
Auto anmelden ohne Stress: Alle Informationen zu Kosten, Unterlagen und mehr
- 1 Auto anmelden – So einfach geht’s
- 2 Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mein Auto anmelden will?
- 3 Auto anmelden ohne Führerschein, Fahrzeugschein oder Papiere
- 4 Auto anmelden ohne TÜV-Bescheinigung - geht das überhaupt?
- 5 Welche Versicherung brauche ich zur Kfz-Anmeldung?
- 6 Wie komme ich an das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer?
- 7 Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Auto anmelden möchte?
- 8 Kann ich ein Auto auch online anmelden?
- 9 Was muss ich beim Anmelden mit Kurzzeitkennzeichen beachten?
- 10 Bekomme ich auch eine Feinstaubplakette für das Auto bei der Kfz-Anmeldung?
- 11 Wie viel Zeit muss ich einplanen, wenn ich ein Auto anmelden will?
- 12 Kann jemand anderes für mich ein Auto anmelden?
Auto anmelden – So einfach geht’s
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto! Aber vor den Fahrspaß hat der Staat bekanntlich die Zulassung gesetzt, deshalb müssen Sie zuerst bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Auto anmelden. Keine Angst vor diesem Behördengang: Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt, welche Unterlagen Sie brauchen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie Zeit sparen.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich mein Auto anmelden will?
Das hängt zunächst davon ab, was für ein Auto Sie anmelden möchten: einen Neuwagen (fabrikneues Fahrzeug) oder einen Gebrauchtwagen. Möchten Sie ein abgemeldetes Auto wieder anmelden oder geht es um ein Kurzzeitkennzeichen? Im Kern gibt es diese 4 Arten einer Fahrzeuganmeldung, für die Sie zum Teil unterschiedliche Unterlagen brauchen. Immer dabei haben müssen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung eVB sowie Ihren Personalausweis oder alternativ einen Reisepass mit einer zusätzlichen Meldebestätigung.
Die Tabelle zeigt Ihnen, für welche Zulassungsvariante Sie welche Dokumente benötigen:
Zulassung Neufahrzeug |
Zulassung Gebrauchtfahrzeug |
Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs | Kurzzeit-kennzeichen | |
Personalausweis/Reisepass | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | ✗ | ✗ | ✗ | |
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ✗ | ✗ | ✗ | |
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung | ✗ | ✗ | ✗ | |
Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat Kfz-Steuer | ✗ | ✗ | ✗ | |
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) | ✗ |
Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Unterlagen müssen Sie in speziellen Fällen weitere Papiere mitbringen:
- Falls Sie in Vertretung ein Fahrzeug anmelden (Bevollmächtigter), brauchen Sie eine entsprechende Zulassungsvollmacht im Original mit einer Ausweiskopie des Auftraggebers.
- Wenn Sie einen Firmenwagen anmelden, müssen Sie noch einen Handelsregisterauszugoder eine Gewerbeanmeldung vorlegen, die jeweils nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.
- Als Minderjähriger benötigen Sie die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, damit Sie Ihr Auto anmelden können.
- Bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem anderen Landkreis oder Zulassungsbezirk müssen Sie noch die alten Kennzeichen mitbringen.
Übrigens: Manche Fahrzeuge, zum Beispiel Mofas, Kleinkrafträder oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen. Für sie brauchen Sie jedoch eine Betriebserlaubnis.
Auto anmelden ohne Führerschein, Fahrzeugschein oder Papiere
Ob Umzug, verlorene Brieftasche oder Fahrzeugwechsel – schnell ist es passiert, dass einem ein wichtiges Dokument abhanden kommt. Das bringt zu allem Ärger und Kosten der Wiederbeschaffung auch einige Umstände mit sich.
So kann der Verlust des Führerscheins zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen, wenn Sie den Führerschein nicht unverzüglich als verloren gemeldet und dabei ein Ersatzdokument beantragt haben. Denn für den Führerschein gilt die Mitführpflicht.
Zur Anmeldung Ihres Autos allerdings können Sie jedoch auf den Führerschein verzichten. Hier treten Sie als Fahrzeughalter auf. In dieser Rolle sind Sie offiziell Eigentümer des Fahrzeugs und besitzen die Verfügungsgewalt über ebenjenes, dennoch kann eine andere Person der Nutzer dieses Fahrzeugs sein. Theoretisch können Sie also ein Auto anmelden ohne jemals einen Führerschein zu besitzen.
Sie haben zu Ihrem Auto keine Fahrzeugpapiere? Auch dann ist eine Anmeldung in den meisten Fällen möglich – sofern Sie über einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kaufvertrag) verfügen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs sind. In der Regel sind die Daten bei der Zulassungsstelle gespeichert und Sie können auf Ihren Namen neue Papiere ausstellen lassen.
Auto anmelden ohne TÜV-Bescheinigung - geht das überhaupt?
