
- 1 Das Wichtigste zur E-Bike-Versicherung in Kürze
- 2 Pedelec und E-Bike: die wichtigsten Unterschiede für die Versicherung
- 3 Die richtige Versicherung für E-Bike und Pedelec
- 4 Leistungen der E-Bike Versicherung
- 5 Vorgehen im Schadensfall: Schadensregulierung bei E-Bike- & Pedelec-Versicherung
- 6 Tarifberechnung der Elektrofahrrad-Versicherung
- 7 Versicherung für E-Bike abschließen
- 8 Tipps für den Abschluss einer Elektrofahrrad-Versicherung
- 9 Wie lässt sich die E-Bike- und Pedelec-Versicherung kündigen?
Das Wichtigste zur E-Bike-Versicherung in Kürze
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E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs sind aus Versicherungssicht eigenständige Fahrzeugtypen, für die es jeweils unterschiedliche Richtlinien gibt.
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Für E-Bikes und S-Pedelecs besteht Versicherungspflicht in Form einer Kfz-Haftpflicht.
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Pedelecs lassen sich in die private Haftpflichtversicherung mit einschließen.
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Schäden am E-Bike lassen sich über die Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung abdecken.
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Eine separate E-Bike-Versicherung kostet am meisten, bietet aber auch einen umfangreicheren Versicherungsschutz.
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Elektrofahrräder erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Ein Umstand, der zu einer immer größeren Auswahl an Modellen und Typen führt. Doch was bedeutet das für die Versicherung? Muss man ein E-Bike versichern und wie? Gibt es Unterschiede zwischen den Modellen und wie sieht der beste Versicherungsschutz aus? Im folgenden Text finden Sie alle wichtigen Infos rund um Elektrofahrräder und die optimale E-Bike-Versicherung.
Pedelec und E-Bike: die wichtigsten Unterschiede für die Versicherung
E-Bikes oder Pedelecs sind Fahrräder, die mit einem Elektromotor versehen sind. Im Gegensatz zu Mofas oder Mopeds dient der Motor nicht als alleiniges Antriebsmittel. Die Basis ist immer ein „normales“ Fahrrad, das mit Muskelkraft, also mit den Beinen, angetrieben wird. Der Elektromotor kann die Pedalbewegung unterstützen oder zeitweise ersetzen.
Es gibt verschiedene Arten von E-Bikes, die Bezeichnungen wie Pedelec oder S-Pedelec (Speed-Pedelec) tragen. Die Unterschiede beziehen sich hauptsächlich darauf, wie der Motor verwendet wird. Im Alltag werden diese Begriffe oft vermischt. Geht es um den Versicherungsschutz für Elektrofahrräder, wird jedoch strikt differenziert.
E-Bike-Versicherung
Die Bezeichnung E-Bike wird oft als Überbegriff für alle Arten von Elektrofahrrädern verwendet. Richtig ist: Ein E-Bike ist ein Fahrrad mit Elektromotor, das auch ohne Pedalbewegungen fährt. Weiterhin zeichnen sich die Elektrofahrräder wie folgt aus:
- E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine eigene Haftpflichtversicherung.
- Wer ein E-Bike fahren möchte, muss mindestens über einen Mofaführerschein verfügen.
- Für das E-Bike besteht Helmpflicht.
- Versicherer stufen E-Bikes nach der Maximalgeschwindigkeit in verschiedene Klassen ein.
(S-)Pedelec-Versicherung
Ein Pedelec oder „Pedal Electric Cycle“ nutzt den Elektromotor ausschließlich zur Unterstützung beim Anfahren, nicht jedoch als alleinigen Antrieb. Wer ein solches Bike besitzt, muss grundsätzlich die Pedale benutzen. Der Motor erleichtert also das Vorwärtskommen, ohne es komplett zu übernehmen:
- Motorisiert kann ein Tempo von bis zu 25 km/h erreicht werden.
- Durch zusätzliche Muskelkraft (sprich: Treten der Pedale) sind auch höhere Geschwindigkeiten möglich.
- Rechtlich gesehen gilt ein Pedelec als Fahrrad.
- Es muss keine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
- Die Führerscheinpflicht entfällt.
- Pedelecs dürfen ohne Helm gefahren werden.
Ganz anders sieht es beim Speed-Pedelec aus. Dieses erreicht Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Damit gilt es als Kleinkraftrad und benötigt eine Mofaversicherung.
E-Bike, Pedelec & Co. – die Unterschiede auf einen Blick
Bezeichnung | Tempo (motorisiert) | Antrieb | Versicherung | Führerschein |
Pedelec | bis 25 km/h | motorisierte Anfahrhilfe, sonst Pedalbetrieb | nein | nein |
E-Bike | ab 25 km/h | Elektromotor | ja | ja |
S-Pedelec | bis 45 km/h | Elektromotor (nur unterstützend zum Pedalbetrieb) | ja | ja |
Die richtige Versicherung für E-Bike und Pedelec
Aufgrund der hohen Popularität von E-Bikes führt mittlerweile fast jedes Versicherungsunternehmen ein entsprechendes Angebot. Dabei reicht das Spektrum über eine Erweiterung der Hausratversicherung bis zur selbstständigen E-Bike-Versicherung. In einzelnen Fällen bietet sich auch eine Fahrradversicherung an.
Die Unterschiede liegen im Leistungsumfang sowie der Frage, welche Art von E-Bike Sie besitzen.
Wann ist eine Versicherung für E-Bike oder Pedelec sinnvoll?
Für E-Bikes besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Pedelecs hingegen sind normalerweise über die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Allerdings gibt es hier Einschränkungen:
- Nicht alle Versicherungsunternehmen schließen Elektrofahrräder in den Versicherungsschutz mit ein.
- Bei hochpreisigen Pedelecs kann die Versicherungssumme zu niedrig sein.
- Hausratversicherungen bieten nur einen begrenzten Diebstahlschutz, wenn dieser in der Nacht erfolgt.
Grundsätzlich bieten separate E-Bike-Versicherungen einen umfangreicheren Schutz als Haftpflicht- und Hausratversicherung. Wenn Sie ein hochpreisiges Modell besitzen und / oder häufig damit unterwegs sind, ist eine separate Versicherung empfehlenswert.
Achtung: Nicht alle Haftpflichtversicherer betrachten E-Bikes als Fahrrad. Prüfen Sie daher trotz der Anmerkung „Fahrräder sind mitversichert“, wie der Begriff „Fahrrad“ in den Versicherungsbedingungen definiert ist.
Leistungen der E-Bike Versicherung
E-Bike-Versicherungen decken je nach vereinbarten Konditionen ein unterschiedliches Leistungsspektrum ab. Sie umfassen z. B. Schäden durch:
- Pannen
- Unfälle
- Diebstahl
- Vandalismus
- Stürze und Unfälle
- Defekte am Akku
- Produktionsfehler
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- und vieles mehr
Hinweis: Viele Anbieter versichern E-Bikes nur dann, wenn sie nicht älter als ein Jahr sind!
Pedelec & Co.: Diebstahlversicherung und E-Bike-Schutz gegen Vandalismus
In Deutschland wurden allein im Jahr 2014 über 200.000 Fahrräder gestohlen. Die Anschaffungskosten für ein E-Bike liegen zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Daher ist eine Versicherung als Diebstahlschutz besonders sinnvoll. Damit lässt sich Ihr E-Fahrrad ebenso gegen Vandalismusschäden versichern. Vandalismus liegt vor, wenn Unbekannte Ihr E-Bike beschädigen oder zerstören.
Sowohl Diebstahl als auch Vandalismus lassen sich im Rahmen einer E-Bike-Versicherung abdecken. Hier gibt es große Unterschiede im Leistungsumfang und Preis. Die Vorteile für Sie:
- Sie können die Versicherung wählen, die Ihren individuellen Wünschen entspricht.
- Viele Anbieter haben flexible Lösungen für eine maßgeschneiderte E-Bike-Diebstahlversicherung im Angebot.
- Sie geben kein Geld für überflüssige Leistungen aus.
Der passende Schutz: Hausratversicherung für E-Bike & Co.
Eine Hausratversicherung bietet Schutz für alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Somit fallen auch E-Bikes unter den Begriff Hausrat. Wenn Sie Ihr E-Bike in die Hausratversicherung einschließen, ist es versichert gegen:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasserschäden / Rohrbruch
- Sturm- und Hagelschäden
- Raub und Diebstahl
Allerdings gibt es bei der E-Bike-Hausratversicherung einige Einschränkungen, die Sie vorab beachten sollten:
- Diebstahlschutz: In den meisten Fällen ist Ihr E-Bike nur gegen Diebstahl versichert, wenn es im Haus (z. B. im Keller) eingeschlossen ist – nicht, wenn Sie damit unterwegs sind.
- Nachtklausel: Durch die „Nachtklausel“ übernimmt die Versicherung bei Diebstahl zwischen 22:00 und 06:00 Uhr keine Haftung.
- Höhe des Versicherungsschutzes: Diese wird oft prozentual von der gesamten Versicherungssumme berechnet. Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist auf 60.000 Euro versichert und der Versicherungsschutz für E-Bikes auf 2,5 Prozent der Versicherungssumme beschränkt. In dem Fall wären das 1.500 Euro. In der Regel kosten E-Bikes aber deutlich mehr.
