
Begleitetes Fahren – Versicherungstipps & mehr
Das Wichtigste zum Begleiteten Fahren ab 17
- Die meisten Verkehrsunfälle werden von Fahranfängern mit mangelnder Fahrpraxis verursacht.
- Das Modellkonzept „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ senkt laut Statistiken nachweislich die Zahl der Unfälle und Verkehrsverstöße.
- Fahranfänger unter 18 Jahren müssen eine Begleitperson im Auto haben
- Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- KFZ-Versicherungsprämien sind für Fahranfänger häufig aufgrund der Fahrzeug-Typklasse sehr teuer.
Die meisten Unfälle im Straßenverkehr werden von Fahranfängern verursacht, denn eine fundierte theoretische und praktische Fahrausbildung reicht alleine nicht aus. Eine mangelnde Fahrpraxis ist in sehr vielen Fällen die Hauptunfallursache. Um die Unfallzahlen zu senken wurde das Modell „BF17“, begleitetes Fahren mit 17 eingeführt. Dieses Konzept bietet jungen Fahranfängern die Möglichkeit, bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres so oft sie wollen am Steuer zu sitzen. Die einzige Voraussetzung ist eine Begleitperson im Auto während der Fahrt. Die begleitende Person muss ein Mindestalter von 30 Jahren haben und zudem seit mindestens fünf Jahren selbst einen Führerschein besitzen.
Auf diese Weise fühlen sich Fahranfänger sicherer im Straßenverkehr und lernen auf unterschiedlichste Gefahren Acht zu geben. Doch Vorsicht: Die Fahrerlaubnis mit 17 ist lediglich in Deutschland gültig und wird im Ausland nur von Österreich anerkannt.
Begleitetes Fahren mit 17 – was ist das konkret?
Mit dem Konzept "Begleitetes Fahren ab 17" wurde das Alter für den Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klassen BE und B auf 17 Jahre gesenkt. Drei Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres kann die Theorieprüfung absolviert werden. Die praktische Fahrprüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Bis zum 18. Geburtstag bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt und darf in Begleitung einer erwachsenen Person am Steuer sitzen. Den richtigen Führerschein gibt es mit 18 Jahren.
Wie funktioniert das "begleitete Fahren"?
Jugendliche können nach dieser Regelung die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erhalten. Ein Fahrzeug dürfen sie allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen führen. Diese Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Vollendung des 30. Lebensjahres sowie ein möglichst punktefreies Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem muss die Begleitperson seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis haben.
Auf diese Weise sollen die Unfallquoten von jungen Fahranfängern signifikant gesenkt werden. Und das Konzept zeigt Erfolg: Statistisch gesehen verursachen Fahranfänger mit dem begleiteten Fahren rund 28,5 Prozent weniger Verkehrsunfälle. Diese Tatsache belohnen auch viele Kfz-Versicherer mit attraktiven Rabatten für begleitetes Fahren.
Begleitetes Fahren – diese Bedingungen und Bestimmungen müssen eingehalten werden
Wer am begleiteten Fahren teilnehmen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für Fahranfänger:
- Ein Fahrzeug darf bis zum 18. Lebensjahr nur im Beisein einer Begleitperson gefahren werden.
- Der Name der begleitenden Person muss in der Prüfungsbescheinigung stehen.
- Begleitetes Fahren ist nur innerhalb Deutschlands erlaubt. Es sind keine Autofahrten ins Ausland gestattet.
- Die Erziehungsberechtigten müssen eine schriftliche Einverständniserklärung für die Teilnahme am begleiteten Fahren abgeben.
- An die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss ein Antrag gestellt werden. Über diesen Antrag muss es eine positive Entscheidung geben.
- Der Fahranfänger darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss das Fahrzeug führen.
Bedingungen für die Begleitperson:
- Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr überschritten haben.
- Sie muss seit mindestens fünf Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen – hierzu zählt auch der alte Führerschein der Klasse 3.
- Im Fahreignungsregister in Flensburg darf maximal ein Punkt enthalten sein – wenn die Begleitperson im Laufe der Begleitphase mehr als einen Punkt erhält, hat dies keine Konsequenzen auf die Begleitungsberechtigung.
- Eine Promillegrenze von 0,5 darf während der Begleitfahrt nicht überschritten werden.
- Die begleitende Person hat lediglich eine beratende und unterstützende Funktion.
- Für den Platz im Fahrzeug gibt es für den Begleiter keine Vorgaben – es ist jedoch sinnvoll, wenn er als Beifahrer neben dem Fahrer sitzt.
- Die Begleitperson muss seine Kfz-Versicherung über das begleitete Fahren unverzüglich informieren.
Wer darf eine Begleitperson für den Fahranfänger sein?
Die Begleitpersonen dürfen vom Fahrneuling selbst gewählt werden. Sie benötigen dafür allerdings die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In den meisten Fällen sind Elternteile die Begleitperson. Andere Familienmitglieder, wie zum Beispiel Großeltern, kommen jedoch auch in Frage. Wer auch immer den Fahranfänger auf seinen ersten Fahrten im Straßenverkehr begleitet, muss die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine gesonderte Schulung müssen Begleitpersonen nicht absolvieren. Sie dürfen jedoch zu jeder Zeit an Informationsveranstaltungen in den Fahrschulen teilnehmen.
