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Auto abmelden: Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassungsstelle?

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5 Zeitschriften durchgeblättert, jedes verfügbare Handyspiel gespielt und alle Freunde per WhatsApp genervt. Dann, nach gefühlten 72 Stunden, sind Sie endlich dran: Die Dame an Schalter 9 der Zulassungsstelle empfängt Sie. Sie fühlen sich erlöst, aber nur so lange, bis der eine Satz ertönt, der alles zunichte macht: „Haben Sie auch die Zulassungs­bescheinigung Teil II dabei?“ Nein, haben Sie nicht. Das ganze Warten war umsonst – denn ohne dieses Dokument können Sie ihr Auto nicht abmelden. Sie müssen heimfahren und später eine neue Nummer ziehen, erneut in Zeitschriften blättern, wieder Spiele spielen...

Also unbedingt zum Auto abmelden immer mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nummernschilder des Autos
  • Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle, falls Sie das Auto endgültig abmelden
  • Bargeld (etwa 10 Euro)

Wichtig: Eine Kfz-Abmeldung ohne Brief ist nicht möglich!

Blitzmerker

Sie sparen Zeit, wenn Sie Ihr Auto online abmelden. Wie das geht, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Tipp: Falls Sie gleichzeitig ein neues Auto anmelden wollen, benötigen Sie natürlich weitere Dokumente:

  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II des neuen Autos
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
  • Nummernschilder, falls das Auto noch auf jemand anderen zugelassen ist
  • Bargeld (etwa 30 Euro)
Autowelt - Rote Pfeile nach Rechts

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Auto abmelden – Was passiert genau?

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Nachdem der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle Ihre Daten aufgenommen hat, wird er Sie auffordern, die Kennzeichen des Autos zu entwerten. Dabei werden die TÜV Plakette der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Siegel des Landkreises auf dem Nummernschild zerstört. Eine Stilllegung wird zudem in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Autowelt - Paar lehnt sich an Auto

Welche Kosten entstehen beim Abmelden?

Auch das Abmelden eines Autos is nicht ganz kostenfrei. Schließlich entstehen der Behörde auch bei diesem Vorgang Bearbeitungsgebühren. Wie viel eine Abmeldung konkret kostet, lässt sich nicht genau sagen, denn die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die ungefähren durchschnittlichen Kosten sind aber zu ermitteln. Sie belaufen sich für Abmeldungen im gleichen Zulassungsbezirk, bei dem das Auto auch angemeldet wurde, auf rund 7 Euro, für auswärtige Fahrzeuge auf rund 10 Euro.


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Warum sollte ich mein Auto vor dem Verkauf besser abmelden?

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Die meisten Fahrzeughalter wollen ihr Auto abmelden, weil es verkauft werden soll. Hier gilt: erst abmelden, dann Auto verkaufen! Das wird der Käufer vielleicht nicht gut finden, aber Sie selbst sparen sich damit womöglich den Gang zum Anwalt. Solange nämlich Ihr Auto auf Sie angemeldet ist, haften Sie auch für Unfälle, in die es verwickelt ist – also im Zweifelsfall auch dann, wenn der Autohändler oder der neue Besitzer den Crash verursacht. Besonders brenzlig wird die Sache, wenn Sie von Ihrer Versicherung einen Einzelfahrer-Rabatt bekommen haben. In einem solchen Fall sollten Sie vor dem Auto-Verkauf mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, um eventuell hohe Vertragsstrafen zu vermeiden.

Besser noch: Der Käufer besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen. Damit sind Sie aus der Sache raus. Wenn Sie den Verkäufer gut kennen oder aus anderen Gründen entscheiden, ihm das noch angemeldete Auto zu überlassen, ist das natürlich auch möglich. Er muss dann nach der Überführung des Wagens unverzüglich zur Zulassungsstelle gehen und das Kfz ummelden.

Sie dürfen Ihr Auto 7 Jahre lang "einmotten".

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Muss das Abmelden des Autos immer endgültig sein?

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Eigentlich war der blaue Golf IV doch ein nettes, zuverlässiges Auto. Irgendwie schade, dass er jetzt in den Kleinanzeigen landen soll, nur weil ihn der SL aus der Garage verdrängt hat. Aber ihn für die Kinder aufheben, das wäre doch eine Lösung! Das nannte man früher „vorübergehende Stilllegung“. Seit es das neue Zulassungsgesetz gibt (seit 2007), ist auch das eine „Außerbetriebsetzung“ wie beim Verschrotten. Nur dass das Auto eben eingelagert wird. Das ist bis zu 7 Jahre möglich. Steht der Wagen länger, erlischt seine Betriebserlaubnis. Dann ist eine erneute Vollabnahme durch den TÜV erforderlich, damit das Auto noch einmal auf deutsche Straßen geschickt werden darf.

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle vermerken die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Anschließend werden die Kennzeichenschilder entwertet – wer will, kann sie mit nach Hause nehmen und in der Kellerbar aufhängen.

Autowelt - Auto steht abgedeckt in Tiefgarage

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Kann ich mein Auto auch online abmelden?