- Leistungsumfang: Der Umfang der Hausratversicherung für E-Bikes hängt stark vom Versicherungsanbieter ab. Je nach Police fällt der Versicherungsschutz also geringer oder umfangreicher aus.
Empfehlung: Prüfen Sie im Vorfeld, in welchem Umfang Ihr Versicherer E-Bikes in die Hausratversicherung mit einschließt. Gibt es eine Leistungseinschränkung? Wenn der Versicherungsschutz sich prozentual von der Versicherungssumme ableitet: Lässt sich dies ändern und wie viel mehr kostet es? Vergleichen Sie im Anschluss Leistung und Beitrag der Hausratversicherung mit einer separaten E-Bike-Versicherung!
Der passende Schutz: Haftpflichtversicherung für E-Bike & Co.
Bei der Haftpflichtversicherung geht es um Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike verursachen (könnten), z. B. Schmerzenzgeld oder Reparatur beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder Auto. Bei Personen- oder Sachschäden können unter anderem folgende Kosten entstehen:
- Arztkosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Reparaturkosten
- Schadensersatz
Zudem kommt die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden auf. Dies wäre z. B. der Fall, wenn Sie mit einem Taxi zusammenstoßen und der Taxifahrer Verdienstausfall einfordert.
Da die Schadenshöhe bei Verkehrsunfällen schnell die eigene Zahlungsfähigkeit übersteigen kann, ist eine Kfz-Haftpflicht für viele Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Prüfen Sie, in welchem Umfang Ihr Haftpflichtversicherer bei Schäden durch E-Bikes leistet!
Vorgehen im Schadensfall: Schadensregulierung bei E-Bike- & Pedelec-Versicherung
Die folgenden Ratschläge helfen Ihnen, eine reibungslose Schadensabwicklung zu ermöglichen:
Schadensregulierung bei Diebstahl
- Bewahren Sie den Kaufbeleg / die Rechnung Ihres Elektrofahrrads sorgfältig auf. Wird Ihr E-Bike gestohlen, lässt sich so sicher belegen, welches Modell Sie besaßen.
- Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei.
- Legen Sie der Schadensmeldung eine Kopie der Anzeige bei.
Schaden durch Vandalismus
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Machen Sie nach dem Kauf ein Foto von Ihrem E-Bike. Damit lässt sich leichter belegen, dass die Schäden am E-Bike nicht schon im Vorfeld vorhanden waren und welcher Reparatur es ggf. bedarf.
Schäden durch Unfälle
- Machen Sie mit Ihrem Smartphone Fotos vom Schadensort und den Schäden, die entstanden sind.
- Halten Sie den Schadenshergang schriftlich fest.
- Im Idealfall unterschreiben beide Parteien (der Geschädigte und Sie) diesen Bericht.
- Machen Sie keine Zusagen über Schadensersatz. Teilen Sie dem Geschädigten stattdessen mit, dass Ihr Versicherungsunternehmen sich um alles kümmern wird.
- Möglicherweise stellt sich heraus, dass Sie kraft Gesetzes nicht oder nur teilweise haftbar sind. In dem Fall wäre es ungünstig, wenn Sie bereits Zusagen gemacht haben.
In allen Fällen gilt: Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrem Versicherer!
Tarifberechnung der Elektrofahrrad-Versicherung
Die Tarifberechnung Ihrer Versicherung basiert in erster Linie auf dem Wert Ihres E-Bikes. Hinzu kommen die Arten von Schäden, die mitversichert sein sollen. Hier weichen die einzelnen Versicherer stark voneinander ab, woraus sich eine Vielzahl von Tarifen und Beiträgen ergibt. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit den Markt zu sondieren, um das optimale Angebot für Ihr E-Bike zu finden.
Was kostet eine E-Bike-Versicherung?
Der Beitrag für eine E-Bike-Versicherung bewegt sich um die 200 Euro pro Jahr. Die Beitragshöhe wird beeinflusst von:
- Versicherungssumme: Wie hoch ist der (Neu-)Wert des E-Bikes?
- Leistungsumfang: Welche Arten von Schäden sind versichert?
- Versicherungsbedingungen: Unter welchen Umständen ist das Versicherungsunternehmen zur Zahlung verpflichtet?
- Selbstbeteiligung: Zahlen Sie einen Teil des Schadens selbst? Wenn ja, in welcher Höhe?
Günstige E-Bike-Versicherung: So können Sie sparen
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Sie bei der Versicherung für Ihr E-Bike Geld sparen können:
- Prüfen Sie vor Abschluss einer separaten Versicherung, ob der Leistungsumfang Ihrer Hausratversicherung ausreicht.
- Wägen Sie ab, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen. Durch den Verzicht auf unnötige Vereinbarungen lässt sich Geld sparen.
- Sie haben bereits eine Fahrradversicherung abgeschlossen? Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, was die Erweiterung auf E-Bikes kostet!
