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Das Wichtigste zur Kfz-Versicherung im Überblick

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  • Kraftfahrzeuge sind in Deutschland laut Pflichtversicherungsgesetz zu versichern.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die anderen durch Sie entstehen.
  • Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig und kommen für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf.
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Regional- und Typklasse, Schadenfreiheitsklasse, jährlich gefahrene Kilometer sowie Anzahl und Alter der Fahrer.
  • Eine Reduzierung Ihrer Versicherungsprämie erreichen Sie z. B. durch eine Selbstbeteiligung, Werkstattbindung sowie je nach Stellplatz Ihres Fahrzeugs.
  • Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie eine Internationale oder Grüne Versichertenkarte (IVK) – eine international anerkannte Bestätigung über den Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

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So finden Sie eine günstige Autoversicherung

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Familie und Händler im Autohaus

Ist der neue Traumwagen endlich gefunden, geht die Suche direkt weiter – nach einer günstigen Kfz-Versicherung. Rund 200 Anbieter mit 300 Tarifen gibt es auf dem Markt. Da fällt es nicht leicht, die beste Police zu finden. Vor dem Abschluss einer Autoversicherung sollten daher die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Wer wird mit dem Auto fahren?
  • Wie viele Kilometer werden damit im Jahr zurücklegt?
  • Welches Auto (Alter, Hersteller, Modell etc.) soll versichert werden?

Ausgestattet mit diesen Informationen helfen Ihnen beispielsweise Online-Vergleichsportale auf der Suche nach der passenden Autoversicherung. Auch die Beratung von einem Versicherungsagenten kann sich lohnen, z. B. wenn Sie bei ihm schon andere Versicherungen abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage eine reduzierte Versicherungsprämie aushandeln können.

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Kfz-Versicherung ist Pflicht

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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten (Unfallgegnern) ab und ist für motorisierte Fahrzeuge in Deutschland verpflichtend: Wer ohne Autoversicherung auf den Straßen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig und begeht eine Straftat.

Folgende Schäden werden von einer Haftpflichtversicherung übernommen:

Schäden an anderen Pkw Personenschäden Sachschäden


Reparaturkosten


Heilungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden


Gebäudeschäden


Abschleppkosten

Schmerzensgeld

Flurschaden, z.B. Leitplanke oder Bäume

Gutachterkosten

Verdienstausfall
 

Nutzungsausfall

Rente
 

Mietwagenkosten

Unterhalt für Hinterbliebene
 

Wertminderung

Wiedereingliederungsmaßnahmen
 

Wiederbeschaffungswert
bei Totalschaden
   

Beim Abschluss der Pflichtversicherung wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Zudem können Arbeitnehmer die Kfz-Haftpflicht von der Steuer absetzen. Sie zählt zum Vorsorgeaufwand.

Haftpflichtversicherung ohne Schufa-Auskunft – geht das?

Ja, auch mit negativer oder fehlender Schufa können Sie die für Ihr Fahrzeug vorgeschriebene Autoversicherung abschließen. Kaskoversicherungen, Zusatzleistungen und Sonderkonditionen verwehren die meisten Versicherer in diesem Fall jedoch meistens.

Mehr zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung


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Zusätzliche Autoversicherungen im Vergleich

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Bei Kaskoversicherungen handelt es sich um zusätzliche optionale Autoversicherungen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kommen sie für Schäden am eigenen Fahrzeug auf und greifen je nach Police auch dann, wenn der Versicherte selbst den Unfall verursacht hat. Kaskoversicherungen bieten einen umfassenderen Schutz, sind jedoch entsprechend teurer.

Es werden sowohl Teilkaskoversicherungen als auch Vollkaskoversicherungen angeboten, diese unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Leistungsumfang. Welche der Kfz-Versicherungen für welche Arten von Schäden zahlt, zeigt die folgende Tabelle:

Teilkasko Vollkasko

✓ Diebstahl des Fahrzeugs sowie Einbruch (auch der Versuch)

✓ Alle Schadensfälle, für die auch die Teilkasko aufkommt.

