner Pfeil) |
90 Euro | 1 | – |
... mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem Rot überfahren |
200 Euro | 2 | 1 Monat* |
... mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat* |
... mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 2 | 1 Monat* |
Nach rechts abbiegen ohne vorher zu halten an einer roten Ampel, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 70 Euro | 1 | |
...mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | |
...mit Verursachung eines Unfalls | 120 Euro | 1 | |
Nach rechts abbiegen ohne vorher zu halten an einer roten Ampel, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100 Euro | 1 |
* je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Bei Rot über die Ampel droht fast immer ein Fahrverbot
Sie möchten wissen, wie im Vergleich dazu die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung aussehen? Wir informieren Sie.

Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt? Muss ich immer geblitzt werden?
Rote Ampel überfahren: In der Regel merken Sie gleich, ob Sie erwischt worden sind, nämlich dann, wenn es geblitzt hat. Der Ampelblitzer wird ausgelöst, wenn Sie eine Induktionsschleife im Boden überfahren – und die ist hinter der Haltelinie. Ein paar Meter weiter gibt es allerdings noch eine weitere Schleife. Wenn Sie diese auch überfahren, wird ein zweites Foto geschossen. Haben Sie also nur etwas zu spät gebremst und sind lediglich über die Haltelinie hinausgeschossen, gibt es nur ein Foto. Dann ist auch die Strafe deutlich geringer.
Neben den Blitzern gibt es auch noch mobile Videoanlagen, die aufzeichnen können, wenn Sie gerade eine rote Ampel überfahren. Für einfache Verstöße reicht sogar die Zeugenaussage eines Polizeibeamten.


Ist es schlimmer, wenn ich in der Probezeit eine rote Ampel überfahre?
Ja, wenn Sie in der Führerschein Probezeit sind, müssen Sie auf eigene Kosten ein Aufbauseminar besuchen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Machen Sie das nicht, kann es sein, dass Sie Ihren Führerschein auf Dauer verlieren! Außerdem verlängert sich Ihre Probezeit um 2 weitere Jahre.
Rauschen Sie in dieser verlängerten Probezeit ein zweites Mal bei Rot durch, folgt auf jeden Fall der Führerscheinentzug, Sie erhalten Fahrverbot und es wird Ihnen ein verkehrspsychologisches Seminar nahegelegt.
Bei Rot über die Ampel und es kracht: Zahlt meine Versicherung?
Sie sind über eine rote Ampel gefahren und haben dabei einen Unfall verursacht? Dann kommt Ihre Kaskoversicherung unter Umständen nicht für den ganzen Schaden auf.
Die Kfz-Versicherung darf ihre Leistungen kürzen oder die Zahlung verweigern, wenn man Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann – das ist gut möglich, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Die Allianz hingegen zahlt auch beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit, außer bei Trunkenheit und Drogen. Aber: Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf ihre Leistung nicht verweigern, der Unfallgegner bekommt seinen Schaden also auf jeden Fall ersetzt.
Kann ich bei einem Rotlichtverstoß Einspruch einlegen?
Sie haben eine rote Ampel überfahren und kurz darauf ist der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten gelandet? Dann können Sie versuchen, den Bescheid anzufechten. Unter Umständen ist die Messung nämlich fehlerhaft. Das kann an nicht richtig funktionierenden Induktionsschleifen oder schlecht geeichten Messanlagen liegen.
Beim Videobeweis kann es auch passieren, dass ein Bedienfehler vorliegt. Hin und wieder gibt es sogar Fehlschaltungen der Ampelanlage. Außerdem müssen Sie auf dem Beweisfoto eindeutig erkennbar sein. Bei schlechter Qualität der Fotos haben Sie eventuell eine Chance, das Bußgeld zu umgehen. Auf jeden Fall aber muss der Einspruch innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Verstreicht die Frist, ist der Bescheid laut Bußgeldkatalog rechtskräftig.