
Kfz-Steuerbefreiung: Wie Sie beim Fahren sparen
Gibt es eigentlich eine Kfz-Steuerbefreiung – und wenn ja, wann tritt sie ein?

Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, es gibt in Deutschland eine Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge. Sie betrifft Autos mit Elektromotoren, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden. Wer seinen Stromer bis zum 31. Dezember 2020 bei der Zulassungsstelle angemeldet hat, kann ihn bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreien. Wer sein Elektromobil bis zum 31.Dezember 2025 auf Deutschlands Straßen schickt, profitiert von einer Kfz-Steuerbefreiung für mindestens fünf Jahre. Wenn in dieser Phase das gute Stück verkauft werden soll, kann der neue Besitzer auch noch davon profitieren – allerdings kann über den 31.Dezember 2030 hinaus keine Verlängerung geltend gemacht werden.
Gut zu wissen: Nach Ablauf der Steuerbefreiung verringert sich Ihre Kfz-Steuer laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (kurz: KraftStG), um 50 Prozent entsprechend der folgenden Werte. Die Versteuerung orientiert sich dabei an der Gewichtsklasse des Pkw.
Gewichtsklassen | Steuersatz je angef. 200-kg-Gesamtgew. |
bis 2.000 kg | 11,25 Euro |
über 2.000 kg bis 3.000 kg | 12,02 Euro |
über 3.000 kg bis 3.500 kg | 12,78 Euro |
Ob Sie Ihr Auto online kaufen oder nicht – der Anschaffungspreis für Elektroautos ist relativ hoch. Das weiß auch die Bundesregierung und hat deshalb am 18. Mai 2016 eine Kaufprämie für E-Autos beschlossen. Diese wurde 2018 von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Regierung 2020 beschlossen, den staatlichen Anteil am Umweltbonus für Elektrofahrzeuge als Innovationsprämie zu verdoppeln. Das heißt, Sie konnten beim Kauf eines Elektrofahrzeugs eine Prämie von bis zu 9.000 Euro einstreichen. Inzwischen wurde die Prämie durch einen Beschluss des BMWK abgesenkt, trotzdem beträgt die maximale Fördersummer noch 6.750 Euro. Voraussetzung dafür: Sie entscheiden sich für einen reinen Stromer. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybride keine Förderung mehr. Außerdem wurde die Mindesthaltedauer auf 12 Monate erhöht.
Der Haken an der Sache ist allerdings, dass das Angebot von Vater Staat und Automobilbranche nur bis zu einem Kaufpreis von 65.000 Euro gilt. Wollen Sie sich ein trendiges Tesla-Modell in die Garage stellen, müssen Sie auf das Geldgeschenk verzichten.
Eine Kfz-Steuerbefreiung gilt außerdem für …
- schwerbehinderte Fahrzeughalter mit den Vermerken „H“, „Bl“ oder „aG“ im Behindertenausweis. Zudem können sie Kfz- Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ist im Schwerbehindertenausweis „G“ (gehbehindert) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) eingetragen, können Fahrten pauschal bis zu 3.000 Kilometer (bei „aG“ 15.000 Kilometer) geltend gemacht werden.
- Einsatzfahrzeuge, die zum Allgemeinwohl unterwegs sind. Das gilt beispielsweise für Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos, aber auch für Busse, die Straßenreinigung und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Verkehrsmittel.

Wie viel Geld kann ich durch eine Kfz-Steuerbefreiung sparen?

Rund 9,5 Milliarden Euro nimmt der Staat jährlich durch die Kraftfahrzeugsteuer ein – gezahlt von den Haltern der knapp 67 Millionen im Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge. Der Staat versucht allerdings stärker als jemals zuvor, schadstoffarmen Verkehrsmitteln den Durchbruch zu erleichtern. Deshalb profitiert ein neu zugelassenes Elektroauto neben der Einstufung in eine günstige Schadstoffklasse auch für fünf bis zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Nach Ablauf wird dann das zulässige Gesamtgewicht als Maßstab für die E-Autosteuer genommen. Bei einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen fallen im Jahr für das Elektromobil 74 Euro an. Über zehn Jahre hinweg ergibt sich so eine Steuerersparnis von 740 Euro.
Wo beantrage ich eine Kfz-Steuerbefreiung, und welche Unterlagen benötige ich?
Für die Kfz-Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Gewährung dieser Steuervergünstigungen erfolgt automatisiert. Anders sieht die Sache bei der angekündigten Prämie für E-Autos aus: Anträge dafür können Sie in Kürze online beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Unterlagen zur Kfz-Steuerbefreiung für körperlich beeinträchtigte Halter
Die Kfz-Steuerbefreiung müssen körperlich beeinträchtigte Fahrzeughalter schriftlich (Formular 3809) beim zuständigen Hauptzollamt beantragen – vom Antragsteller unterschrieben. Wird der Antragsteller von einem Dritten vertreten, muss eine wirksame Vollmacht vorliegen. Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- gültiger Schwerbehindertenausweis (Kopie ist ausreichend)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Und wie steht es um Fahrer eines Dienstwagens mit Elektromotor?

Das Wichtigste vorweg: Durch die Minderung des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung von Dienstwagen (E-Mobil oder Hybrid) wird diese der Steuerbelastung bei herkömmlichen Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren gleichgestellt.
Doch Achtung: Die Kürzung des Bruttolistenpreises ist nur dann zulässig, wenn der Kaufpreis auch die Batterie bzw. das Speichersystem umfasst. Elektro- und Hybridmodelle, bei denen die Batterien lediglich mietweise überlassen werden, sind von dieser Sonderregelung nicht betroffen.