✓ Hagel- und Sturmschäden ✓ Unfälle mit Eigenverschulden (Achtung: Einige Kaskoversicherungen zahlen jedoch nicht, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelte, beispielsweise betrunken fuhr.)
✓ Steinschläge und Glasschäden ✓ Unfälle, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder Fahrerflucht begangen hat. 
✓ Marderbisse

 
✓ Schäden, falls der Unfallverursacher nicht versichert war.
✓ Brand und Explosion

 
✓ Schäden durch Vandalismus
 Überschwemmung

 
✓ Unfälle mit Tieren, die nicht von der Teilkasko abgedeckt werden.
✓ Unfälle mit Wildtieren (meist nur „Haarwild“ wie Rehe, keine Nutztiere)  

Beide Arten von Zusatzversicherungen lassen sich steuerlich absetzen. Wer als Selbstständiger sein Auto beruflich nutzt, kann die Versicherung als Betriebsausgabe anrechnen.

Mehr zu Voll- und Teilkasko


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Bestandteile verschiedener Kfz-Versicherungen

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Wer eine passende Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug sucht, sollte dabei nicht ausschließlich auf den Preis achten, sondern sich vor allem mit den Leistungen befassen. Diese unterscheiden sich nach Art der Autoversicherung sowie nach Versicherer.

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Deckungssummen
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist auf ausreichend hohe Deckungssummen zu achten. 50 Millionen Euro und mehr sind mittlerweile keine Seltenheit mehr – viele Versicherer leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Für jede Art von Schaden bestehen gesetzliche Vorgaben:

  • Personenschäden müssen mit mindestens 7,5 Millionen Euro abgedeckt sein,
  • Sachschäden mit mindestens 1,12 Millionen Euro und
  • Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro – Experten raten, auf 100 Millionen Euro aufzustocken.   

Für Kaskoversicherungen hingegen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zu Deckungssummen.

Icon - Geldscheine: Deckungssumme
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Mallorca-Police
Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine Zusatzleistung der Kfz-Haftpflicht, die in einigen Versicherungen jedoch bereits standardmäßig enthalten ist. Sie greift, wenn Sie im europäischen Ausland (nicht nur Mallorca) mit einem Leihwagen in einen Unfall verwickelt sind. Oftmals entsprechen die dortigen Autoversicherungen nicht den deutschen Standards, beispielsweise sind die Deckungssummen niedriger. Mit der Mallorca-Police genießen Sie denselben Versicherungsschutz wie hierzulande.

Icon - Strand mit Palme - Mallorca Police
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Neuwertentschädigung
Achten Sie darauf, wie lange der Versicherer bei einem Totalschaden den Neupreis ersetzt. Dies ist vor allem bei Leasingverträgen entscheidend, da die anfänglichen Leasingraten nicht den tatsächlichen Wertverlust abbilden. Kommt es nach einem Jahr zum Totalschaden und die Kfz-Versicherung ersetzt nur den Zeitwert, wird die Leasinggesellschaft die Differenz von Ihnen einfordern. Optimal sind 24 Monate Neuwertentschädigung oder länger.

Icon - Auto mit 100% Zeichen - Neuwertentschädigung
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Autoschutzbrief
Der Autoschutzbrief bietet umfassenden Service im Schadensfall und gilt für das Fahrzeug, den Fahrer sowie alle Insassen – im In- wie im europäischen Ausland. Die Zusatzleistung deckt die Kosten für Pannenhilfe, Mietwagen, Hotelübernachtungen etc. und ist in der Regel sehr günstig. Allerdings ist ein Autoschutzbrief nur sinnvoll, wenn Sie nicht bereits anderweitig abgesichert sind, wie etwa durch den ADAC.

Icon - Vertrag - Schutzbrief
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Rechtsschutzversicherung
Als ebenso sinnvoll kann es sich erweisen, einen Verkehrsrechtschutz abzuschließen. Dieser übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten und kann speziell für Begebenheiten rund um den Straßenverkehr abgeschlossen werden.

Icon - Aktenkoffer - Verkehrsrechtsschutz
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Insassenunfallversicherung
Der Insassenunfallschutz (Schutz für Mitfahrer) versichert anders als die Fahrerschutzversicherung auch alle Mitfahrer nach einem Autounfall.

Fahrerschutzversicherung
Die auch als „Vollkasko für den Fahrer“ bezeichnete Fahrerschutzversicherung kommt für die Kosten auf, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht. So werden beispielsweise die folgenden Kosten übernommen:

  • Haushaltshilfen
  • Behindertengerechte Umbauten
  • Schmerzensgeld und Unterhalt für Hinterbliebene
Icon - Auto mit Fahrer und Beifahrer - Insassenversicherung - Fahrerschutzversicherung
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Rabattschutz und Rabattretter
Haben Sie eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht, können Sie sich per Rabattschutz und Rabattretter gegen eine Rückstufung absichern. Dadurch lässt sich ein Schaden pro Jahr regulieren, ohne dass sich die Prämie im Folgejahr erhöht. Den Rabattschutz gibt es für alle Arten von Kfz-Versicherungen, ob Haftpflicht oder Kasko.