Die Hauptaufgabe der Begleitperson ist es, dem jungen Fahrer Sicherheit im Straßenverkehr zu geben und seine Aufmerksamkeit auf potentielle Gefahren zu lenken. Mit unterstützenden Ratschlägen soll die Begleitperson dem Fahranfänger zu mehr Fahrpraxis verhelfen. Es ist ebenfalls wichtig, den jungen Autofahrer für gutes und richtiges Verhalten zu loben. Auf diese Weise wird das Selbstvertrauen des Fahranfängers gestärkt und Nervosität gemindert.
Im Idealfall werden kleine Fehler nach der Autofahrt besprochen, um den Fahranfänger nicht zusätzlich zu verunsichern oder abzulenken.
Mit welchen Fahrzeugen darf beim begleiteten Fahren gefahren werden?
Es gibt keine Beschränkung, welches Auto ein Fahranfänger fahren darf. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, die Versicherungspolice für das entsprechende Fahrzeug genau zu prüfen. Sollte in der Versicherungspolice ein Mindestalter des Fahrers vermerkt sein, muss dieses unbedingt eingehalten werden, um Probleme mit dem Versicherer zu vermeiden. Sehr viele Mietwagen-Firmen schließen jüngere Fahrer als 21 Jahre von der Fahrzeugnutzung aus oder stellen zusätzliche Gebühren in Rechnung.
Welche Fahrten dürfen unternommen werden?
Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen, wie häufig oder wie lange eine begleitete Autofahrt sein darf. Wichtig ist lediglich zu berücksichtigen, dass nur Fahrten innerhalb Deutschlands unternommen werden dürfen. Unter 18 Jahren dürfen Sie mit dem Auto, trotz Begleitperson, nicht ins Ausland fahren.
Günstigere Kfz-Beiträge durch begleitetes Fahren
Sehr viele Kfz-Versicherer honorieren das begleitete Fahren mit 17 mit attraktiven Rabatten und Versicherungsbeiträgen. Grundsätzlich wird ein Fahranfänger mit 18 Jahren, der ein eigenes Auto versichern möchte, mit der Schadensfreiheitsklasse Null eingestuft. Aus finanzieller Hinsicht bedeutet dies, keinerlei Vergünstigungen für den jungen Fahrer. Eine Option ist, das Fahrzeug der Eltern zu fahren oder ein eigenes Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Doch auch bei dieser Option schlägt sich eine mangelnde Fahrpraxis deutlich im Versicherungsbeitrag nieder.
Wer am begleiteten Fahren teilgenommen hat, kann dagegen deutlich mehr profitieren und sparen. Sehr viele Anbieter gewähren ehemaligen "BF17-Teilnehmern" vergünstigte Versicherungsbeiträge, da diese deutlich seltener in Verkehrsunfälle verwickelt sind, als gleichaltrige Nichtteilnehmer. Viele Versicherungsanbieter bewerten die Begleitphase sehr positiv. Das bedeutet also: Wer am begleiteten Fahren teilnimmt, zahlt später einen geringeren Versicherungsbeitrag. Ein umfassender Versicherungsvergleich hilft effizient dabei, den günstigsten Versicherungstarif zu finden.
Wie sieht es mit Probezeit und Verkehrsverstößen aus?

Die Probezeit unterscheidet sich beim begleiteten Fahren mit 17 nicht von der Probezeit bei der "normalen Fahrerlaubnis", also dem Führerschein mit 18. Am Anfang gelten dieselben Einschränkungen und Bestimmungen. Die Blutalkoholkonzentration muss bei 0,0 Promille liegen. Ebenso ist Fahren unter Drogeneinfluss strengstens untersagt. Die Probezeit dauert auch beim begleiteten Fahren zwei Jahre. Sie endet also mit der Vollendung des 19. Lebensjahres.
Verkehrsverstöße werden innerhalb der Probezeit in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. A-Verstöße werden mit schwerwiegenderen Konsequenzen bestraft, als B-Verstöße.
Mögliche A-Verstöße sind:
- Rotlichtverstoß
- Überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit um mehr als 20km/h
- Trunkenheit am Steuer
- Unfallflucht
- Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss
Solche Verkehrsverstöße ziehen ein erhebliches Bußgeld nach sich und verpflichten zudem an einer Aufbauseminar-Teilnahme. Wer sich solche Zuwiderhandlungen zu Schulden kommen lässt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere vier Jahre rechnen. Ein dreimaliger A-Verstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis sowie zu einer Sperrfrist von drei Monaten.
Mögliche B-Verstöße sind:
Zwei B-Verstöße werten gleich, wie ein A-Verstoß und ziehen dementsprechende Konsequenzen nach sich. Auch Fahranfänger können Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Verkehrsverstoß.
Zudem haben folgende Verkehrsverstöße Konsequenzen:
- Die Prüfungsbescheinigung kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden. In einem solchen Fall wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig.
- Fahren ohne Begleitperson: Dies zieht in der Regel ein höheres Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Des Weiteren wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.
- Die Begleitperson ist während der Autofahrt alkoholisiert oder steht unter Drogeneinfluss. Auch dies kann zu einer erheblichen Bußgeldstrafe und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Endlich 18 - was nun?
Mit der Volljährigkeit muss der normale Führerschein beantragt werden. Die bisherige Prüfungsbescheinigung besitzt nur noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis erlischt jedoch nach diesen drei Monaten nicht. Fahranfängern, die nach Ablauf der Frist ohne regulären Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen, droht wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld.