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Fahranfänger und Versicherung: Das Wichtigste knapp zusammengefasst

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  • Die Versicherungsbeiträge für Fahranfänger sind wegen des Risikos sehr hoch.
  • Ihnen stehen jedoch einige Wege offen, die Versicherungsbeiträge zu optimieren.
  • Achten Sie darauf, keine typischen Fahranfängerautos zu kaufen – die sind in der Versicherung besonders teuer.
  • Wählen Sie ein Fahrzeug mit niedrigen Typklassen aus.
  • Prüfen Sie, ob es bei Ihren Eltern oder in der nahen Verwandtschaft einen freien Schadenfreiheitsrabatt (SFR) gibt.

Die Kfz-Versicherung verlangt von Fahranfängern in der Regel hohe Beiträge, die im Verhältnis zum realistischen Risiko stehen: Die Unerfahrenheit schlägt sich nämlich in der Unfallstatistik nieder. Das gilt auch, wenn Eltern ihrem Nachwuchs mit neuem Führerschein erlauben, das Familienauto zu benutzen: Die Versicherung reagiert nämlich mit einem kräftigen Beitragszuschlag. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld zu den Konditionen und zum Gestaltungsspielraum zu orientieren, um die optimale Autoversicherung für Fahranfänger zu vereinbaren.


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Wer gilt als Fahranfänger?

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Der Begriff wird in mehrfacher Hinsicht verwendet, die Konsequenzen daraus unterschieden sich: Laut Straßenverkehrsgesetz gilt jede Person, die zum ersten Mal die Erlaubnis zum Führen eines Personenkraftwagens (Führerschein Klasse B) erhält, als Fahranfänger. Diese Phase umfasst zwei Jahre ab bestandener Führerscheinprüfung – also der Dauer der regulären Probezeit.

Im Gegensatz dazu definiert die Versicherungsbranche junge Fahrer in einem Alter von 18 bis 24 als Fahranfänger, die wegen den fehlenden Erfahrungen im Straßenverkehr und damit für die Kfz-Versicherung ein überdurchschnittlich hohes Risiko darstellen. Dies ist keine unbegründete Annahme, die einschlägigen Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache. Da die Versicherungsbeiträge risikogerecht kalkuliert werden, müssen Fahranfänger mit sehr hohen Kosten in der Kfz-Versicherung rechnen.

Allerdings gehen die Gesellschaften unterschiedlich vor: Erheben einige bis zu einem Alter von 25 Jahren hohe Risikozuschläge, beschränken sich andere auf 23 Jahre als Höchstgrenze. Es lohnt sich also in jedem Fall, die konkreten Bedingungen bei jedem einzelnen Anbieter in Erfahrung zu bringen und zu vergleichen.

Achtung: Sie sollten einen Fahranfänger unbedingt Ihrer Versicherung melden.
Eine formlose Mitteilung reicht aus. Die Risiken für den Versicherer steigen nämlich – die Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft zählt deswegen zu Ihren Obliegenheiten. Versäumen Sie dies, drohen Sanktionen.


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Welchen Versicherungsschutz sollten Sie als Fahranfänger haben?

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Schon vom Grundsatz her sollte der Umfang der Versicherung zum Fahrzeug passen: Während sich für ein neues Auto die Vollkaskoversicherung dringend empfiehlt, reicht bei einem älteren Modell eine Teilkasko eventuell aus - die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ohnehin eine Pflichtversicherung. Es stellt sich also die Frage, welches Fahrzeug ein Fahranfänger nutzen will und welche finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Nicht zu verachten ist das Thema Insassenunfallversicherung: Insbesondere junge Leute sind gerne mit Freunden unterwegs – eine solche Versicherung kann im Ernstfall eine wichtige finanzielle Unterstützung leisten.

Autowelt - Junger Mann steigt ins Auto - Versicherungsschutz für Fahranfänger

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Wie berechnet sich der Beitrag eines Fahranfängers in der Kfz Versicherung?