Achtung: Der Rabattretter ist hausintern. Wenn Sie den Versicherer wechseln, werden die tatsächlichen schadensfreien Jahre übertragen werden.

Icon - Hand mit Prozenten - Rabattretter
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Wildschäden
Prüfen Sie bei Teilkaskoversicherungen, wie der Versicherer Wildschäden definiert. Versicherungen beziehen sich hier zum Teil auf „Haarwild“, wie z. B. Rehe, während andere auch leisten, wenn Sie mit Nutztieren wie Kühen zusammenstoßen. Sofern nicht standardmäßig enthalten, können durch entsprechende Erweiterungen auch Schäden abgedeckt werden, die bei Unfällen mit anderen Tieren (z. B. Hunden) entstehen.

Icon - Verkehrsschild Wildwechsel
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Grobe Fahrlässigkeit
Bei der Vollkaskoversicherung ist das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ von großer Bedeutung. So gibt es Versicherer, die die Leistung verweigern, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind und dabei einen Unfall verursacht haben. Achten Sie darauf, welche Situationen Ihr Versicherer in den Versicherungsschutz einschließt.

Icon - Auto überfährt Stoppschild - grobe Fahrlässigkeit
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Marderschäden
Marderschäden werden von Ihrer Kfz-Kaskoversicherung in der Regel abgedeckt. Achten Sie darauf, dass auch mögliche Folgeschäden ohne Leistungsgrenze mitversichert sind. Neben Mardern können jedoch auch andere Tiere durch Bisse Ihr Auto schädigen. Es lohnt sich daher einen Versicherer zu wählen, der auch in diesem Fall einspringt – so deckt z. B. die Allianz sämtliche Arten von Tierbissen ab.

Icon - Auto mit Marder

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Günstige Autoversicherung: Kostenfaktoren im Überblick

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Autowelt - Infografik - Übersicht: Kostenfaktoren für Kfz-Versicherungsprämien

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Typklassen
Es wird die Wahrscheinlichkeit kalkuliert, dass es mit einem bestimmten Fahrzeugtyp zu einem Schadensfall kommt – die jährliche Schadensstatistik gilt dabei als Grundlage. Fahrzeugtypen, die häufig in Unfälle verwickelt sind, werden höher eingestuft und führen zu teureren Prämien für den Versicherungsnehmer.

Beispiel: Ein preisgünstiges Auto, mit dem viele Unfälle passieren, kann in der Haftpflichtversicherung teurer sein als ein seltenerer Luxuswagen.

Regionalklasse
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt auch davon ab, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Die Regionalklassen werden ebenfalls durch den GDV festgelegt und basieren auf Statistiken zur örtlichen Unfallhäufigkeit, der Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge sowie den Straßenverhältnissen.

Schadenfreiheitsrabatt
Die Schadenfreiheitsklasse gibt die Anzahl der schadensfreien Jahre an. Daraus ergibt sich eine prozentuale Einstufung der Prämie – der Schadenfreiheitsrabatt (SFR).

Anzahl und Alter der Fahrer
Je weniger Fahrer den Wagen nutzen, desto günstiger wird die Autoversicherung. Rabatte werden z. B. auch gewährt, wenn die Fahrer eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben (z. B. alle Fahrer sind über 23 Jahre alt).

Jährliche Fahrleistung
Fahrer, die ihren Wagen nur wenige Kilometer fahren, zahlen niedrigere Beiträge für ihre Autoversicherung als Vielfahrer.

Garagenstellplatz
Steht das Auto vor Dieben, Vandalen und Unwettern geschützt, z. B. in einer Garage, kann sich dies positiv auf die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung auswirken.

Selbstbeteiligung
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt der Versicherungsbeitrag aus. Üblich ist eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro im Schadensfall.

Werkstattbindung
Als Fahrer verpflichten Sie sich vertraglich, Schäden am Auto nur in Werkstätten reparieren zu lassen, die die Versicherung vorgegeben hat. Sie profitieren dadurch von einer günstigeren Prämie.

Beispiel: Opel Corsa – Kosten für die Autoversicherung

Wenn Sie die Versicherungskosten für unterschiedliche Fahrzeugmodelle berechnen oder vergleichen möchten, ist vor allem die Typklasse entscheidend. Welches Auto wie eingestuft wird, hängt neben seiner Motorleistung auch mit der jeweiligen Schaden- und Unfallbilanz des Autotyps zusammen. Auch hinsichtlich Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko bestehen Unterschiede.

Wegen seiner niedrigen Typklasse ist der Opel Corsa vor allem bei Fahranfängern sehr beliebt. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie unterschiedlich sich die Einstufung in Typklassen bei  verschiedenen Opel-Corsa-Modellen gestaltet:

Fahrzeugtyp Baujahr Motorleistung Typklasse Haftpflicht Typklasse Teilkasko Typklasse Vollkasko
Opel Corsa E 1.3

2014 – 2018

95 PS

17

17

14

Opel Corsa E 1.2

2014 – 2020

69 PS

18

15

15

Opel Corsa D 1.7

2010 – 2013

131 PS

17

17

13

Opel Corsa D 1.0

2006 – 2009

60 PS

17

11

11

Opel Corsa C 1.3

2003 – 2006

69 PS

18

14

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Opel Corsa B 1.5 D

1997 – 2000

67 PS

17

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Wer ist durch eine Autoversicherung versichert?

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  • Versicherungsnehmer (Person, die die Versicherung abschließt.)
  • Eigentümer des Fahrzeugs
  • Fahrzeughalter (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.)
  • Alle im Fahrerkreis eingeschlossenen Fahrer

Das Fahrzeug selbst ist ebenfalls versichert, da laut Gesetz die Gefahr nicht exklusiv vom Fahrer ausgeht. Man spricht auch von einer „Gefährdungshaftung“, die sich durch das Bewegen eines Fahrzeugs ergibt.

Fahrerkreise und Zusatzfahrer
Möchten Sie Ihr Auto Freunden oder Familienmitgliedern ausleihen, sollten Sie jedoch bedenken, dass diese nicht automatisch mitversichert sind. Nur wer als Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung gemeldet ist, genießt auch den vollen Versicherungsschutz.

Drei junge Erwachsene sitzen gemeinsam in einem Auto

 

Wen Sie mitversichern lassen möchten, können Sie vertraglich für Ihre Kfz-Versicherung festlegen. Hierfür gibt es verschiedene Fahrerkreise, die sich folgendermaßen unterscheiden:

Fahrerkreis

Definition

Berechtigte Fahrer Beispiele

Personalisierter Fahrerkreis

Die Nutzer der Autoversicherung werden namentlich genannt oder sind über ihre Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmer (z.B. Verwandschaftsgrad) definiert.

✓ Hauptversicherter

✓ Ehe- oder Lebenspartner des Hauptversicherten

 

Abstrakter Fahrerkreis / erweiterter Fahrerkreis

Es werden Personen mitversichert, die ein bestimmtes Merkmal (z. B. Altersgrenze) erfüllen.

✓ Personen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben (z. B. Fahrer über 25 Jahren).

✓ 

Personen, die seit einer bestimmten Anzahl von Jahren in Besitz eines Führerscheins sind.

 

Unbegrenzter Fahrerkreis / offener Fahrerkreis

Vereinzelte Versicherer bieten die Option, uneingeschränkt alle Personen (über 25 Jahre) mit Führerschein zu inkludieren.

✓ Alle Besitzer eines Führerscheins, die über 25 Jahre sind.

 

Achtung: Die Anzahl der mitversicherten Fahrer beeinflusst, wie teuer oder günstig Ihre Kfz-Versicherung ausfällt. Umso weiter der Fahrerkreis gefasst ist, desto höher die Prämie.

Was passiert, wenn ein nicht gemeldeter Fahrer fährt?
Wenn Sie jemandem Ihr Fahrzeug überlassen, der bei Ihrer Kfz-Versicherung nicht als Zusatzfahrer eingetragen ist, begehen Sie eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Das bedeutet, Sie missachten die im Vertrag festgelegten Pflichten. Im schlimmsten Fall kommt die Versicherung für einen erlittenen Schaden nicht auf oder kündigt Ihnen den Vertrag.

Zusatzfahrer melden – wann und wie?
Wenn sich der Fahrerkreis Ihres Fahrzeugs ändert, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Gerade bei einer Kfz-Online-Versicherung können Sie viele Einstellungen schnell und direkt über Ihr Profil ändern. Manche Versicherer bieten hierfür auch eine App an – so lässt sich die Nutzung des Autos mobil und kurzfristig dem aktuellen Bedarf anpassen. Ansonsten melden Sie sich über die Service-Rufnummer bzw. per E-Mail bei Ihrem Versicherer und lassen sich an die zuständige Vertragsabteilung weiterleiten.

Einmalig andere Fahrer melden
Möchten Sie Ihr Fahrzeug einmalig verleihen, sollten Sie zuvor unbedingt die individuellen Konditionen Ihrer Autoversicherung überprüfen. Einzelne Anbieter erlauben es Ihnen, den Fahrerkreis kurzfristig und vorübergehend zu erweitern – die Kfz-Versicherung der Allianz beispielsweise bis zu drei Mal im Jahr, beitragsfrei und für je vier Wochen. Bei anderen Versicherern erhalten Sie den Zusatzschutz für einen weiteren Fahrer oftmals gegen einen bestimmten Tagesaufpreis.

Hinweis: Eine Ausnahme machen Versicherer in der Regel, wenn es sich um einen Notfall handelt. Wenn Sie beispielswese als Fahrer auf der Landstraße einen Herzinfarkt erleiden, Ihr Beifahrer aufgrund fehlendes Funkempfanges keinen Notarzt rufen kann und Sie daher selbst ins Krankenhaus fährt, dürften Versicherer diese Fahrt als Notfall anerkennen.


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Kfz-Versicherung: Wechsel oder Kündigung

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Haben Sie einen günstigeren Tarif entdeckt oder wünschen sich andere Vertragskonditionen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Grundsätzlich muss dazu ein neuer Vertrag abgeschlossen und der alte gekündigt werden. Hierbei gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

  • Reguläre Kündigung: Ihre Kündigung kann jeweils zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen – für die meisten Versicherten ist das der 31.12. In diesem Fall müsste Ihre Kündigungsschreiben bis 30.11. beim Versicherer eingehen.
  • Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung: Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Ihr Versicherer die Vertragsbedingungen ändert oder die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz zu erweitern. Dies gilt auch bei Änderungen der Typ- und Regionalklasse (außer bei einem Umzug). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen und kann auch nach einem Schadensfall ausgesprochen werden.
  • Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihren alten Wagen abmelden, erlischt auch der Versicherungsvertrag.

Tipp: Kündigen Sie die bestehende Police bei einem Wechsel erst, wenn die neue Versicherung Sie als Kunden angenommen hat – andernfalls drohen Versicherungslücken.

In welchen Fällen kündigt die Kfz-Versicherung dem Versicherungsnehmer?
Die Kfz-Versicherung kann dem Versicherten kündigen, wenn zu viele Schäden gemeldet oder die Beiträge nicht gezahlt werden. Es gilt dann, sich schnellstmöglich um einen neuen Vertrag zu bemühen.  

Was passiert mit der Autoversicherung nach einem Todesfall?
Da der Versicherungsschutz an das Fahrzeug gebunden ist, endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Tod. Stattdessen geht die Kfz-Versicherung auf den Erben über.

Mehr dazu:

Autoversicherung kündigen
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Kfz-Versicherung bei Autokauf, Autoverkauf und Abmeldung

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Wie es sich beim Kauf eines Fahrzeugs mit der Kfz-Versicherung verhält, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich für einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen entscheiden:

  • Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, geht die Autoversicherung zunächst auf Sie als Käufer über, um Versicherungslücken zu vermeiden. Sie können diesen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen oder zu einer anderen Versicherung wechseln. 
  • Handelt es sich um einen Neuwagen oder ein bereits abgemeldetes Fahrzeug, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, eine sogenannte evB-Nummer. Diese gewährt Ihnen vorläufige Deckung, bis Ihr Versicherungsantrag angenommen wurde. Sie benötigen diese zudem bei der Zulassungsstelle, um den Wagen anmelden zu können.

Wenn Sie Ihren Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden, informiert diese Ihre Versicherung. Benachrichtigen Sie Ihren Versicherer sicherheitshalber auch per E-Mail. Der Versicherungsschutz erlischt an dem Tag, an dem Sie das Auto abmelden. Bereits bezahlte Beiträge erstattet Ihnen die Versicherung zurück.


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