Grundsätzlich gilt: In Deutschland darf kein Fahrzeug ohne gültige TÜV-Bescheinigung zugelassen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur verkehrssichere Autos auf die Straße geschickt werden. Ein paar Ausnahmen allerdings gibt es von dieser Regel.
Die erste Ausnahme ergibt sich aus der einfachen Frage: Wenn ich ohne TÜV-Bescheinigung keine Zulassung bekomme und ohne Zulassung mein Auto nicht auf der Straße bewegen darf, um es zur Hauptuntersuchung zu bringen - was mache ich dann? Bevor Sie nun Ihr Auto umständlich auf einen Hänger laden, um es zum TÜV zu schleppen, seien Sie hiermit beruhigt: Die einmalige Fahrt zur nächsten Prüfstelle wird man Ihnen genehmigen – ganz offiziell mit einem so genannten gelben Kurzzeitkennzeichen. Ein Freiticket für eine Spritztour ist das allerdings nicht. Denn mit diesem Kennzeichen dürfen Sie tatsächlich nur auf direktem Weg zur nächsten TÜV-Stelle fahren.
Daneben bilden auch Neuwagen sowie Gebrauchtwagen, die nicht älter sind als 36 Monate, eine Ausnahme. Diese Autos können Sie ohne TÜV erstmal anmelden. Ihre erste TÜV-Prüfung erfolgt dann spätestens, wenn das Auto drei Jahre alt ist.
Noch ein Tipp zum Schluss: Auch wenn Ihr Auto eine TÜV-Plakette trägt, reicht das nicht für eine ordnungsgemäße Zulassung. Sie müssen tatsächlich das gültige TÜV-Protokoll vorlegen. Achten Sie also auf die Übergabe dieses Papiers beim Autokauf. Im Notfall können Sie das letzte TÜV-Protokoll über den Vorbesitzer bei der zuständigen Werkstatt anfragen.
Welche Versicherung brauche ich zur Kfz-Anmeldung?
Ohne Versicherungsschutz dürfen Sie kein Auto anmelden und im öffentlichen Verkehr bewegen.
Im Prinzip reicht für eine Anmeldung die einfache Haftpflichtversicherung. Sollten Sie einen erweiterten Schutz wünschen, können Sie selbstverständlich auch Varianten mit Teilkasko oder Vollkasko wählen. Eine Teilkasko bietet Ihnen zusätzlich noch einen Diebstahl- und Unwetterschutz. Die Vollkasko geht einen Schritt weiter und deckt auch Schäden am Fahrzeug, die Sie selbst verschulden. Vor allem für Neuwagen und junge Gebrauchte empfiehlt sich dieses Rundum-sorglos-Paket. Für gebrauchte Autos mit einigen Jahren auf dem Buckel eignet sich meist eine Teilkasko. Für alte Gebrauchte mit wenig Restwert genügt oft die günstige Haftpflichtversicherung. Bei vielen Anbietern können Sie schnell online Ihre Kfz-Versicherung berechnen, bevor Sie das Auto anmelden.
Wie weise ich den Versicherungsschutz nach, wenn ich mein Auto anmelde?
Bis 2008 gab es dafür die Doppelkarte. Seitdem weisen Sie den Versicherungsschutz elektronisch mit der 7-stelligen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) nach.
Wie bekomme ich die eVB-Nummer?
Den Antrag auf eine Kfz-Versicherung können Sie bei der Allianz bequem online oder bei einer Agentur stellen. Sofort danach erhalten Sie die eVB-Nummer. Auf Meine Allianz können Sie sich die Nummer anzeigen lassen und gegebenenfalls notieren oder ausdrucken, bevor sie Ihr neues Auto anmelden. Übrigens: Sie ist 3 Monate lang gültig.

Wie komme ich an das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer?
Um Ihr Auto anmelden zu können, brauchen Sie außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Am besten besorgen Sie sich das hierfür nötige „Formular 032021“ im Internet. Sie können den Vordruck zum Beispiel beim Zoll downloaden. Bringen Sie dieses Papier dann ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mit. Sie können allerdings auch bei der Zulassungsstelle ein Lastschriftmandat ausfüllen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Auto anmelden möchte?
Zur Kfz-Anmeldung sollten Sie entweder Bargeld oder Ihre EC-Karte dabei haben, denn die Zulassungsgebühren müssen Sie sofort bezahlen. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich von Landkreis zu Landkreis, es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Sie müssen in etwa mit folgenden Kosten rechnen:
- Neuzulassung zwischen 25 und 30 Euro
- Halterwechsel zwischen 20 und 30 Euro
- Vergabe von Wunschkennzeichen um 10 Euro
Außerdem entstehen Ihnen noch Kosten für die neuen Kennzeichenschilder, wenn Sie Ihr Auto anmelden. Die bekommen Sie bei einem der oft zahlreichen Schildermacher, die Sie rund um die Zulassungsstelle finden. In der Regel werden 20 bis 30 Euro verlangt. 100 Euro sollten für eine Kfz-Anmeldung also in der Regel locker reichen.
