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Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Bei der „GAP-Deckung“ handelt es sich um eine zusätzliche Versicherungsleistung für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge.
  • Nach einem Totalschaden oder Diebstahl des geleasten Fahrzeugs schließt die GAP-Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch ausstehenden Leasing- oder Finanzierungsraten.
  • Da die „Neuwertentschädigung“ in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung greift, ist es sinnvoll, die Versicherung im Anschluss um die GAP-Deckung zu ergänzen.

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Wie schließt man eine GAP Deckung ab?

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  • Checken Sie zunächst die Ausgangssituation.
  • Ist in der Versicherungspolice (noch) eine Neuwertentschädigung vereinbart?
  • Falls nein, prüfen, ob sich die GAP-Deckung lohnt.
  • Entscheiden, ob die GAP-Deckung Bestandteil einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sein soll.
  • Verschiedene Versicherer vergleichen (auch Online Vergleichsportale nutzen).
  • Vor dem Wechsel den aktuellen Versicherer mit dem besseren Angebot konfrontieren, oft besser dieser nach.

Bereits der Name der Versicherungsleistung weist auf deren Zweck hin, denn GAP, das englische Wort für „Lücke“, schließt genau eine ebensolche. Viele Leasingnehmer werden sich erst bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs bewusst, dass bis zur kompletten Ablöse der Traumwagen immer noch Eigentum des Leasinghändlers ist. Zwar kommt eine Vollkasko für den Wiederbeschaffungswert auf, die noch anfallenden Leasingraten bis zum Ablösewert müsste der Leasingnehmer ohne GAP-Deckung aber aus eigener Tasche bezahlen.


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Was ist eine GAP-Deckung?

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Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine optionale Zusatzversicherung in der Teil- oder Vollkaskoversicherung, die bei einem Schadensfall den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dessen Restwert übernimmt. Der Begriff GAP steht zum einen für das englische Wort für Lücke, zum anderen für die fachliche korrekte Bezeichnung: Guaranteed Asset Protection.


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Für wen sich eine GAP-Deckung lohnt

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Die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert wird umso größer sein, je teuerer das geleaste Auto ist. Demnach lohnt sich die GAP-Deckung vor allem für Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse und Oberklasse. Allerdings kann die Deckung durch GAP auch für ein Auto der unteren Mittelklasse und selbst beim Kleinwagen eine Option sein. Der Grund? Zwar macht die GAP Deckung den Versicherungsschutz etwas teurer – es fallen demnach höhere Beiträge zur Versicherung an. Doch vielen fällt es leichter, eine regelmäßig anfallende Versicherungsrate zu zahlen, als bei einem „Schaden mit Lücke“ plötzlich auf einem Schlag 3.000 Euro oder sogar mehr aufbringen zu müssen. Das bedeutet, wenn Ihr Budget knapp ausfällt, ist die Deckung mit GAP ein adäquates Mittel zur Absicherung.

Ist eine GAP-Deckung bei einer Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Durchaus. Die Teilkaskoversicherung würde zum Beispiel bei einem Diebstahl des Leasingfahrzeugs haften. In diesem Fall käme es ja ebenfalls zu einem totalen Wertverlust. Die Teilkaskoversicherung mit GAP-Deckung übernimmt dann die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus dem Leasingvertrag. Handelt es sich hingegen um einen Unfall, den der Leasingnehmer selbst verschuldet hat, wird nur die Vollkaskoversicherung mit GAP-Deckung für den kompletten Schaden aufkommen.

Wie lange ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Eine Deckung mit GAP ist so lange sinnvoll, wie der Restwert aus dem Leasingvertrag den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Tipp: Wenn Sie es sich leisten können, wählen Sie hohe Leasingraten. Dadurch reduziert sich der Rückkaufswert sehr schnell – und das Fahrzeug liegt schon nach wenigen Jahren deutlich unter Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert.

Ist der Schutzbrief eine Alternative zur GAP-Deckung?