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9 Millionen Autos werden jedes Jahr in Deutschland abgemeldet. Das sind 9 Millionen drängelnde, quengelnde und schlecht gelaunte Kunden in den Warteschlangen der Zulassungsstellen. Die Zukunft ist digital – das weiß auch das Verkehrsministerium. Seit 2015 gibt es deshalb die Möglichkeit, das Auto auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes online abzumelden.

Das brauchen Sie dafür:

  • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
  • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
  • das Kennzeichen des Autos
  • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
  • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

Zugegeben: Häufig scheitert diese gute Idee am nicht vorhandenen Ausweislesegerät. Falls  Sie aber doch eines auftreiben, tun Sie Folgendes:

  • Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I frei und schreiben ihn ab oder scannen Sie ihn ein.
  • Weisen Sie Ihre Identität durch den neuen Personalausweis nach.
  • Geben Sie das Kennzeichen und den Sicherheitscode auf dem Formular im Internetportal ein.
  • Bezahlen Sie über ePayment.
  • Übermitteln Sie die Daten per Klick an die Zulassungsbehörde.

Der entsprechende Bescheid kommt per Post. Ihr Auto ist erfolgreich abgemeldet.

Autowelt - Grafik zeigt eine Hand auf einem Tablet

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Kann ich mein Nummernschild behalten, wenn ich das Auto abmelde?

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Es war Ihr Wunschkennzeichen. Klar, dass Sie das behalten wollen. Wer nur von einem Auto aufs nächste umsteigt, hat die Möglichkeit, das alte Nummernschild direkt mitzunehmen. Das kostet zwischen 10 und 15 Euro. Wer erst mal ohne Auto auskommen muss, kann das Kennzeichen zumindest 12 Monate lang reservieren, natürlich ebenfalls gegen Gebühr. Ohne diesen Reservierungsservice landet Ihre Lieblingsnummer allerdings wieder im großen Pool der freien Kennzeichen und kann Ihnen von jedermann weggeschnappt werden.


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Was muss ich bei der Abmeldung beachten, wenn ich das Auto verschrotten lasse?

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Auch der schnittigste Flitzer und der zuverlässigste Kombi haben ihre beste Zeit einmal hinter sich. Und irgendwann steht dann für sie die letzte Fahrt zum Autofriedhof an.

Was die Abmeldung des Wagens angeht, so übergeben Sie dem Schrotthändler das Auto (im besten Fall sogar gegen Geld) und lassen sich dafür von ihm einen Verwertungsnachweis aushändigen. Dann nehmen Sie die Schilder ab und bringen sie – zusammen mit dem Verwertungsnachweis und den anderen Dokumenten – zur Zulassungsstelle. Hier melden Sie das Auto ab, die Papiere werden endgültig entwertet.

Autowelt - Nahaufnahme von einem Fahrzeugbrief
Informieren Sie Ihre Versicherung mit einer Veräußerungsanzeige.

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Muss ich die Versicherung und den Zoll informieren, wenn ich mein Auto abmelden möchte?

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Bei der Anmeldung wusste Ihre Kfz-Versicherung Bescheid, denn sie hat Ihnen ja eine eVB-Nummer zugesandt. Beim Auto Abmelden haben Sie gar keinen Kontakt mit der Versicherung gehabt – geht da auch alles mit rechten Dingen zu? Sie können sich beruhigt zurücklehnen: Die Zulassungsstelle informiert sowohl Ihre Versicherung als auch den Zoll, der die Kfz-Steuer festsetzt. In den meisten Fällen erhalten Sie dann schon innerhalb weniger Tage ihre bereits gezahlten Steuern zurückerstattet oder auf das neue Auto angerechnet. Für die Versicherung gilt das Gleiche.

Tipp: Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, können Sie Ihre Versicherung auch mit einer Veräußerungsanzeige informieren. Sprechen Sie mit Ihrem Berater vor Ort, welche Möglichkeiten es gibt, den Restbetrag auf ein neues Auto anrechnen zu lassen und dabei noch Geld zu sparen.


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Muss ich mein Auto bei einer bestimmten Zulassungsstelle abmelden?

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Nein. Früher mussten Sie jedes Auto bei derselben Stelle abmelden, bei der es auch angemeldet wurde. Mittlerweile ist es aber egal, welche Zulassungsstelle Sie aufsuchen. Allerdings sind die Gebühren minimal höher, wenn Sie ein Auto aus einem anderen Landkreis abmelden.


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Kann ich mein Kfz auch mit dem Kaufvertrag abmelden?

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Nein, der Kaufvertrag dient zwar als Eigentumsnachweis, dennoch ersetzt er den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht. Falls er verloren gegangen ist, müssen Sie ihn zunächst neu beantragen und können erst danach das Auto ummelden.


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Kann jemand anderer für mich die Abmeldung vornehmen?

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Ja, wenn Sie als Kfz-Halter verhindert sind oder einfach keine Zeit haben, können Sie jede beliebige andere Person zur Zulassungsstelle schicken. Dafür ist nicht einmal eine Vollmacht nötig – nur zum Anmelden müssen Sie eine Zulassungsvollmacht ausstellen!

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