Kann ich ein Auto auch online anmelden?
Ja, zumindest gilt dies für die Wiederzulassung. Seit Oktober 2017 können Sie ihr Auto über das Internet auf den Seiten der regional zuständigen Zulassungsstellen oder über die Websiten der jeweiligen Bundesländer (wieder) anmelden – allerdings nur, wenn das Fahrzeug erstmals nach dem 1. Januar 2015 zugelassen war, und zwar im selben Zulassungsbezirk. Hintergrund für dieses Regularium der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist, dass es seit diesem Stichtag neue Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem Sicherheitscode gibt. Außerdem benötigen Sie für diesen Service einen Personalausweis mit Online-Funktion. 2018/19 will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Online-Neuzulassung als nächste Ausbaustufe umsetzen.
Übrigens: Bereits seit 2015 können Sie auf fahrzeugzulassungdeutschland.de online ihr Auto abmelden. Neben dem neuen Personalausweis benötigen Sie dafür ein Ausweislesegerät und einen neuartigen QR-Code im Fahrzeugschein.
Kann ich mein Auto auch in einer anderen Stadt anmelden?
Leider nein. Auch wenn es manchmal das Alltagsleben erleichtern würde, gerade wenn man unter der Woche viel unterwegs ist oder in einer anderen Stadt arbeitet. Es gibt eine Rechtsgrundlage für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen. So kann die Anmeldung von Dauerkennzeichen sowie Saisonkennzeichen nur am gemeldeten Hauptwohnsitzerfolgen. Die Zweitwohnung am Nebenwohnsitz wird dabei nicht anerkannt. Auch wenn Sie Ihr Cabrio vielleicht nur an den Wochenenden dort nutzen möchten. Das gleiche gilt übrigens auch für die Ummeldung oder Wiederzulassung von Fahrzeugen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie einen Gebrauchtwagen außerhalb Ihres Zulassungsbezirks kaufen. Dann brauchen Sie quasi für die Überführung Ihres Autos an Ihren Hauptwohnsitz ein Kurzzeitkennzeichen, das man Ihnen auch außerorts dafür ausstellen wird.
Im kommenden Jahr 2019 soll die Anmeldung von Autos schließlich auch online möglich sein. Als dritte Ausbaustufe des digitalen Behördengangs, nachdem bereits im Jahr 2015 die Möglichkeit das Auto abzumelden bzw im Jahr 2017 die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs über das Internet zugelassen wurde. Dann können Sie quasi an jedem beliebigen Ort Ihr Auto bequem vom Computer aus anmelden. Voraussetzung hierfür ist der neue Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion.
Mit einer Kfz-Zulassungsvollmacht können Sie natürlich auch jetzt schon eine andere Person außerhalb Ihres Zulassungsbezirks mit der Anmeldung Ihres Autos beauftragen.
Was muss ich beim Anmelden mit Kurzzeitkennzeichen beachten?
Im April 2015 wurden die Bedingungen für eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen geändert. Früher wurde dieses Kennzeichen gerne dazu genutzt, um Fahrzeuge ohne TÜV für den Verkehr zuzulassen. Dieses Schlupfloch ist gestopft worden, denn jetzt ist auch für diese Zulassungsart eine gültige Hauptuntersuchung nötig. Haben Sie den Bericht und dazu eine eVB-Nummer, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Dieses können Sie allerdings nur für ein Fahrzeug nutzen. Außerdem wird es automatisch nach 5 Tagen ungültig.

Bekomme ich auch eine Feinstaubplakette für das Auto bei der Kfz-Anmeldung?
Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Auto benötigen, bekommen Sie sie auch bei Ihrer Kfz- Zulassungsstelle. Auch bieten einige Gemeinden bereits die Option, eine solche Plakette per Mausklick im Netz zu ordern. Die Preise für die Plakette variieren, Sie sollten mit 5 bis 8 Euro rechnen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen, wenn ich ein Auto anmelden will?
Ohne konkreten Termin sollten Sie immer etwas Zeit mitbringen. Wer in Stoßzeiten vorbeischaut, muss möglicherweise mehrere Stunden warten. Es gibt Behörden, die im Netz sogar vor langen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassungsstelle warnen.
Kann jemand anderes für mich ein Auto anmelden?
Falls Sie keine Zeit haben, können Sie auch jemanden anderen beauftragen, dass er Ihr Auto anmelden soll. Er oder sie braucht dann lediglich eine Zulassungsvollmacht von Ihnen. Es gibt übrigens auch Dienstleister, die im Internet eine Neuanmeldung bereits für 20 Euro zuzüglich der amtlichen Gebühren anbieten. Haben Sie ein Auto bei einem Händler gekauft, können Sie in vielen Fällen auch von diesem das Auto anmelden lassen.