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Neben den Fahrzeugdaten spielen in erster Linie zwei Kriterien wichtige Rollen bei der Beitragsberechnung zur Kfz-Versicherung:

  • die Fahrerfahrungen
  • die Schadenswahrscheinlichkeit.

Jeder Fahrer wird individuell in eine Schadenfreiheitsklasse oder SF-Klasse eingestuft. Dabei gilt folgender Grundsatz: Ein Fahranfänger beginnt mit der SF-Klasse 0. Für jedes unfallfrei zurückgelegte Jahr wird der Fahrer eine Klasse hoch gestuft – bis hin zur höchsten SF-Klasse 50, die nach 50 schadenfreien Jahren ("Schadenfreiheitsjahre") erreicht wird.

Von jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen, das gilt auch für die Schadenfreiheitsklassen:

Zum einen gibt es die Sonderklasse 1/2, die Fahranfänger beanspruchen können, die bereits über mehrere Jahre Fahrerfahrung verfügen oder schon mit 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens Erfahrungen gesammelt haben und erst später die erste eigene Kfz-Versicherung abschließen. Naturgemäß sparen Sie somit durch günstigere Beiträge, als in der SF-Klasse 0 berechnet worden wären.

Zum anderen sind die Sonderklassen S und M zu erwähnen, die als Schadensklassen gelten: Sollten Fahranfänger nämlich in den ersten Jahren Schäden geltend machen, müssen sie mit einer Rückstufung und damit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen im folgenden Versicherungsjahr rechnen.

Generell richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem jeweiligen Schadenrisiko des Versicherungsnehmers und/oder Fahrers. Hier wirkt sich insbesondere aus, dass Fahrneulinge noch keine einschlägigen Erfahrungen haben und gefährliche Situationen vielleicht schlechter überblicken können. Ein anderes Risiko ist ebenfalls nicht zu unterschätzen: Insbesondere unter jungen Fahrern häufen sich die Vorfälle, die auf Alkoholkonsum im Straßenverkehr zurückzuführen sind – und das wissen auch die Versicherungen.

Wenn Sie als Fahranfänger erstmals eine eigene Kfz-Versicherung abschließen, erfolgt die Einstufung also meist in die SF-Klasse 0. Auch wenn die damit verbundenen Prozentsätze sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden, sollten Sie immer auf die daraus resultierende Beitragshöhe achten. Denn auch wenn der Prozentsatz niedriger ausfällt, muss das noch lange nicht auf den Beitrag zutreffen. Eine Hochstufung erfolgt dann frühestens im folgenden Versicherungsjahr, sollten Sie unfallfrei geblieben sein.


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8 Tipps: So können Sie als Fahranfänger bei der Autoversicherung sparen

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Es gibt einige Möglichkeiten, auch als Fahranfänger am Beitrag für die Kfz-Versicherung zu sparen. Von der Übertragung von Versicherungsrabatten bis zur Wahl des richtigen Fahrzeugs. Hier bekommen Sie alle Tipps und Tricks, um bares Geld zu sparen.

1. Zweitwagen-Regelung ausschöpfen

Haben Ihre Eltern oder auch Großeltern selbst ein Kfz versichert, können Sie die Möglichkeit der Rabattübertragung nutzen, indem Sie auf die Zweitwagen-Regelung zurückgreifen: Sie melden das Fahrzeug des Fahranfängers auf sich selbst an und versichern diesen als Zweitwagen. Die Einstufung erfolgt dann abhängig vom Versicherer in einer höheren SF-Klasse als 0 – was naturgemäß einen günstigeren Beitrag zur Folge hat.

Wichtig:
Melden Sie Ihrer Versicherung in jedem Fall den Fahranfänger als Fahrer des versicherten Fahrzeuges. Daraus resultiert zwar ein Beitragszuschlag, Sie werden aber im Vergleich immer noch günstiger abschneiden.

Mehr zum Thema Zweitwagen Versicherung finden Sie hier.

2. Familien-Tarife nutzen

Einen ähnlichen Weg gehen einige Versicherungsgesellschaften, die Familien-Tarife anbieten, wenn der Fahranfänger sich auch für diesen Anbieter entscheidet: Versicherungsnehmer wird dann der Fahranfänger, allerdings ist die Einstufung wegen des für die Eltern oder Großeltern ebenfalls bei dieser Gesellschaft geführten Fahrzeugversicherungsvertrags günstiger.

3. Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts

Oft genug schlummern in den Schubkästen noch ungenutzte Schadenfreiheitsrabatte, wenn ein Fahrzeug beispielsweise verkauft und nicht ersetzt wurde. Diese SF-Klassen können zwischen nahen Verwandten übertragen werden, allerdings gilt hier eine Einschränkung: Ein Fahranfänger erhält auch dann nur die SF-Klasse angerechnet, die dem Alter der Fahrerlaubnis entspricht. Sind das aber bereits drei oder vier Jahre, kann die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, also die Rabattübertragung, durchaus lohnenswert sein.

4. Begleitendes Fahren lohnt sich

Diese Regelung gilt bereits seit einigen Jahren: Jugendliche können schon im Alter von 17 Jahren den Führerschein erwerben und ein Auto fahren, solange im ersten Jahr immer ein erfahrener Fahrer an Ihrer Seite ist. Rein statistisch gesehen sind die Unfallquoten sehr gut, denn meistens begleiten Eltern ihre Kinder auf dem Beifahrersitz und haben ein Auge auf das Geschehen. Außerdem zahlt sich dieser frühe Einstieg aus, denn die Zeit wird angerechnet und reduziert die Versicherungsbeiträge.

Welche Versicherung eignet sich für begleitetes Fahren? 

Um eine Kfz-Versicherung herauszufinden, die keinen oder nur einen kleinen Zuschlag für das begleitete Fahren erheben, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Die Tarife und Annahmerichtlinien der Gesellschaften verändern sich nämlich regelmäßig entsprechend der aktuellen Schadenstatistik.

Autowelt - Junger Mann beim begleiteten Fahren - Versicherung

 

5. Schadenfreiheitsklassen optimieren

Sie können nicht nur die SF-Klassen von einem Auto zum anderen übertragen, wenn Sie beispielsweise mehrere Fahrzeuge innerhalb der Familie unterhalten: Die neuen sollten immer die höheren SF-Klassen erhalten, die älteren die niedrigeren. Auch die Schadensfreiheitsklassen von Motorrädern oder Rollern lassen sich für Autos und damit zur Beitragssenkung nutzen.

6. Typklassen beim Autokauf beachten

Vermeiden Sie typische Fahranfänger-Autos, wie beispielsweise Ford Fiesta, Opel Adam oder auch VW Polo. Weil diese so stark von Führerscheinneulingen nachgefragt werden, sind sie auch überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt - die hohen Typklassen sprechen für sich. Beachten Sie beim Fahrzeugkauf von vornherein die Typklassen, können Sie direkt und deutlich am Beitrag sparen.

7. Versicherungsumfang anpassen

Für Fahranfänger empfiehlt sich ein guter Gebrauchter, der schon relativ preiswert zu erhalten ist. Für ein solches Fahrzeug benötigen Sie keine Vollkaskoversicherung, selbst eine Teilkasko ist zu überlegen - allerdings rechnet die sich schon, sollten die Scheiben durch Steinschlag springen. Sinnvoll ist es, sich zu den aktuellen Konditionen einen umfassenden Überblick zu verschaffen – ein fundierter Vergleich ermöglicht Ihnen die Analyse von Preis und Leistung in wenigen Schritten.

Autowelt - Mann am Steuer

 

8. Sechs-Monats-Regel beachten 

Versichern Sie erstmals ein Fahrzeug selbst und liegt der Versicherungsbeginn in der zweiten Jahreshälfte, kann eine Rückdatierung auf den 30.6. vorteilhaft sein: Die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr setzt nämlich voraus, dass der Vertrag im laufenden Jahr wenigstens sechs Monate aktiv war. Unter dem Strich können Sie auf diese Weise Geld sparen.

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