Nein. Bei einem Schutzbrief rückt der Versicherungsnehmer als Single oder mit seiner Familie (Familienschutzbrief) in den Fokus der Betrachtung. Der Versicherer hilft bei Pannen, Unfällen oder Krankheiten und sorgt nach einem Unfall/Totalschaden für weitere Mobilität des/der Reisenden, Rückführung des Fahrzeugs/Verschrottung und organisiert Krankentransporte. Ein Schutzbrief wird von den Versicherern meistens begleitend zu einer Kaskoversicherung angeboten. Und eben in eine solche Kaskoversicherung lässt sich dann die GAP-Deckung einbinden – nicht in den eigentlichen Schutzbrief, den es auch ohne Kaskoversicherung gibt.


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Wann greift die GAP-Deckung?

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Je nach Umfang der Versicherungspolice greift im Falle eines Totalschadens, bei Vandalismus, Beschädigung oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Sie leistet dann den sogenannten „Wiederbeschaffungswert“ des Fahrzeugs am Schadenstag. Dabei handelt es sich um einen Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit ähnlicher Ausstattung und Kilometer-Laufleistung aufgebracht werden müsste. Gerade bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse ist dieser Wiederbeschaffungswert oftmals geringer als der Restwert des Fahrzeugs. Dieser Restwert resultiert aus den noch offenen Beträgen des Leasingvertrags. Das Ärgernis: Obwohl Sie als Leasingnehmer den totalen Wertverlust zu beklagen haben, sind Sie zur Zahlung der noch offenen Leasingraten verpflichtet. Genau hier setzt die GAP-Deckung an und zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Kfz.


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Was zahlt die GAP-Deckung bei Selbstverschulden / Fremdverschulden?

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Die GAP-Deckung ist Teil einer Kaskoversicherung und entweder bereits beim Abschluss der Versicherungspolice integriert oder später hinzu buchbar. Die GAP Deckung als Zusatz der Vollkaskoversicherung stellt die bestmögliche Absicherung für Leasingfahrzeuge dar. Denn die Vollkaskoversicherung leistet auch bei Selbstverschulden – und mit zusätzlicher GAP-Deckung schließt sie die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert aus dem Leasingvertrag. 

Bei Fremdverschulden leistet generell die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht Versicherung des unfallverursachenden Gegners sowie eine optional abgeschlossene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei einem Totalschaden ist es zunächst der Leasinggeber, der Ansprüche anmelden wird. Er hat Anspruch auf Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung – jedoch keinen Anspruch auf Ersatz eines „Leasingschadens“. Hier kommen nun Sie als Leasingnehmer ins Spiel. Sie sind Geschädigter hinsichtlich der aus dem Unfallereignis eingetretenen Schuld gegenüber dem Leasinggeber. Auch in diesem Fall wird in der Regel die GAP-Deckung für die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aufkommen. Ein Blick in die Versicherungspolice gibt Aufschluss darüber, was hier im Detail vereinbart ist. Wer über einen Rechtsschutz verfügt, kann diesen mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.


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So berechnet sich der GAP-Schutz

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An einem Beispiel wird der Vorteil der GAP-Deckung deutlich. Nehmen wir an, am Schadentag würde der Versicherer bei Ihrem geleasten Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 Euro ermitteln. Der Leasing-Restbetrag würde jedoch mit 20.000 Euro zu Buche schlagen. Eine in die Vollkaskoversicherung integrierte GAP-Deckung würde nun die 5.000 Euro Differenz leisten.

  • Wiederbeschaffungswert: 15.000 Euro
  • Leasingwert: 20.000 Euro
  • Differenz: 5.000 Euro (= GAP-Deckung)

Wohlgemerkt, die GAP-Deckung leistet nur für Leasingraten NACH dem Schadenfall – nicht gezahlte Raten VOR Eintritt des Schadenfalls werden nicht übernommen. Ebenso wird eine in der Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung nicht erstattet.

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