- Wenn Sie bei einem Versicherer mehrere Verträge haben, gibt es möglicherweise Rabatt für einen weiteren Versicherungsabschluss.
- Vereinbaren Sie ggf. eine (höhere) Selbstbeteiligung. Damit fällt Ihr Versicherungsbeitrag geringer aus.
- Manche Versicherer gewähren Preisnachlässe, wenn Sie mehr als ein E-Bike versichern. In der Regel wird es ab dem zweiten Bike deutlich günstiger.
- Wie bei Autoversicherungen gibt es auch bei E-Bikes die Möglichkeit, über eine Werkstattbindung den Beitrag zu senken. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer diese Option bietet!
Versicherung für E-Bike abschließen

So gehen Sie vor, wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten:
- Schritt 1: Handelt es sich bei Ihrem Elektrofahrrad aus Sicht des Versicherers um ein E-Bike oder ein Pedelec?
- Schritt 2: Schließt Ihre Hausratversicherung oder die private Haftpflichtversicherung Ihr E-Bike mit ein? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen?
- Schritt 3: Ist eine separate E-Bike-Versicherung sinnvoll? Prüfen Sie, welche Leistungen und Versicherungssumme Ihnen wichtig sind.
- Schritt 4: Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und wählen Sie die für Ihr E-Bike passende Versicherung
Tipps für den Abschluss einer Elektrofahrrad-Versicherung
Aktuell existieren noch keine verbindlichen Vorschriften für den Umfang des Versicherungsschutzes. Daher sollten Sie die Versicherungspolicen insbesondere auf folgende Aspekte prüfen:
- Material: Manche Versicherungsanbieter lehnen E-Bikes ab, die einen Carbon-Rahmen haben.
- Neu- und Zeitwert: Wie lange wird der Neuwert nach einem Diebstahl ersetzt? Manche Versicherer zahlen nach fünf Jahren nur noch den Zeitwert, andere nach drei Jahren.
- Wartezeiten: Wie lange muss das Bike mindestens versichert sein, bis Anspruch auf Leistung besteht?
Prüfen Sie außerdem, ob folgende Schäden und Leistungen abgedeckt sind:
- Verschleiß
- Schäden durch unsachgemäße Handhabung
- Pannenschäden
- Versicherungsschutz im Ausland
Ist eine E-Bike-Akkuversicherung sinnvoll?
Der Akku ist in der Neuanschaffung und Reparatur eines der teuersten Verschleißteile am E-Bike. Gleichzeitig entstehen am Akku verhältnismäßig häufig Schäden. Einige Anbieter stellen daher Versicherungen bereit, die explizit für den Schutz und die Reparatur des Akkus gedacht sind. Die E-Bike-Versicherung für den Akku kann zusätzlich oder alternativ zur E-Bike-Versicherung abgeschlossen werden. Natürlich gibt es auch E-Bike-Versicherungen, die bereits einen umfangreichen Akkuschutz beinhalten.
Am Akku können folgende Schäden auftreten:
- Verschleiß
- Kurzschluss
- Induktion
- Feuchtigkeit- oder Überspannungsschäden
- Fall- und Sturzschäden
- Schaden am Akku durch unsachgemäße Handhabung
- Diebstahl
Achtung: Einige Anbieter ersetzen den Akku nach einem Diebstahl nur, wenn der Fahrradrahmen aus Stahl oder Aluminium besteht.
Diebstahlschutz: Das richtige Schloss für ein E-Bike oder Pedelec
Je nach Versicherungsunternehmen benötigen Sie ein spezielles Fahrradschloss für Ihr E-Bike, um gegen Diebstahl versichert zu sein. In der Regel berufen sich die Verträge auf Markenschlösser von Anbietern wie Trelock, Abus, Krytonite oder Axa. Eine Faustregel ist, dass die Anforderungen an den Diebstahlschutz mit dem Kaufpreis des E-Bikes steigen. So sind die Ansprüche der Versicherer an das Schloss bei einem E-Bike für 10.000 Euro höher als bei einem Exemplar für 3.000 Euro.
Eine Prüfung findet nur im Schadensfall statt. Am besten heben Sie den Kaufbeleg des Schlosses gut auf. Außerdem ist es vorteilhaft, wenn Sie dem Versicherer nach einem Diebstahl anhand des Schlüssels belegen können, dass Sie tatsächlich ein vorgeschriebenes Schloss verwendet haben.
Wie lässt sich die E-Bike- und Pedelec-Versicherung kündigen?
Die E-Bike-Versicherung wird schriftlich gekündigt. Laufzeit und Kündigungsfrist hängen vom Versicherungsunternehmen ab. In den meisten Fällen beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Manche Versicherungen für E-Bikes enden danach von selbst.